Prüfingenieur Brandschutz NRW
Mit Inkrafttreten der Änderungen der BauO NRW am 02.07.2021 und der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) am 09.07.2021 haben staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes (saSV BS) die Möglichkeit, sich auf Antrag als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz (PI Brandschutz) anerkennen zu lassen. Meine Fragen hierzu:
1. Ist es richtig, dass mindestens seit dem Jahre 2000 der Prüfumfang von Bauvorhaben, die saSV BS prüfen durften, den Bereich der Sonderbauten nicht umfasste?
2. Ist die Annahme richtig, dass berufsrechtliche Regelungen zum saSV BS einschließlich Prüfungsordnung, sich auf die Prüftätigkeit und deren eingeschränkten Prüfumfang an Bauvorhaben bezogen?
3. Werden die ehemals saSV BS, nun neu anerkannten PI Brandschutz, von Bauaufsichtbehörden auch für die Prüfung von Sonderbauten herangezogen werden?
4. Wenn Frage 3 mit ja beantwortet, wie haben die neuen PI Brandschutz (reglementierter Beruf) ihre ausreichende Sachkunde im Prüfen von Sonderbauten berufsrechtlich nachgewiesen?
5. Wenn Frage 3 mit nein beantwortet, wie wird berufsrechtlich unterscheidbar dargestellt, dass der PI Brandschutz/ saSV BS aus NRW gegenüber den PI Brandschutz anderer Länder eine geringwertigere Qualifikation hat, vgl. Buchprüfer/ Wirtschaftsprüfer?
Anfrage erfolgreich
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Datum30. Oktober 2021
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3. Dezember 2021
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