Baumbilanz Lübeck

Anfrage an: Hansestadt Lübeck

1. Wie viele Bäume wurden, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet Lübeck gefällt (sowohl durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch genehmigungspflichtige Fällungen durch private Personen oder andere Organisationen)?

Sofern die tatsächliche Anzahl der Fällungen nicht bekannt ist, würde ich hier stattdessen gerne die Anzahl der Genehmigungen und Anzahl der genehmigten Fällungen erfahren, unabhängig davon, ob diese genehmigten Fällungen dann auch durchgeführt wurden. Auch hier aufgeschlüsselt nach Jahren.

2. Wie viele Bäume wurden, aufgeschlüsselt nach Jahren, durch die Stadt und ihre Behörden im Stadtgebiet Lübeck gepflanzt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. November 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
Lukas Ruge
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Bäum…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Lübeck [#233922]
Datum
26. November 2021 20:58
An
Hansestadt Lübeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Bäume wurden, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet Lübeck gefällt (sowohl durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch genehmigungspflichtige Fällungen durch private Personen oder andere Organisationen)? Sofern die tatsächliche Anzahl der Fällungen nicht bekannt ist, würde ich hier stattdessen gerne die Anzahl der Genehmigungen und Anzahl der genehmigten Fällungen erfahren, unabhängig davon, ob diese genehmigten Fällungen dann auch durchgeführt wurden. Auch hier aufgeschlüsselt nach Jahren. 2. Wie viele Bäume wurden, aufgeschlüsselt nach Jahren, durch die Stadt und ihre Behörden im Stadtgebiet Lübeck gepflanzt?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 233922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233922/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge
Hansestadt Lübeck
Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 26.11.2021 hier: Baumbilanz L…
Von
Hansestadt Lübeck
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 26.11.2021 hier: Baumbilanz Libeck
Datum
29. November 2021
Status
Warte auf Antwort
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 26.11.2021 habe ich erhalten. Gemaß § 4 Abs. 2 Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG SH) bitte ich um Konkretisierung für welchen konkreten Zeitraum (Jahr/Jahre) der Zugang begehrt wird.
Lukas Ruge
vielen Dank für ihren Brief vom 29.11.2021. Im Rahmen meiner Anfrage interessieren mich die Jahre ab 2016. Sollt…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
Lukas Ruge
Via
Briefpost
Betreff
Re: Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 26.11.2021 hier: Baumbilanz Lübeck (Zeichen 1.101-th)
Datum
3. Dezember 2021
An
Hansestadt Lübeck
Status
vielen Dank für ihren Brief vom 29.11.2021. Im Rahmen meiner Anfrage interessieren mich die Jahre ab 2016. Sollten aber, ohne all zu große zusätzliche Mühen andere Jahrgänge ab 2010 verfügbar sein würde ich mich über diese Daten auch freuen.
Hansestadt Lübeck
vielen Dank für Ihre Konkretisierung vom 03.12.2021. Die von Ihnen begehrten Informationen und deren Prüfung sin…
Von
Hansestadt Lübeck
Via
Briefpost
Betreff
Aw: Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 26.11.2021 hier: Baumbilanz Lübeck
Datum
28. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort
vielen Dank für Ihre Konkretisierung vom 03.12.2021. Die von Ihnen begehrten Informationen und deren Prüfung sind derart umfangreich und komplex, dass sich die Frist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 IZG-SH auf 2 Monate verlängert.

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Hansestadt Lübeck
Sehr geehrter Herr Ruge, auf Ihren Antrag nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (IZG-SH…
Von
Hansestadt Lübeck
Betreff
Betreff: Baumbilanz Lübeck [#233922]
Datum
26. Januar 2022 15:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ruge, auf Ihren Antrag nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 26.11.2021, Ihnen eine Baumbilanz der Hansestadt Lübeck zu übermitteln, ergeht folgende Entscheidung: Ihnen wird Zugang zu einem Teil der begehrten Informationen, welche bei der Hansestadt Lübeck vorhanden sind, gewährt. Eine Baumbilanz über alle Baumfällungen und -pflanzungen existiert nicht. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Die Baumfälllisten des Bereich Stadtgrün und Verkehr sind grundsätzlich auf der Seite der Hansestadt Lübeck unter: https://www.luebeck.de/de/stadtleben/... einsehbar. Die Baumfällungen und -pflanzungen durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr stellen sich wie folgt dar: 2016: 236 Baumfällungen 2017: 417 Baumfällungen 2018: 150 Baumfällungen 2019: 260 Baumfällungen 2020: 360 Baumfällungen 2021: 240 Baumfällungen Eine Ermittlung der neu gepflanzten Bäume stellt sich jedoch schwieriger dar, da der Baumzuwachs in Grünanlagen nur zum Teil über Nachpflanzungen erfolgt. Der überwiegende Teil besteht aus der sogenannten Naturverjüngung. Das bedeutet, dass natürlich gewachsene Gehölze in den Pflegemaßnahmen berücksichtigt werden und z.T. auch für die nachhaltige Entwicklung der Grünanlagen ein Fundament bilden. Ist so ein natürlich gewachsener Baum groß genug, gesund genug und an diesem Standort langfristig erhaltbar, so wird dieser Baum in das digitale Baumkataster aufgenommen. Der natürliche Baumverlust durch Altersabgänge, Pilzbefall, Sturmschäden o.ä. wird somit zu 100 % auf natürlichem Weg ausgeglichen. Gezielte Nachpflanzungen erfolgen in den intensiver genutzten Grünanlagen wie z.B. im Stadtpark. Abbildbar ist für den Bestandszuwachs die Gesamtmenge des digitalen Baumkatasters, die sich wie folgt darstellt: Die vorgenannten Baumfällungen sind in den folgenden Angaben bereits berücksichtigt. 2016 49.941 Bäume gesamt 2017 50.327 Bäume gesamt Zuwachs 386 Bäume 2018 51.166 Bäume gesamt Zuwachs 839 Bäume 2019 52.013 Bäume gesamt Zuwachs 847 Bäume 2020 52.899 Bäume gesamt Zuwachs 886 Bäume 2021 54.094 Bäume gesamt Zuwachs 1.195 Bäume Durch den Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz wurden wie folgt Baumfällfreigaben, auf Grundlage der Baumschutzsatzung der Hansestadt Lübeck, erteilt. Informationen über tatsächlich durchgeführte Fällungen existieren nicht. 2016: Keine statistische Erfassung 2017: 285 genehmigte Freigaben zzgl. 161 im Rahmen von Bauvorhaben 2018: 101 genehmigte Freigaben zzgl. 190 im Rahmen von Bauvorhaben 2019: 100 genehmigte Freigaben zzgl. 102 im Rahmen von Bauvorhaben 2020: 33 genehmigte Freigaben zzgl. 126 im Rahmen von Bauvorhaben 2021: 100 genehmigte Freigaben zzgl. 30 im Rahmen von Bauvorhaben* *Vorläufige Anzahl, da noch nicht alle Anträge abschließend beschieden wurden. Durch den Bereich Stadtwald wurden im Durchschnitt der letzten 10 Jahren (Inventurzyklus) ca. 7860 Bäume in den Waldflächen im Stadtkreis Lübeck, die dicker als 7 cm waren, gefällt. Hierbei sind alle Bäume wie z.B. nicht verkaufte Verkehrssicherungsbäume oder sonstige Naturschutzarbeiten bzw. Arbeitsschutzmaßnahmen enthalten. Im selben Zeitraum wurden pro Jahr ca. 590.000 Bäume verjüngt bzw. neu gepflanzt. (Eine Trennung bei der Inventur erfolgt hier nicht. Hierfür wurden, neben der Naturverjüngung, Baumpflanzaktionen mit Setzlingen sowie Laubstreussaten durchgeführt. Begründung: Gemäß § 3 IZG-SH hat jede natürliche oder juristische Person ein Recht auf freien Zugang zu den Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Die Hansestadt Lübeck ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 IZG-SH informationspflichtige Stelle. Die Hansestadt Lübeck verfügt gemäß § 2 Abs. 5 IZG-SH über einen Teil der begehrten Informationen. Der Schutz öffentlicher und privater Interessen gemäß der §§ 9 und 10 IZG stehen dem Antrag nicht entgegen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser ist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Hansestadt Lübeck, Bürgermeisterkanzlei, Breite Straße 62 - Rathaus -, 23539 Lübeck, einzulegen. Bei elektronischer Einlegung des Widerspruchs ist dieser durch absenderbestätigende De-Mail an das Postfach <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Wir kommen unserer Informationspflicht gemäß Art. 12 DSGVO nach. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.bekanntmachungen.luebeck.de/dokum...<http://www.bekanntmachungen.luebeck.d...> Mit freundlichen Grüßen