Gutachten der PD-Berater zum Deutschen Zentrum Mobilität der Zukunft

Am 17.11. berichtete das Handelsblatt in seiner Printausgabe auf Seite sieben sowie online (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/deutsches-zentrum-mobilitaet-der-zukunft-wie-andreas-scheuer-ein-forschungszentrum-fuer-bayern-vor-seinen-nachfolgern-schuetzen-will/27802570.html ) darüber, dass das Bundesverkehrsministerium plant, das Deutsche Zentrum Mobilität der Zukunft (kurz DZM) kurzfristig in eine Stiftung umzuwandeln. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums bestätigte dem Handelsblatt gegenüber die Stiftungspläne im Grundsatz. So sei "nach derzeitigem Stand" eine "Stiftung bürgerlichen Rechts" geplant.

Im Artikel des Handelsblattes wird ein Gutachten der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH erwähnt. So heißt es konkret: "In der Frage des DZM legte die PD erst im August eine Kurzfassung (19 Seiten) mit allerhand Schlagworten wie „Cluster“, „KI“ „Reallabore“ und „Mobilitätsakademie“ vor – und empfahl in der nichtöffentlichen Langfassung eine Stiftung."

Ich beantrage Zugang zu allen Fassungen (Kurz- und Langfassungen) aller Gutachten zum Deutschen Zentrum Mobilität der Zukunft, die von PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zwischen dem 01.01.2020 und dem 18.11.2021 erstellt wurden. Mit Schwärzungen personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. November 2021
  • Frist
    21. Dezember 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 17.11. bericht…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Gutachten der PD-Berater zum Deutschen Zentrum Mobilität der Zukunft [#233237]
Datum
18. November 2021 15:06
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 17.11. berichtete das Handelsblatt in seiner Printausgabe auf Seite sieben sowie online (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/deutsches-zentrum-mobilitaet-der-zukunft-wie-andreas-scheuer-ein-forschungszentrum-fuer-bayern-vor-seinen-nachfolgern-schuetzen-will/27802570.html ) darüber, dass das Bundesverkehrsministerium plant, das Deutsche Zentrum Mobilität der Zukunft (kurz DZM) kurzfristig in eine Stiftung umzuwandeln. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums bestätigte dem Handelsblatt gegenüber die Stiftungspläne im Grundsatz. So sei "nach derzeitigem Stand" eine "Stiftung bürgerlichen Rechts" geplant. Im Artikel des Handelsblattes wird ein Gutachten der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH erwähnt. So heißt es konkret: "In der Frage des DZM legte die PD erst im August eine Kurzfassung (19 Seiten) mit allerhand Schlagworten wie „Cluster“, „KI“ „Reallabore“ und „Mobilitätsakademie“ vor – und empfahl in der nichtöffentlichen Langfassung eine Stiftung." Ich beantrage Zugang zu allen Fassungen (Kurz- und Langfassungen) aller Gutachten zum Deutschen Zentrum Mobilität der Zukunft, die von PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zwischen dem 01.01.2020 und dem 18.11.2021 erstellt wurden. Mit Schwärzungen personenbezogener Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 233237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233237/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Z26/286.2/1-1069IFG; IFG Antrag vom 18.11.2021 Sehr <Information-entfernt> in Erwiderung Ihres Antrags auf …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Z26/286.2/1-1069IFG; IFG Antrag vom 18.11.2021
Datum
17. Dezember 2021 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> in Erwiderung Ihres Antrags auf Informationszugang vom 18.11.2021 übersenden wir die anliegenden Dokumente mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen