IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters

- sämtliche internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters
Alternativ können Sie die Dokumente gerne auch auf der Website des Jobcenters veröffentlichen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2017
  • Frist
    29. August 2017
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Jobcenter Landkreis Oberhavel Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters [#24099]
Datum
26. Juli 2017 10:44
An
Jobcenter Landkreis Oberhavel
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Alternativ können Sie die Dokumente gerne auch auf der Website des Jobcenters veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters“ vom 26.0…
An Jobcenter Landkreis Oberhavel Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters [#24099]
Datum
22. September 2017 22:15
An
Jobcenter Landkreis Oberhavel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters“ vom 26.07.2017 (#24099) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters“ [#24099]
Datum
22. September 2017 22:15
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24099 Das Jobcenter reagiert nicht auf meine Anfrage. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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909,1 KB

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang Sehr geehrter Herr Semsrott, im Auftrag von Frau Kiesel übersende ich Ihnen das…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang
Datum
12. Dezember 2017 13:03
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
328,0 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, im Auftrag von Frau Kiesel übersende ich Ihnen das beigefügte Schreiben. Mit freundlichen grüßen
Jobcenter Landkreis Oberhavel
Akteneinsicht Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihrer Bitte um Akteneinsicht in Ihrem Schreiben vom 26.07.2017 entspre…
Von
Jobcenter Landkreis Oberhavel
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht
Datum
19. Dezember 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihrer Bitte um Akteneinsicht in Ihrem Schreiben vom 26.07.2017 entspreche ich, in dem ich Ihnen Gelegenheit gebe, Einsicht in die Verwaltungsakte Leistungsrecht in den Räumen des Landkreises Oberhavel zu nehmen. Jobcenter Oberhavel, Fachdienst Innere Dienste, Lehnitzstraße 42, 16515 Oranienburg Als Termin habe ich mir Dienstag, den 16.01.2018 um 10:00 Uhr notiert. Sollten Sie den oben genannten Termin aus irgendwelchen Gründen nicht wahrnehmen können, bitte ich um Mitteilung per Brief, Fax oder E-Mail. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Akteneinsicht auf beiliegendem Merkblatt. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Akteneinsicht [#24099] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort (Ihr Zeichen: AE 115/1…
An Jobcenter Landkreis Oberhavel Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Akteneinsicht [#24099]
Datum
2. Januar 2018 21:19
An
Jobcenter Landkreis Oberhavel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort (Ihr Zeichen: AE 115/17) und die Einladung, die Dokumente vor Ort einzusehen. Da ich nicht in Oranienburg wohne, bitte ich allerdings weiterhin um Zusendung der Dokumente, bestenfalls elektronisch gemäß § 7 (3) AIG. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Landkreis Oberhavel
Ihre E-Mail Sehr geehrter Herr Sensrott, die elektronische Aufbereitung und Versendung der internen Weisungen und…
Von
Jobcenter Landkreis Oberhavel
Via
Briefpost
Betreff
Ihre E-Mail
Datum
15. Januar 2018
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
371,3 KB
Sehr geehrter Herr Sensrott, die elektronische Aufbereitung und Versendung der internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Oberhavel ist für mich gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 AIG mit einem höeren Verwaltungsaufwand verbunden, als lhnen diese vor Ort als Link zur Verfügung zu stellen. Daher gebe ich lhnen hiermit erneut die Gelegenheit, Einsicht in die geforderten Unterlagen zu nehmen. Jobcenter Oberhavel, Fachdienst lnnere Dienste, LehnitzstraBe 42, 16515 Oranienburg (aus Berlin gut erreichbar mit ÓPNV: 51, RES bis Hbf. Oranienburg) Als neuen Termin habe ich mir Dienstag, den 30.01.2018 um 10:00 Uhr notiert. Sollten Sie den oben genannten Termin aus irgendwelchen Gründen nicht wahrnehmen kónnen, bitte ich um Mitteilung per Brief, Fax oder E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre E-Mail [#24099] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre postalische Antwort auf meinen I…
An Jobcenter Landkreis Oberhavel Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre E-Mail [#24099]
Datum
22. Januar 2018 19:05
An
Jobcenter Landkreis Oberhavel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre postalische Antwort auf meinen IFG-Antrag zu Weisungen des Jobcenters (AE 115/17). Sie haben § 7 AIG falsch zitiert. Die Akteneinsicht vor Ort ist lediglich dann vorzuziehen, wenn eine elektronische Zusendung einen "deutlich höhere[n] Verwaltungsaufwand" nach sich ziehen würde. Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Wenn Sie mögen, können wir erneut die Landesdatenschutzbeauftragte zur Vermittlung hinzuziehen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Antrag auf Informationszugang Sehr geehrter Herr Semsrott, im Auftrag von Frau Kiesel übersende ich Ihnen das be…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antrag auf Informationszugang
Datum
19. Februar 2018 09:47
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
