Sehr geehrter Herr Semsrott,
Ihre E-Mail vom 13.12.21 mit den Fragen zum Thema Klimaschutz- und
Klimaanpassungskonzepten haben wir erhalten und können Ihnen folgendes
mitteilen:
1. Klimaschutzplan und
2. Klimaanpassungskonzept:
Sie können die Informationen über die Internetseite des Landkreises
Karlsruhe erhalten. Unter
www.landkreis-karlsruhe.de Dann auf
Service&Umwelt - Themen und Projekte- Energie&Umwelt zu
Klimaschutzmanagement. Möglich aber auch über die Sucheingabe Landkreis
Karlsruhe Klimaschutz (z.B. über eine Google Anfrage).
Sofern weitere Fragen bestehen können Sie sich an die Energieagentur im
Landkreis Karlsruhe wenden, die im Auftrag des Kreises tätig ist. Da diese
keine Behörde ist haben wir Ihre Anfrage nicht weiter geleitet. Die
Adresse der Energieagentur lautet: Umwelt- und Energieagentur Kreis
Karlsruhe, Hermann-Beuttenmüller-Sr. 6, 75015 Bretten.
3.Starkregen-Gefahrenkarte: Die Kommunen Ubstadt-Weiher, Kraichtal und
Bretten haben das Starkregenrisikomanagement abgeschlossen, für einzelne
Ortsteile auch Bruchsal. In Bearbeitung ist das Starkregenrisikomanagement
in den Kommunen Ettlingen/Waldbronn, Ortsteile von Karlsbad, Pfinztal,
Kronau/Bad Schönborn/Östringen und für Ortsteile in Bruchsal. Das
Starkregenrisikomanagement ist eine kommunale Aufgabe, deshalb müsste die
Übermittlung der Gefahrenkarten dort angefragt werden.
4. Anpassungskonzept: Das Amt für Umwelt und Arbeitsschutz berät bei
Bedarf die Kommunen, ein Anpassungskonzept für den gesamten Landkreis
Karlsruhe gibt es nicht.
5.Entsiegelung/Baumpflanzungen: Angaben zu Entsiegelungen haben wir keine,
das Thema stellt sich i.d.R. bei Planungen der Städte und Gemeinden etwa
im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen in der Bauleitplanung. Was
Baumpflanzungen betrifft erfolgt dies in den Jahresplanungen mit den
Kommunen, deren Wälder wir betreuen. Die Planungen laufen aktuell. Grob
kann gesagt werden, dass pro Hektar 2.500 Jungpflanzen gesetzt werden.
Eine detaillierte Abfrage und Zusammenstellung müsste über jedes
Forstrevier abgefragt und zusammengestellt werden nach den Planungen, die
mit den Gemeinden erfolgen. Dies ist zeitlich ein hoher Aufwand der
mehrere Stunden in Anspruch nehmen würde.
6. Rückhaltebecken: Der Landkreis Karlsruhe ist als untere Wasserbehörde
Genehmigungsbehörde für Hochwasserrückhaltebecken, die im Landkreis
Karlsruhe errichtet werden. Der Landkreis selbst schafft keine
Hochwasserrückhaltebecken. In folgenden Kommunen des Landkreises Karlsruhe
sind Hochwasserrückhaltebecken geplant bzw. genehmigt bzw. (zum Teil)
bereits umgesetzt:: Rheinstetten (Polder Bellenkopf/Rappenwört,
Antragsteller: RP Karlsruhe), Philippsburg/Dettenheim (Polder
Elisabethenwört, Antragsteller: RP Karlsruhe), Bretten-Gölshausen,
Bruchsal, Malsch, Waldbronn, Östringen, Karlsbad, Ubstadt-Weiher und
Ettlingen. Für nähere Auskünfte hierzu verweisen wir auf den Antragsteller
bzw. die Kommunen.
Mit freundlichen Grüßen