Landesunfallkommission - Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist.
Es wird um Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden.
Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Übersicht aller Verkehrsunfallkommission in der Fachaufsicht der Landesunfallkommission [1]
- Jahresberichte der Verkehrsunfallkommissionen: Havelland, Potsdam-Mittelmark, Stadt Brandenburg Havel 2015-2020
- Statistiken bzw. Auswertungen zur Tätigkeit des Landesunfallkommission 2019- 1.HJ 2021
- Anzahl bzw. Dokumenten bzgl. der Meldungen von Leitern der Straßenverkehrsbehörde an die Landesunfallkommission , wenn beschlossene Maßnahmen nicht wie vorgesehen umgesetzt wurden/werden. 2019- 1.HJ 2021
[1] https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vuk_2019
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
1. Übersicht aller Verkehrsunfallkommissionen (VUK) in der Fachaufsicht der
Landesunfallkommission
2. Jahresberichte der Verkehrsunfallkommissionen: Havelland, Potsdam-
Mittelmark, Stadt Brandenburg (Havel) im Zeitraum von 2015 bis 2020
3. Statistiken bzw. Auswertungen zur Tätigkeit der Landesunfallkommission im
Zeitraum von 2019 bis 1.HJ 2021
4. die Anzahl bzw. die Dokumente bzgl. der Meldungen von Leitern der
Straßenverkehrsbehörde an die Landesunfallkommission, wenn beschlossene
Maßnahmen nicht wie vorgesehen umgesetzt wurden bzw. werden im Zeitraum
von 2019 bis 1.HJ 2021.
Zu 1.
Da alle örtlichen VUK des Landes Brandenburg in der Aufsicht des MIL stehen,
verfügen wir über eine entsprechende Liste aller VUK des Landes und haben Ihnen
diese der Einfachheit halber auch gleichzeitig beigefügt, vgl. Anlage1.
Zu 2.
Die formalisierten Jahresberichte der angefragten örtlichen VUK liegen dem MIL für
den abgefragten Zeitraum vor.
Zu 3.
Statistiken oder Auswertungen zur Tätigkeit der Landesunfallkommission werden
nicht geführt, entsprechend liegen keine Unterlagen hierzu vor.
Zu 4.
Meldungen zu nicht umgesetzten Maßnahmen sind Bestandteil der Jahresberichte
(formalisierten Meldungen) aller örtlichen VUK. Insofern liegen für die Jahre 2019
und 2020 von allen VUK des Landes entsprechende Meldungen vor. Für das Jahr
2021 erfolgt die jährliche Meldung an das MIL erst im 1.HJ des darauffolgenden
Jahres.
Anfrage erfolgreich
-
Datum17. Oktober 2021
-
20. November 2021
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!