Sendung "Monitor" am 28.10.21

In dieser Sendung wurde beschrieben, wie ein afghanischer junger Mann, verheiratet mit einer Deutschen u. festem Arbeitsplatz "freiwillig" in sein Heimatland geschickt wurde. Skandalös, wie ich finde! Frage: Werden Entscheidungen dieser Art auf Sachbearbeiter-Ebene getroffen? Oder werden sie auf höherer Ebene kontrolliert u. ggf. korrigiert? Gibt es evtl. für derartige Fälle einen Ombudsmann?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Oktober 2021
  • Frist
    1. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
Jens-Hinrich Harder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In dieser Sendung…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Jens-Hinrich Harder
Betreff
Sendung "Monitor" am 28.10.21 [#232014]
Datum
29. Oktober 2021 16:58
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In dieser Sendung wurde beschrieben, wie ein afghanischer junger Mann, verheiratet mit einer Deutschen u. festem Arbeitsplatz "freiwillig" in sein Heimatland geschickt wurde. Skandalös, wie ich finde! Frage: Werden Entscheidungen dieser Art auf Sachbearbeiter-Ebene getroffen? Oder werden sie auf höherer Ebene kontrolliert u. ggf. korrigiert? Gibt es evtl. für derartige Fälle einen Ombudsmann?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens-Hinrich Harder Anfragenr: 232014 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232014/ Postanschrift Jens-Hinrich Harder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens-Hinrich Harder
Jens-Hinrich Harder
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sendung "Monitor" am 28.10.21“ vom 2…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Jens-Hinrich Harder
Betreff
AW: Sendung "Monitor" am 28.10.21 [#232014]
Datum
1. Dezember 2021 12:59
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sendung "Monitor" am 28.10.21“ vom 29.10.2021 (#232014) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jens-Hinrich Harder Anfragenr: 232014 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232014/ Postanschrift Jens-Hinrich Harder << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Harder, ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 29.10.2021 sowie auf Ihre Erinnerung vom heutigen …
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
Sendung "Monitor" am 28.10.21 [#232014]
Datum
1. Dezember 2021 15:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Harder, ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 29.10.2021 sowie auf Ihre Erinnerung vom heutigen Tage. Ihre Anfrage deutet darauf hin, dass es sich bei dem von Ihnen kritisierten Sachverhalt um eine aufenthaltsrechtliche Maßnahme einer Landesbehörde handelt und nicht um eine Asylentscheidung, für die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig wäre. Allgemein kann ich Ihnen jedoch mitteilen, dass Entscheidungen im Asylverfahren grundsätzlich durch sog. Entscheiderinnen und Entscheider getroffen werden. Hierbei handelt es sich um Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die der Laufbahn des gehobenen Dienstes angehören. In dem Entscheidungsprozess werden je nach Komplexität auch Angehörige des höheren Dienstes oder Grundsatzreferate beteiligt. Ebenfalls existiert ein ausdifferenziertes System der Qualitätssicherung. Mit Wegfall der Weisungsungebundenheit der Entscheiderinnen und Entscheider wurde auch das Amt des früheren Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten aufgelöst (vgl. BT-Drs. 15/420, 107). Gegen Entscheidungen des Bundesamts kann selbstverständlich der Rechtsweg beschritten werden (Art. 19 Abs. 4 GG, §§ 74 ff. AsylG). Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen. Die Verzögerung bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen