Glückwunsch zur erfolgreichen Testung

was lange währt wird bekanntlich gut. Mit dem erfolgreichen Probebetrieb des Neubaus in Niederfinow beginnt hoffentlich ein weit konsequenterer Umstieg des Güterverkehrs von der Straße auf's Wasser. Die hohen Investitionskosten des neuen Schiffshebewerkes werden sich nur rentieren, wenn die Wassersraße Berlin - Stettin nunmehr eine den neuen Möglichkeiten angepasste Auslastung erfährt.
Welche Aktivitäten entfaltet das Wasserstraßen Neubauamt Berlin zurzeit und perspektivisch, um die Auslastung dieser wichtigen Wasserstraße wesentlich zu erhöhen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: was lange währt w…
An Wasserstraßen-Neubauamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Glückwunsch zur erfolgreichen Testung [#235081]
Datum
11. Dezember 2021 16:53
An
Wasserstraßen-Neubauamt Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
was lange währt wird bekanntlich gut. Mit dem erfolgreichen Probebetrieb des Neubaus in Niederfinow beginnt hoffentlich ein weit konsequenterer Umstieg des Güterverkehrs von der Straße auf's Wasser. Die hohen Investitionskosten des neuen Schiffshebewerkes werden sich nur rentieren, wenn die Wassersraße Berlin - Stettin nunmehr eine den neuen Möglichkeiten angepasste Auslastung erfährt. Welche Aktivitäten entfaltet das Wasserstraßen Neubauamt Berlin zurzeit und perspektivisch, um die Auslastung dieser wichtigen Wasserstraße wesentlich zu erhöhen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235081/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Glückwunsch zur erfolgreichen Testung“ vom 11.…
An Wasserstraßen-Neubauamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Glückwunsch zur erfolgreichen Testung [#235081]
Datum
17. Januar 2022 17:04
An
Wasserstraßen-Neubauamt Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Glückwunsch zur erfolgreichen Testung“ vom 11.12.2021 (#235081) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235081/