Bundestagswahl 2021

Anfrage an: Bundeswahlleiter

Was ist aus dem Einspruch zur Bundestagswahl 21 geworden wegen der vielen Unregelmäßigen in Berlin zum Beispiel?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2022
  • Frist
    25. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was ist aus dem E…
An Bundeswahlleiter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundestagswahl 2021 [#241766]
Datum
23. Februar 2022 17:44
An
Bundeswahlleiter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was ist aus dem Einspruch zur Bundestagswahl 21 geworden wegen der vielen Unregelmäßigen in Berlin zum Beispiel?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241766/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeswahlleiter
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 23. Febru…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
Eingangsbestätigung: Bundestagswahl 2021 (Az.: A34/1010001001-IF30536)
Datum
24. Februar 2022 07:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 23. Februar 2022. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30536 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeswahlleiter
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 23. Februar 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30536) eine Anfra…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
IFG-Bescheid: Bundestagswahl 2021 (Az.: A34/1010001001-IF30536)
Datum
2. März 2022 14:09
Status
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 23. Februar 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30536) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Was ist aus dem Einspruch zur Bundestagswahl 21 geworden wegen der vielen Unregelmäßigen in Berlin zum Beispiel? Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache in unserem Hause das Folgende mit: Zum aktuellen Sachstand der zur Bundestagswahl 2021 vorliegenden Wahleinsprüche liegen unserem Haus keine Informationen vor, so dass Ihr Antrag nach dem IFG abzulehnen ist. Gerne lassen wir Ihnen aber die folgenden allgemeinen Informationen zukommen: Über die Gültigkeit der Wahl wird im Wahlprüfungsverfahren entschieden. Für das Wahlprüfungsverfahren gelten die Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes, siehe hierzu folgenden Link: https://www.bundeswahlleiter.de/dam/j... Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages, der über Wahleinsprüche nach Überprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss entscheidet. Nach § 3 Absatz 2 des Wahlprüfungsgesetzes hat der Wahlprüfungsausschuss zunächst die Aufgabe, die Entscheidung des Bundestages über die Gültigkeit der Wahlen zum Bundestag und die mögliche Verletzung von Rechten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl vorzubereiten. Dem Wahlprüfungsausschuss gehören je neun ordentliche und stellvertretende Mitglieder an. In dieser Wahlperiode entfallen jeweils drei Sitze auf SPD und Union. Auf Grüne, FDP und AfD entfällt jeweils ein Sitz. Ein Vertreter der Fraktion der Linke wird dem Ausschuss als beratendes Mitglied angehören. Über die weiteren Verfahrensschritte bzw. Ausschussarbeit wird zu gegebener Zeit auf der Internetseite des Deutschen Bundestages informiert: https://www.bundestag.de/ausschuesse/... Gegen die noch ausstehende Entscheidung des Deutschen Bundestages könnte sodann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, nicht über die gewünschten Informationen zu verfügen. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen