Revisionsverfahren im Fall Az. 12 S 629/19 (VGH BaWü, Urteil v. 20.8.2020)
Eine formlose Bestätigung darüber ob zum Aktenzeichen Az. 12 S 629/19 des VGH Baden-Württemberg (Urteil am 20.8.2020) eine Revision beim BVerwG anhängig ist.
Ferner das entsprechende Akzenteichen Ihrerseits.
In dem Fall ging es um den nachfolgend aus dem Urteil des VGH zitierten Sachverhalt. Ich möchte lediglich in Erfahrung bringen, ob in dieser Sache eine Revision anhängig ist und konnte entsprechende Information leider nicht anderweitig ausfindig machen. Ich gehe davon aus, dass es sich hier um eine einfache Anfrage handelt, die kurzfristig und kostenfrei beantwortet werden kann.
Sachverhalt:
"Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse als Einbürgerungsvoraussetzung - Verweigerung des hier gebräulichen Händeschütteln.
Leitsätze: Ein Einbürgerungsbewerber, der infolge einer fundamentalistischen Kultur- und Wertevorstellung das Händeschütteln mit jeglicher Frau deshalb ablehnt, weil sie ein anderes Geschlecht hat und damit per se als eine dem Mann drohende Gefahr sexueller Versuchung bzw. unmoralischen Handelns gilt, gewährleistet nicht seine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse. Die Tatsache, dass der Einbürgerungsbewerber - unter Aufrechterhaltung dieser Einstellung - auch Männern nicht die Hand gibt, führt zu keiner anderen Betrachtung."
Anfrage erfolgreich
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Datum6. Dezember 2021
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8. Januar 2022
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