Pumpspeicherwerk Niederwartha

Wie kann es sein, dass das Pumpspeicherwerk Niederwartha bei Dresden seit 2002 nicht wirtschaftlich sinnvoll betrieben und gewartet werden kann, obwohl das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verzweifelt auf der Suche nach neuen Energiespeichermöglichkeiten zur Umsetzung der Energiewende ist und zu diesem Zweck extrem teure Förder- und Forschungsprojekte unterhält? Inwiefern wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, welches sowohl für die Ausgestaltung der Energiepolitik, als auch für die Umsetzung der Energiewende verantwortlich ist, seinen eigenen Anforderungen gerecht?

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  • Datum
    27. November 2021
  • Frist
    31. Dezember 2021
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Till Handel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie kann es sein,…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Till Handel
Betreff
Pumpspeicherwerk Niederwartha [#233934]
Datum
27. November 2021 08:43
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie kann es sein, dass das Pumpspeicherwerk Niederwartha bei Dresden seit 2002 nicht wirtschaftlich sinnvoll betrieben und gewartet werden kann, obwohl das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verzweifelt auf der Suche nach neuen Energiespeichermöglichkeiten zur Umsetzung der Energiewende ist und zu diesem Zweck extrem teure Förder- und Forschungsprojekte unterhält? Inwiefern wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, welches sowohl für die Ausgestaltung der Energiepolitik, als auch für die Umsetzung der Energiewende verantwortlich ist, seinen eigenen Anforderungen gerecht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Till Handel Anfragenr: 233934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233934/
Mit freundlichen Grüßen Till Handel

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