Eingesetzte Vorgehensmodelle zur Softwareentwicklung

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

1. Entwickeln Sie für ihre Innenleistungen (oder einen Teil davon) selbst Software?

Beispiele:
- Eigenes System, für die Verwaltung der Stammdaten der Beschäftigten.
- Verwaltung von Krankmeldungen
- Durchführen des Controlling
- E-Akte

Wenn ja:
2. Was sind das für Prozesse, welche eigene Software nutzen?

3. Wie groß sind die Teams, welche diese entwickeln? (grob)

4. Nutzen die Projektteams für die Entwicklung etablierte Vorgehensmodelle, wie z.B. V-Modell XT, Scrum, Extreme Programming, etc...?

Vielen Dank!

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Entwic…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eingesetzte Vorgehensmodelle zur Softwareentwicklung [#237391]
Datum
12. Januar 2022 19:27
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Entwickeln Sie für ihre Innenleistungen (oder einen Teil davon) selbst Software? Beispiele: - Eigenes System, für die Verwaltung der Stammdaten der Beschäftigten. - Verwaltung von Krankmeldungen - Durchführen des Controlling - E-Akte Wenn ja: 2. Was sind das für Prozesse, welche eigene Software nutzen? 3. Wie groß sind die Teams, welche diese entwickeln? (grob) 4. Nutzen die Projektteams für die Entwicklung etablierte Vorgehensmodelle, wie z.B. V-Modell XT, Scrum, Extreme Programming, etc...? Vielen Dank! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237391/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
BAPersBw I 1.3 Aktenzeichen: 39-22-17 Betreff: Eingesetzte Vorgehensmodelle zur Softwareentwicklung [#237391] …
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Eingesetzte Vorgehensmodelle zur Softwareentwicklung [#237391]
Datum
31. Januar 2022 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen
BAPersBw I 1.3 Aktenzeichen: 39-22-17 Betreff: Eingesetzte Vorgehensmodelle zur Softwareentwicklung [#237391] Bezug: IFG-Anfrage vom 12.01.20222 von Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in (siehe Anhang) Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom 12. Januar 2022 baten Sie um Beantwortung von Fragen zum Thema Software bzw. Entwicklung von Software im BAPersBw. Für die Beantwortung von Fragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz innerhalb des BAPersBw bin ich zuständig. Ihre Fragen kann ich Ihnen wie folgt beantworten: Frage 1: Entwickeln Sie für Ihre Innenleistungen (oder einen Teil davon) selbst Software: Innerhalb des BAPersBw entwickeln wir Software für a) elektronische Akteninhaltsverzeichnisse, einschließlich eines Workflows zur Ausgabe, Rückgabe und den Ablageort der Akten; b) Administration von Terminen, Besprechungsräumen, Schlüsseln, Erstellung von Urkunden, Erstellung von Dokumenten aus Formularen und von Laufzetteln; c) Workflows zur Verwendungsplanung, zu Prämien und zur Stellenbesetzung sowie Einplanung von Bewerbern; d) Visualisierung von Dienstposten und zugeordneten Aufgabenbeschreibungen. Frage 2: Was sind das für Prozesse, welche eigene Software nutzen? Folgende Prozesse nutzen eigene Software: a) Verwalten von Ressourcen und des Typs der Ressource; b) Gestalten von Workflows zur Speicherung von Informationen zum Gebrauch von Ressourcen (wer, wann, was); c) Darstellung der Verwendungsauslastung von Ressourcen; d) Employee-Self-Services (webbasiertes Anlegen, Anzeigen und Ändern von Daten durch Mitarbeitende). Frage 3: Wie groß sind die Teams, welche diese entwickeln? In der Regel bestehen die Teams aus zwei Personen. Frage 4: Nutzen die Projektteams für die Entwicklung etablierte Vorgehensmodelle? Folgende Vorgehensmodelle werden regelmäßig genutzt: a) Extreme Programming (Fokus auf das Lösen einer Programmieraufgabe, ohne stark formalisiertes Vorgehen); b) Agile Programmierung (Prozesse mit hoher Transparenz und Veränderungsgeschwindigkeit). Ich hoffe, Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen