Prozessakten

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Akten zu den Verwaltungsstreitverfahren im Rahmen der IFG-Anfragen
1. “Hausausweise”
2. “Wissenschaftliche Dienste”
3. “Parteienfinanzierung”

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juli 2017
  • Frist
    8. August 2017
  • Ein:e Follower:in
Mohammed Al Sharkey
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten zu den Ver…
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Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Prozessakten [#23835]
Datum
7. Juli 2017 08:15
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten zu den Verwaltungsstreitverfahren im Rahmen der IFG-Anfragen 1. “Hausausweise” 2. “Wissenschaftliche Dienste” 3. “Parteienfinanzierung”
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mohammed Al Sharkey <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey
Mohammed Al Sharkey
RE: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-190/2017 Liebe Frau Schmidt-Hederich, …
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Von
Mohammed Al Sharkey
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Betreff
RE: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-190/2017
Datum
25. Juli 2017
An
Deutscher Bundestag
Status
Liebe Frau Schmidt-Hederich, Herzlichen Dank fuer Ihr Schreiben vom 24.07.2017. Ich darf darauf hinweisen, dass mein Antrag nicht sonderlich umfaenglich ist, sondern lediglich drei Akten umfasst. Verwaltungsstreitverfahren sind nach dem gaengen juristischen Verstaendnis alle Auseinandersetzungen zwischen Staat und Buerger. Akte ist nach dem ebenso herrschenden Verstaendnis eine Sammlung von Dokumenten zu einem Vorgang in physischer oder elektronischer Form. Der Zeitraum umfasst ueblicher Weise den Zeitpunkt, in dem das Verwaltungsstreitverfahren beginnt bis zu dem Zeitpunkt, in dem es endet. Ich darf darauf hinweisen, dass Wiedergabe der gesetzlichen Grundlagen keine Kostenschaetzung ist. Ich gehe daher eher davon aus, dass Sie versuchen mich ein wenig zu verunsichern und abzuschrecken. Auch ist mir nicht nachvollziehbar, wieso ein einfacher Scanvorgang kompliziert sein koennte, wenn Sie die Dokumente nicht sowieso bereits in elektronsicher Form vorliegen haben. Besten Gruss,
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-190/2017 Sehr geehrter Herr Al Sharkey, da…
Von
Deutscher Bundestag
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Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-190/2017
Datum
25. Juli 2017
Status
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Sehr geehrter Herr Al Sharkey, das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-190/2017 Sehr geehrter Herr Al Sharkey, da…
Von
Deutscher Bundestag
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Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-190/2017
Datum
1. August 2017
Status
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Sehr geehrter Herr Al Sharkey, das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
Re: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-190/2017 Sehr geehrte Frau Schmidt-Hede…
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Mohammed Al Sharkey
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Re: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-190/2017
Datum
2. August 2017
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Frau Schmidt-Hederich, sehr geehrter Herr Heusinger, ich bin mir hinsichtlich Ihres Schreibens vom 31.07.2017 nicht wirklich sicher, ob dies ernst gemeint ist oder eher ein Ablenkungsmanöver sein soll, um weiter etwas Zeit zu schinden und die tägliche Arbeitszeit wenig sinnvoll auszufüllen. Wenn Sie schreiben, das ich angeblich keinen Zugang zu abgeschlossenen Verfahren wünsche, so verwundert dies doch sehr. Mindestens die beiden Streitverfahren „Wissenschaftliche Dienste“ und „Hausausweise“ sind meines Wissens abgeschlossen. Ich wollte Ihnen die Schmerzlichkeit ersparen auszuführen, dass sie in beiden Verfahren durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgehoben worden sind. Vielleicht lockert dies ein wenig das Erinnerungsvermögen, an diese schmerzliche Geschichte erinnert zu werden. Das Verfahren „Parteienfinanzierung“ ist meines Wissens noch nicht abgeschlossen. Auch hier muss ich aber wohl auf Ihre Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Berlin hinweisen, um der Erinnerung ein wenig auf die Sprünge zu helfen. Wie gesagt: Verwaltungsstreitverfahren sind in der Juristerei in der Regel Auseinandersetzungen zwischen Staat und Bürger und ich empfehle an dieser Stelle die Rücksprache mit einem versierten Juristen, der Sie auch in die Fachtermini einweisen kann, die scheinbar in der Bundestagsverwaltung nicht geläufig sind. Sollten Sie hierbei von meiner Seite Schulungsbedarf haben, übernehme ich dies natürlich gerne zu meinem üblichen Tagessatz. Bitte teilen Sie mir mit, welche Daten Sie in den diesbezüglichen Akten als „schützenswerte Daten Dritter“ erachten. Die Kläger sind in diesen Verfahren ebenso bekannt wie die jeweiligen Prozessvertreter. Insofern sind hier keine schützenswerten Daten Dritter mehr ersichtlich, denn Dinge die bereits hinlänglich bekannt sind brauchen nicht mehr geschützt zu werden. Daher erübrigt sich also ein Drittbeteiligungsverfahren. Sollten Sie also andere „schützenswerte Daten“ sehen, bitte ich um Angabe, welche dies sein sollen und warum diese schützenswert sind. Was nun die von Ihnen erneut aufgeworfene Kostenfrage anbelangt: Die von Ihnen zitierte Vorschrift spricht von „Abschriften“. Bei der Abschrift handelt es sich allgemein um eine inhaltsgleiche (identische), also wortgetreue Vervielfältigung eines Schriftstücks, speziell im Rechtsverkehr um die behördlich oder notariell bestätigte gleich lautende Wiedergabe einer Originalvorlage. Einer Bestätigung bedarf es aus meiner Sicht nicht, mir reicht eine einfache Kopie bzw. ein schlichter Scan. Insofern ist die von Ihnen hier angegebene Vorschrift nicht einschlägig. Ich gehe nunmehr davon aus, die Dinge soweit aufklären zu können und darf darum bitten, die Unterlagen als Scan zuzusenden. Mit freundlichen Grüssen
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prozessakten“ vom 07.07.2017 (#23835) wurde vo…
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Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: Prozessakten [#23835]
Datum
8. August 2017 00:37
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prozessakten“ vom 07.07.2017 (#23835) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-190/2017 Sehr geehrter Herr Al Sharkey, da…
Von
Deutscher Bundestag
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Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-190/2017
Datum
27. September 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
RE: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-190/2017 Sehr geehrte Frau Schmidt-Hede…
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Von
Mohammed Al Sharkey
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Betreff
RE: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-190/2017
Datum
1. Oktober 2017
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Frau Schmidt-Hederich, ehrlich gesagt wundere ich mich zunehmend, welchen Aufwand Sie darin stecken Dinge zu verhindern. Waere Ihr Arbeitsalltag nicht soviel leichter, wenn Sie einfach konstruktiv arbeiten? Vielleicht versuchen wir es einfach noch ein wenig einfacher, damit Sie es auch nachvollziehen koennen. Bitte senden Sie mir doch eine Liste alle Verwaltungsstreitverfahren Ihrer Behoerde zu den benannten Themengebieten mit dem Bundestagsaktenzeichen, dem Datum der Klageeinreichung sowie den Aktenzeichen der beteiligten Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Anhand dessen kann ich dann auch sehen, welche Verfahren bereits abgeschlossen sind. Es geht vielleicht einfacher ... aber scheinbar brauchen Sie es haeppchenweise und portioniert serviert. Gruss,
Mohammed Al Sharkey
RE: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-190/2017 Sehr geehrte Frau Schmidt-Hede…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
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Betreff
RE: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-190/2017
Datum
17. Oktober 2017
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Frau Schmidt-Hederich, Wie wollen Sie behaupten, ich wuerde das Verfahren nicht weiterverfolgen, wenn ich Ihnen mehrfach versucht habe den Antrag auseinanderzusetzen. Bitte teilen Sie mir Ihren Dienstvorgesetzten mit Name, Anschrift, Telefon und Email mit. Gruss,
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-190/2017 Sehr geehrter Herr Al Sharkey, da…
Von
Deutscher Bundestag
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Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-190/2017
Datum
17. Oktober 2017
Status
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Prozessakten“ [#23835]
Datum
21. Oktober 2017 14:30
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/23835 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Bundestagsverwaltung versucht mit allen Mitteln, die Auskunftsanspruch zu hintertreiben. So war die Frage sehr klar und eindeutig in Bezug auf drei Fälle, die bei der Bundestagsverwaltung als Prozessgegnerin gelaufen sind und die auch in der Öffentlichkeit eine Rolle gespielt haben. Wenn hier bereits im Schreiben vom 24.07.2017 ein für Verwaltungsjuristen stehender Begriff wie „Verwaltungsstreitverfahren“ klärungsbedürftig ist, so wirft es die Frage auf, ob die Verwaltungsbehörde wirklich willens ist, ihrer eigenen Aufklärungspflicht nachzukommen. Auch spielt der Zeitraum keine Rolle, nachdem nach den Aktenvorgängen zu drei recht exakt benannten Verfahren gefragt wurde. Hier hat die Verwaltungsbehörde versucht, bewusst auf Zeit zu spielen und eine Zermürbungstaktik anzuwenden versucht, um den Auskunftsanspruch zu unterlaufen. Obwohl mit Email vom 25.07.2017 die beiden Fragen eindeutig geklärt wurden, versuchte die Bundestagsverwaltung mit Schreiben vom 31.07.2017 erneut, durch „Nachfragen“ das Verfahren zu verzögern und den Auskunftsanspruch zu unterlaufen. Wenn hier eine Differenzierung zwischen „Klageverfahren“ und sonstigen