Statistik zu PCR-Tests
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:
Zur Ausweisung von positiven PCR-Tests in der Senatsstatistik stelle ich folgende Fragen:
1) Ist es richtig, dass in der Senatsstatistik in den Erkrankungszahlen der Schulen nur noch PCR-Test positiv Getestete ausgewiesen werden?
2) Ist es richtig, dass es für die Schüler*innen bei positivem Schnelltest KEINE PCR-Tests mehr durchgeführt werden sollen?
3) Ist es richtig, dass es somit zukünftig keine Schulen in Berlin geben wird, die in der Statistik noch PCR-Test positive getestete Schüler*innen ausweisen wird?
4) Ist es richtig, dass man auf diesem Wege versucht, den beginnenden Druck von Eltern, Lehrern und vor allen Dingen der Schüler*innen aus dem Weg zu gehen?
5) Ist es richtig, dass man auf diesem Wege dem Aufdecken des Narrativs, Schulen sind sichere Orte, zuvor kommen möchte, in dem es für Schulen eben keine Neuinfektionen/positive PCR-Testergebnisse mehr gibt?
6) Ist es richtig, dass man nun in eine Durchseuchung geht, um ein Ende der Pandemie zu erreichen?
7) Wenn ja, wann wurde der politische Beschluss gefasst, bzw. wer hat die Entscheidung zu dieser Strategie der Durchseuchung zu verantworten?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum21. Januar 2022
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23. Februar 2022
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