Ausbildung und Studium beim Land Hessen sowie Chancen für Hochschulabsolvent*innen
Das Land Hessen wirbt auf der Webseite karriere.hessen.de für sich als Arbeitgeber und zeigt dort die vielfältigen Möglichkeiten sowohl für Schul- als auch für Hochschulabgänger*innen auf. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir dazu folgende Fragen beantworten könnten:
Frage 1:
a) Wie viele verschiedene Ausbildungs- und Studiumsmöglichkeiten bieten das Hessische Kultusministerium und seine nachgeordneten Bereiche an?
b)Wie viele hiervon werden typischerweise als Vorbereitungsdienst in einem Beamtenverhältnis abgeleistet?
c) In wie vielen der Programme, auf die letzteres zutrifft, ist eine Ausnahme für Bewerber*innen ohne Staatsbürgerschaft nach Beamtenstatusgesetz § 7 Abs. 1 vorgesehen, die es diesen ermöglicht, die jeweilige Ausbildung oder das Studium auch außerhalb des Beamtenverhältnisses zu absolvieren?
Frage 2:
a) Wie viele verschiedene strukturierte Einstiegsprogramme für Hochschulabsolvent*innen (Traineeprogramm, Referendariat, o. ä.) bieten das Hessische Kultusministerium und seine nachgeordneten Bereiche an?
b) Wie viele hiervon werden typischerweise als Vorbereitungsdienst in einem Beamtenverhältnis abgeleistet?
c) In wie vielen der Programme, auf die letzteres zutrifft, ist eine Ausnahme für Bewerber*innen ohne Staatsbürgerschaft nach Beamtenstatusgesetz § 7 Abs. 1 vorgesehen, die es diesen ermöglicht, das jeweilige Einstiegsprogramm auch außerhalb des Beamtenverhältnisses zu absolvieren?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskunft!
Ergebnis der Anfrage
Das HKM und seine nachgeordneten Bereiche bieten 4 verschiedene Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten, wovon 1 im Beamtenverhältnis auf Widerruf zu absolvieren ist. Letzteres stünde typischerweise nur Bewerber*innen bestimmter Nationalitäten offen, allerdings gibt es in diesem Fall eine Ausnahmeregelung, sodass sich Mitbürger*innen aller Nationalitäten bewerben können. Letzteres gilt auch für die beiden Nachwuchsprogramme für Hochschulabsolvent*innen. Zwar ist eines davon im Beamtenverhältnis zu absolvieren, aber auch hierfür wurde eine Ausnahmeregelung vorgesehen.
Anders als im Zuständigkeitsbereich der anderen hessischen Ministerien, werden im HKM Bewerber*innen also nicht auf Basis des Beamtenrechts aufgrund ihrer Nationalität diskriminiert.
Anfrage erfolgreich
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Datum1. Dezember 2021
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4. Januar 2022
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