Verfahren vorgenommen wird, so ist dies gekünstelt und hat mit der Realität recht wenig zu tun. Es wurden bei der Bundestagsverwaltung nicht die Gerichtsakten angefragt, die eine solche Nachfrage zulässig machen wurden, sondern die Akten der Bundestagsverwaltung selbst. Hinzu kommt, dass in der Öffentlichkeit von lediglich drei Klageverfahren immer wieder gesprochen wurde. Wenn die Bundestagsverwaltung hier meint, dass mehr Verfahren zu den Themenkomplexen angesprochen seien, so ist sie zunächst in der Tat aufklärungspflichtig, da auch aus der Verfahrensübersicht lediglich drei Verfahren herausstechen und sie selbst sich bislang weigert eine Prozessübersicht zu vervollständigen. Genau dies war letztlich auch das Ziel meiner Email vom 02.08.2017. Es wurde darin ganz konkret darum gebeten, die Verfahren im Zweifel aufzulisten und damit deutlich zu machen, welche Verfahren in diesem Zusammenhang angefallen seien. Daran kann in der Tat dann eine entsprechende Klärung herbei geführt werden. Dieser Verpflichtung kam die Bundestagsverwaltung auch mit ihrem Schreiben vom 25.09.2017 nicht nach. Es wird immer wieder darauf abgestellt, dass angeblich die Angaben nicht konkret genug seien, aber keine Bemühungen unternommen, eine angeforderten Aufklärung nachzukommen. So hat die Bundestagsverwaltung offenbar, die lässt die Ausführung in dem Schreiben vom 25.09.2017 nunmehr zwar vermuten, einen Aktensturz durchgeführt. Aber konkret damit verunden eine Auflisten der tatsächlich zu dem Komplex geführten Verwaltungsstreitverfahren – nur um die ging es in meiner Anfrage vom 07.07.2017 – ist hier nicht enthalten. Vielmehr wird darauf abgestellt, möglichst das Verfahren durch kurze Fristen ad acta zu legen, nachdem die Bundestagsverwaltung sich über zwei Monate für ihre eigene Antwort Zeit genommen hat. Dennoch habe ich mit Email vom 27.09.2017 noch einmal versucht, eine Klärung herbei zu führen und ausdrücklich eine Liste aller Verwaltungsstreitverfahren zu den benannten Themenkomplexen erbeten. Mit Schreiben vom 12.10.2017 (eingegangen am 17.10.2017!!!) ging die Bundestagsverwaltung nicht einmal darauf mehr ein, sondern stellte das Verfahren – ohne eine Rechtsgrundlage – einfach ein. Die ganze Verfahrenspraxis der Bundestagsverwaltung ist nicht nur fragwürdig, sondern schlicht rechtswidrig. So gibt es bereits keine Rechtsgrundlage, um Verfahren einfach einzustellen. Das Verwaltungsverfahrensrecht sieht zwingend vor, dass eine Verwaltungsbeheorde über einen Antrag entscheidet. Das dies der Bundestagsverwaltung bewusst ist wird bereits dadurch deutlich, dass sie hierzu keine Rechtsgrundlage angegeben hat, weil es diese überhaupt nicht gibt. Das die Bundestagsverwaltung jedoch auch von Anfang an im Sinne gehabt hat, das Verfahren „auszusitzen“, wird auch durch die scheinbare Unverständlichkeit deutlich. Immer wieder wurde behauptet, die Anfrage sei zu unkonkret. Konkrete Nachfragen, die zu einer Konkretisierung geführt hatten, wurden jedoch zuletzt im Schreiben vom 12.10.2017 einfach ignoriert und gar nicht hierauf eingegangen. Hinzu kommt, dass die Fragen zur Konkretisierung gekünstelt sind und hier Begriffe in Frage gestellt wurden, die insbesonderen jedem Mitarbeiter im höheren Dienst hinreichend geläufig sind. Hinzu kommt der Zeitablauf. Es mutet bereits merkwürdig an, wenn ein Schreibe 12.10.2017 fünf Tage benötigt, bevor es per Email versandt wurde. Auch, dass auf meine Antwort vom 01.08.2017 erst am 25.09.2017 „beantwortet“ wurde, zeigt die Verzögerungstaktik der Bundestagsverwaltung. Sachliche Gründe hierfür gibt es nicht. Ich bitte daher, die Bundestagsverwaltung anzuweisen, sich rechtskonform zu verhalten und mir auch fortlaufend den Schriftverkehr mit der Bundestagsverwaltung zuzusenden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-736/001 II#0573 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Prozessakten« [#23835] # 15-736/001 II#0573
Datum
8. Dezember 2017 14:40
Status
geschwärzt
509,2 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-736/001 II#0573 Sehr geehrter Herr Al Sharkey, beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir den bei Ihnen enstandenen Vorgang zu. Mit freundlichen Grüße…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »Prozessakten« [#23835] # 15-736/001 II#0573 [#23835]
Datum
17. Dezember 2017 21:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir den bei Ihnen enstandenen Vorgang zu. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey

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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-736/001 II#0573 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »Prozessakten« = 5B#23835] # 15-736/001 II#0573 [#23835]
Datum
19. Dezember 2017 09:57
Status
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-736/001 II#0573 Sehr geehrter Herr Al Sharkey, wie ich Ihnen bereits in meinem Antwortschreiben mitgeteilt habe, besteht der hier geführte Vorgang ausschließlich aus dem mit Ihnen geführten Schriftverkehr, so dass Ihnen die begehrten Informationen im Sinne des § 9 Abs. 3 IFG bereits vorliegen. Mit freundlichen Grüßen