Beleuchtung der Polizeiwache in Kiel in den Farben der "Thin Blue Line"

Anfrage an: Polizeidirektion Kiel

Die Polizeiwache in Kiel wurde an Weihnachten derart beleuchtet, dass die waagerechten Fenster eine dunkelblaue Linie bildeten. Auf Twitter wurde dies mutmaßlich von einer Angehörigen der Wache namens "Christiane" beworben. Die Polizei in Schleswig-Holstein hat die Aktion auf ihrem Twitter-Account bestätigt und gerechtfertigt (https://twitter.com/SH_Polizei/status/1475414723906711552).

Eine waagerechte blaue Linie wird unter dem Hashtag #thinblueline zur Unterstützung eines rechten Narrativs genutzt, wonach nur die Polizei verhindern kann dass die Zivilisation zusammenbricht. Wissenschaftler vermuten den Ursprung in der militärischen "Thin Red Line" aus der Schlacht um Balaklawa 1854 auf der Halbinsel Krim zurückführen, bei der sich eine dünne, linienförmige militärische Formation eines (rot uniformierten) schottischen Regiments der übermächtigen russischen Kavallerie entgegenstellte.

Ab 2014 hat sich die "Thin Blue Line" in den USA als "Blue-Lives-Matter" und damit als Gegenbewegung zu "Black-Lives-Matter" formiert. Im deutschsprachigen Raum gehört die AfD-Bundestagsabgeordnete Alice Weidel durch einen Kommentar in der rechtsextremen Zeitung "Junge Freiheit" zu den ersten Unterstützer:innen.

Ich bitte deshalb um die Herausgabe aller Korrespondenz (Briefe, Dienstanweisungen, Mails, SMS) zu der Beleuchtung der Polizeiwache in den TBL-Farben an Weihnachten 2021. Daraus soll hervorgehen, wer den Vorschlag zu der Aktion gemacht hat, wer die notwendige Genehmigung dazu erteilte sowie welche Bedingungen gestellt wurden.

Außerdem bitte ich um Übermittlung der Social Media-Richtlinien der Polizei in Schleswig-Holstein.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Dezember 2021
  • Frist
    29. Januar 2022
  • 15 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Polizeiwache …
An Polizeidirektion Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beleuchtung der Polizeiwache in Kiel in den Farben der "Thin Blue Line" [#236324]
Datum
27. Dezember 2021 20:41
An
Polizeidirektion Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Polizeiwache in Kiel wurde an Weihnachten derart beleuchtet, dass die waagerechten Fenster eine dunkelblaue Linie bildeten. Auf Twitter wurde dies mutmaßlich von einer Angehörigen der Wache namens "Christiane" beworben. Die Polizei in Schleswig-Holstein hat die Aktion auf ihrem Twitter-Account bestätigt und gerechtfertigt (https://twitter.com/SH_Polizei/status/1475414723906711552). Eine waagerechte blaue Linie wird unter dem Hashtag #thinblueline zur Unterstützung eines rechten Narrativs genutzt, wonach nur die Polizei verhindern kann dass die Zivilisation zusammenbricht. Wissenschaftler vermuten den Ursprung in der militärischen "Thin Red Line" aus der Schlacht um Balaklawa 1854 auf der Halbinsel Krim zurückführen, bei der sich eine dünne, linienförmige militärische Formation eines (rot uniformierten) schottischen Regiments der übermächtigen russischen Kavallerie entgegenstellte. Ab 2014 hat sich die "Thin Blue Line" in den USA als "Blue-Lives-Matter" und damit als Gegenbewegung zu "Black-Lives-Matter" formiert. Im deutschsprachigen Raum gehört die AfD-Bundestagsabgeordnete Alice Weidel durch einen Kommentar in der rechtsextremen Zeitung "Junge Freiheit" zu den ersten Unterstützer:innen. Ich bitte deshalb um die Herausgabe aller Korrespondenz (Briefe, Dienstanweisungen, Mails, SMS) zu der Beleuchtung der Polizeiwache in den TBL-Farben an Weihnachten 2021. Daraus soll hervorgehen, wer den Vorschlag zu der Aktion gemacht hat, wer die notwendige Genehmigung dazu erteilte sowie welche Bedingungen gestellt wurden. Außerdem bitte ich um Übermittlung der Social Media-Richtlinien der Polizei in Schleswig-Holstein.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236324/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeidirektion Kiel
Antwort zur Anfragenummer: 236324 Sehr Antragsteller/in In Sachen Ihrer Anfrage übermittle ich Ihnen meine Antwor…
Von
Polizeidirektion Kiel
Betreff
Antwort zur Anfragenummer: 236324
Datum
24. Januar 2022 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in In Sachen Ihrer Anfrage übermittle ich Ihnen meine Antwort in der Anlage. Ich weise darauf hin, dass Ihre Anfrage und meine Antwort zum nächst möglichen Zeitpunkt auf der Internetplattform "Transparenzportal Schleswig-Holstein" veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeidirektion Kiel
WG: Nachtrag zur Anfragenummer: 236324 Sehr Antragsteller/in Wie mir bekannt wurde, wurden die Ihnen zugestellten…
Von
Polizeidirektion Kiel
Betreff
WG: Nachtrag zur Anfragenummer: 236324
Datum
24. Januar 2022 16:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
oledata.mso
67,7 KB
image001.png
29,5 KB
image002.jpg
2,2 KB


Sehr Antragsteller/in Wie mir bekannt wurde, wurden die Ihnen zugestellten Dokumente bereits auf der Plattform "Frag-den-Staat" veröffentlicht. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie höflich bitten, alle Namen/Namensbezüge in den Ihnen übermittelten Erlassen / Schreiben zu schwärzen. Für Ihr Verständnis und für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen