Unser Aktenzeichen:972.13.21.08
Sehr geehrte Frau Melek Bazgan,
vielen Dank für Ihre interessante Anfrage, die an mich
zuständigkeitshalber weiter geleitet wurde.
Auf Ihre Anfrage kann ich wie folgt antworten:
1. Jeder Vertrag enthält sogenannten Geheimhaltungsvereinbarungen und
diese Verträge sind vor In-Kraft-Treten des HmbTransparenzG
abgeschlossen worden:
Bei Elsevier zu Scopus ist ein einschränkender Absatz enthalten:
"The Consortium and its employees, officers, directors and agents may
only distribute or otherwise share pricing and fee information from this
Agreement, regarding any Elsevier customers in Germany, with its
Institutions."
frei übersetzt:
"Das Konsortium und seine Angestellten, leitenden Angestellten,
Direktoren und Vertreter dürfen Preis- und Gebühreninformationen aus
dieser Vereinbarung, die sich auf Elsevier-Kunden in Deutschland
beziehen, nur an ihre Institutionen weitergeben oder anderweitig teilen."
Bei dem EBS Vertrag zu E-Books ähnlich:
" The Subscriber and its employees, officers, directors and agents will
maintain as confidential and not disclose to any non-affiliated third
party without Elsevier’s prior written consent the financial terms and
commercial conditions of this Agreement. Elsevier may only disclose such
information (i) to applicable service providers to the extent necessary
to perform their functions in support of this Agreement and (ii) where
reasonably necessary to address security, safety, fraud or other legal
issues, and share the Subscriber’s IP address ranges and holdings
information (ISSN/ISBN, access start and end date) with internet search
engine providers for the sole purpose of displaying to Authorized Users
in their internet search results links to full-text articles and books
available in the Subscribed Products."
"Der Abonnent und seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren
und Vertreter werden die finanziellen und kommerziellen Bedingungen
dieses Vertrags vertraulich behandeln und ohne vorherige schriftliche
Zustimmung von Elsevier nicht an nicht verbundene Dritte weitergeben.
Elsevier darf solche Informationen nur (i) an entsprechende
Dienstleister weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben im
Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich ist, und (ii) wenn dies
vernünftigerweise erforderlich ist, um Sicherheits-, Schutz-, Betrugs-
oder andere rechtliche Fragen zu klären, und die IP-Adressbereiche des
Abonnenten und Bestandsinformationen (ISSN/ISBN, Anfangs- und Enddatum
des Zugriffs) an Anbieter von Internetsuchmaschinen weitergeben, und
zwar ausschließlich zu dem Zweck, autorisierten Nutzern in ihren
Internetsuchergebnissen Links zu den in den abonnierten Produkten
verfügbaren Volltextartikeln und Büchern anzuzeigen."
2. Zahlen für Article Processing Charges sind bereits öffentlich
verfügbar.
o
https://treemaps.openapc.net/apcdata/...
o
https://treemaps.openapc.net/apcdata/...
3. Zahlen zu einzelnen Büchern sind nur mit großem Aufwand zu ermitteln,
weil hier der Buchändler erfasst wird und nicht die Verlagsgruppe. Eine
Verlagsgruppe kann viele verschiedene Imprints (Verlagsnamen) haben. Die
Daten stehen daher nicht abrufbar zur Verfügung und müssten erst
beschafft werden. Dies ist mit den Bestimmungen des § 1 HmbTransparenzG
<
https://www.landesrecht-hamburg.de/bs...>
vereinbar, der von bestehenden Informationen ausgeht.
4. Zum DEAL-Vertrag der TUHH muss noch eine Aufbereitung von vorhandenen
Angaben erfolgen. Die Gesamtsumme für Deutschland ist jedoch öffentlich
verfügbar:
https://doi.org/10.17617/2.3174351
Ich hoffe, diese Angaben sind für Ihr Anfragen dienlich und befriedigen
das Informationsbedürfnis.
Bei Fragen melden Sie sich gerne erneut
Beste Grüße