565,5 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, im Auftrag von Frau Kiesel übersende ich Ihnen das beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Landkreis Oberhavel
Bescheid über die Gewährung von Akteneinsicht Sehr geehrter Herr Semsrott, 1. Ich gewähre Ihnen Akteneinsicht in …
Von
Jobcenter Landkreis Oberhavel
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid über die Gewährung von Akteneinsicht
Datum
26. April 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, 1. Ich gewähre Ihnen Akteneinsicht in die Verwaltungsunterlagen des Jobcenters Oberhavel, hier in die vorhandenen internen Weisungen und Arbeitshilfen. 2. Für diese Entscheidung werden keine Gebühren oder Auslagen erhoben Begründung: I. Am 26.07.2017 stellten Sie einen Antrag auf Akteneinsicht in sämtliche interne Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Oberhavel. Sie baten diesbezüglich um die Übersendung dieser Dokumente an sich bzw. um die Veröffentlichung auf der Webseite des Jobcenters Oberhavel. Ihrer Bitte um Akteneinsicht entsprach ich, indem ich Ihnen mit Schreiben vom 21.12.2017 und 15.01.2018 jeweils einen Termin zur Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen des Jobcenters Oberhavel in den Räumlichkeiten des Jobcenters Oberhavel, Fachdienst Innere Dienste, Lehnitzstr. 42, 16515 Oranienburg, anbot. Seide Termine nahmen Sie nicht wahr. II. Akteneinsicht wird Ihnen nach Maßgabe des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes Brandenburg (AIG) gewährt, indem ich Ihnen zeitnah einen konkreten Ort und Termin zur Akteneinsicht in sämtliche interne Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Oberhavel in einem gesonderten Schreiben mitteilen werde. Eine Übersendung dieser Dokumente an Sie bzw. eine Veröffentlichung auf der Webseite des Jobcenters Oberhavel werde ich nicht vornehmen. Sie haben als Antragsteller gemäß § 7 Abs. 3 AIG zwar grundsätzlich die Möglichkeit, frei die Art des Informationszuganges zu wählen. Allerdings darf ich als zuständige Stelle davon abweichen, wenn ein wichtiger Grund für eine andere Art der Informationsbeschaffung vorliegt. Dies ist hier der Fall. Die elektronische Aufarbeitung und Versendung sämtlicher interner Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Oberhavel ist für mich gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 AIG mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, als Ihnen diese vor Ort als Link zur Verfügung zu stellen. Denn für die Akteneinsicht vor Ort im Rahmen eines Links, mit dem Sie Einsicht in die erbetenen Dokumente des Jobcenters Oberhavel nehmen können, benötigt der zuständige Mitarbeiter ca. 5 Minuten. Für eine elektronische Aufarbeitung und Versendung sämtlicher interner Weisungen und Arbeitshilfen benötigt dieser Mitarbeiter hingegen mindestens zwei Arbeitstage a' 8 Stunden. Die um ein vielfaches längere Arbeitsbelastung des zuständigen Mitarbeiters kommt dadurch zustande, dass die internen Weisungen und Arbeitshilfen den Mitarbeitern des Jobcenters Oberhavel nur in Form eines lntranets zur Verfügung gestellt werden. Es handelt sich hierbei um eine umfangreiche Datenbank bzw. Datensammlung. Diese vielen Daten einzeln zu speichern, auf einen Datenträger zu schreiben und somit versendbar zu machen, ist deutlich zeitaufwendiger, als die Nutzung des bereits vorhandenen Zugangs über ein extra dafür eingerichtetes Notebook, welches einen datenschutzgerechten Zugang im Rahmen einer Akteneinsicht vor Ort ermöglicht. Sofern Sie die Aushändigung von Auszügen aus den Verwaltungsunterlagen in Kopie begehren, weise ich Sie bereits an dieser Stelle darauf hin, dass ich für einseitige Kopien im Format DIN A 4 jeweils 0,10 € und für doppelseitige Kopien im Format DIN A 4 jeweils 0,14 € berechnen kann (vgl. Verwaltungsgebührensatzung des Landkreises Oberhavel). Für die Gewährung der Akteneinsicht selbst werden keine Gebühren und Auslagen erhoben. [Rechtsbehelfsbelehrung] Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antrag auf Informationszugang [#24099] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG…
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Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang [#24099]
Datum
28. April 2018 19:12
An
Jobcenter Landkreis Oberhavel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters“ vom 26.07.2017 (#24099) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 243 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: AW: Antrag auf Informationszugang [#24099] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort au…
An Jobcenter Landkreis Oberhavel Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: Antrag auf Informationszugang [#24099]
Datum
8. Mai 2018 15:10
An
Jobcenter Landkreis Oberhavel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine IFG-Anfrage zu internen Weisungen, die bald ihren ersten Geburtstag feiert. Bitte senden Sie mir doch eine Übersicht der Weisungen zu, damit ich daraus die passenden auswählen kann. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: AW: AW: Antrag auf Informationszugang [#24099] Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte meine Informationsfr…
An Jobcenter Landkreis Oberhavel Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: AW: Antrag auf Informationszugang [#24099]
Datum
24. Mai 2018 10:39
An
Jobcenter Landkreis Oberhavel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters“ vom 26.07.2017 (#24099) nunmehr zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>