Sehr
Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage, die an die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Berlin weitergeleitet wurde.
Ihre nachfolgenden Fragen möchte ich Ihnen wie folgt (kostenfrei) beantworten:
- Prozedere Ihrer Behörde bei Bekanntwerden einer Ordnungswidrigkeit via Mail
Sie haben die Möglichkeit über die Internetwache der Polizei Berlin eine Verkehrsordnungswidrigkeit anzuzeigen. Diese wird unverzüglich an die örtlich bzw. sachlich zuständige Dienststelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Je nachdem um was für eine Art der Ordnungswidrigkeit es sich handelt.
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist der nachfolgende Link eventuell hilfreich für die Beantwortung weiterer Fragen.
https://www.berlin.de/polizei/aufgabe...
Es kommt auch vor, dass Anzeigen per E-Mail an unterschiedliche Dienststellen der Polizei Berlin gesandt werden. Diese werden ebenfalls an die für die weitere Bearbeitung zuständigen Bereiche der Polizei oder an das Ordnungsamt weitergeleitet.
- wenn vorhanden: Kriterien, welche eine Anzeige einer OWi erfüllen sollte
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Verwarnung oder Geldbuße zulässt, d.h. die Anzeige sollte den Sachverhalt (bspw. Das Falschparken) und alle notwendigen Daten für die weitere Bearbeitung, wie bspw. Örtlichkeit, Datum der Feststellung, etc beinhalten. Sozusagen alle Informationen, die für eine Ahndung hilfreich sein könnten. Im Falle des Falschparkens notwendigerweise das amtliche Kennzeichen. Sollten weitere Angaben fehlen ist es grundsätzlich hilfreich für die Sachbearbeitung, wenn der Anzeigende für eventuelle Nachfragen seine telefonische Erreichbarkeit angegeben hat.
Ich hoffe, Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen