Osterweiterung der NATO

Anfrage an: Auswärtiges Amt

alle Unterlagen (z.B. Stellungnahmen, Bewertungen) zur Osterweiterung der NATO seit der deutschen Wiedervereinigung.

Ergebnis der Anfrage

Angeblich gibt es im Auswärtigen Amt keine Unterlagen zur NATO-Osterweiterung, was ich aufgrund der aktuellen Situation und der politischen Diskussionen dazu für sehr unglaubwürdig halte.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Februar 2022
  • Frist
    24. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen (…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Osterweiterung der NATO [#241642]
Datum
22. Februar 2022 15:22
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen (z.B. Stellungnahmen, Bewertungen) zur Osterweiterung der NATO seit der deutschen Wiedervereinigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241642/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT ---------- Gz.: 117-251.07#00019#0232 ---------- Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 22.2.202…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Osterweiterung der NATO seit der deutschen Wiedervereinigung
Datum
16. März 2022 09:00
Status
Warte auf Antwort
image001.png
2,5 KB
image002.jpg
2,5 KB


AUSWÄRTIGES AMT ---------- Gz.: 117-251.07#00019#0232 ---------- Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 22.2.2022 wurde an das Politische Archiv des Auswärtigen Amts abgegeben. Grund hierfür ist, dass die meisten Unterlagen aus dem von Ihnen angefragten Untersuchungszeitraum bereits an das Archiv abgegeben wurden. Der Zugang zu Unterlagen des Politischen Archivs richtet sich nach dem Bundesarchivgesetz (BArchG). Grundsätzlich können Sie gemäß § 11 Abs. 1 BArchG alle Akten einsehen, die älter als 30 Jahre sind und nicht den Geheimschutzbestimmungen unterliegen. Gegenwärtig werden im Lesesaal die Akten vorgelegt, die spätestens zum 31. Dezember 1991 abgeschlossen wurden. Für Akten aus der Zeit danach können Sie einen Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist von 30 Jahren nach § 12 Bundesarchivgesetz stellen. Der § 13 des Bundesarchivgesetzes zählt einige Ausschlusstatbestände auf, die einer Verkürzung entgegenstehen. Der Antrag kann daher nicht pauschal genehmigt werden, sondern muss sich auf einzelne genau bezeichnete Aktenbände im Politischen Archiv beziehen. Die Identifikation der betreffenden Aktenbände müsste von Ihnen selbst hier im Lesesaal anhand unserer Findmittel und der Datenbank vorgenommen werden. Ihr Antrag sollte eine Liste mit den Akten enthalten, für die Sie die Fristverkürzung beantragen möchten. Diese Liste sollte die Archivsignatur, das Aktenzeichen, den Aktentitel und die Laufzeit der Archivalien enthalten. Dazu ist eine konzise, aussagekräftige und auf die konkreten Archivalien bezogene Begründung notwendig, warum die Einsicht in diese Archivalien für Ihre Forschungen nötig ist. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird nicht das Archiv treffen, sondern das sachlich zuständige Referat des Auswärtigen Amts, das zu der nötigen Prüfung nur neben seinen außenpolitischen Hauptaufgaben in der Lage ist. Mit einer Wartezeit, die von der Zahl der Akten abhängt, müssen Sie deshalb rechnen. In jedem Fall können nur Unterlagen freigegeben werden, die vom Auswärtigen Amt und seinen Auslandsvertretungen stammen. Recherchen in den Beständen des Politischen Archivs und die Bestellung von Akten erfolgen über die Rechercheanwendung Invenio. Bitte rufen Sie vor Ihrer Benutzung über den Link https://politisches-archiv.diplo.de/invenio/main.xhtml das Programm auf. Zur Nutzung aller Funktionen von Invenio empfehle ich die Einrichtung eines Benutzerkontos; für eine erste Recherche ist dies jedoch nicht zwingend nötig. Die meisten der von Ihnen gesuchten Unterlagen werden in der öffentlich einsehbaren Datenbank aufgrund des Untersuchungszeitraums aber nicht angezeigt; Sie müssten daher die im Lesesaal vorhandenen Findmittel nutzen. Unterlagen zu Ihrem Forschungsthema erwarte ich vor allem in der Überlieferung der Politischen Abteilung des Auswärtigen Amts, hier v.a. in den Beständen B 14-ZA (Grundsatzfragen der Verteidigungspolitik, NATO) und B 42-ZA (Osteuropa, Ostasien). Zur Vorbereitung eines eventuellen Antrages empfehle ich zunächst die Auswertung von öffentlich einsehbaren Informationen, z.B.: - Auf der Homepage des Auswärtigen Amts: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/internationale-organisationen/nato; - Die Homepage des Bundespresseamtes: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundespresseamt; - Das Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung: https://www.bpb.de/themen/aussen-sicherheitspolitik/. Aufgrund der Covid-19-Schutzmaßnahmen unterliegt der Besuch des Lesesaals momentan noch einem strengen Reglement. Informieren Sie sich darüber ausführlich auf der Startseite unserer Homepage: www.archiv.diplo.de<http://www.archiv.diplo.de>. Eine Genehmigung zum Besuch des Lesesaals erteile ich, da die Akten aus Ihrem Forschungszeitraum noch nicht digital vorliegen. Aufgrund des begrenzten Angebots an Arbeitsplätzen empfehle ich eine frühzeitige Reservierung via https://archiv.diplo.de/arc-de/das-politische-archiv/kontakt/kontaktformular-lesesaal. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Osterweiterung der NATO“ vom 22.02.2022 (#…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Osterweiterung der NATO seit der deutschen Wiedervereinigung [#241642]
Datum
25. März 2022 09:23
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Osterweiterung der NATO“ vom 22.02.2022 (#241642) habe ich eine Rückfrage: Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zum Ukraine-Krieg kann ich mir schwerlich vorstellen, dass sämtliche Unterlagen an das Politische Archiv abgegeben worden sind bzw. es keine neuen Vorgänge dazu gibt. Vor einigen Monaten wurde in den Medien zudem über dahingehende Nebenabsprachen bei den 2+4-Gesprächen berichtet. Insofern bitte ich um erneute Prüfung auf vorhandene Unterlagen, die neu entstanden sind (z.B. aufgrund der Medienberichte oder Initiativen der Russischen Föderation in den letzen Monaten). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Auswärtiges Amt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eing…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Osterweiterung der NATO, neu enstandene Dokumente, Vg. Nr. 133-2022
Datum
25. März 2022 13:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Sehr Antragsteller/in die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert noch an. Eine zeitliche Perspektive kann ich Ihnen no…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Osterweiterung der NATO, neu enstandene Dokumente, Vg. Nr. 133-2022
Datum
25. April 2022 14:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert noch an. Eine zeitliche Perspektive kann ich Ihnen noch nicht benennen. Das Auswärtige Amt hat zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen u.a. mit Ukraine/Russland oder Nato Bezug, womit die ohnehin schon sehr stark ausgelasteten Arbeitseinheiten befasst werden. Ich bedauere diese Verzögerung, hoffe aber auf Ihr Verständnis und komme unverzüglich und unaufgefordert wieder auf Ihre Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Auswärtiges Amt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
26. April 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
852,6 KB