Ersatzbrennstoffe für Erdgas

alle Unterlagen sowie Kommunikation der letzten 5 Jahre, die sich mit der Erzeugung und dem Einsatz von Ersatzbrennstoffen (z.B. Wasserstoff, Synthesegas, Stadtgas) infolge des Ausfalls der Versorgung mit Erdgas befassen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Februar 2022
  • Frist
    29. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen s…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ersatzbrennstoffe für Erdgas [#241863]
Datum
24. Februar 2022 22:57
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen sowie Kommunikation der letzten 5 Jahre, die sich mit der Erzeugung und dem Einsatz von Ersatzbrennstoffen (z.B. Wasserstoff, Synthesegas, Stadtgas) infolge des Ausfalls der Versorgung mit Erdgas befassen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241863/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach UIG/IFG/VIG „Ersatzbrennstoffe für Erdgas “ vom 24. Febru…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: IFG-Antrag Ersatzbrennstoffe für Erdgas [#241863]
Datum
11. März 2022 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
218 Bytes
image002.jpg
635 Bytes
image003.png
204 Bytes
image004.png
894 Bytes
image005.png
336 Bytes


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach UIG/IFG/VIG „Ersatzbrennstoffe für Erdgas “ vom 24. Februar 2022. In Ihrem Antrag begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen, die sich mit der Erzeugung und dem Einsatz von Ersatzbrennstoffen (z.B. Wasserstoff, Synthesegas, Stadtgas) infolge des Ausfalls der Versorgung mit Erdgas befassen. Solche Informationen liegen nicht vor, der Antrag wäre daher abzulehnen. Um Ihren Anliegen aber zu entsprechen, haben wir Ihren Antrag als Bürgeranfrage gewertet und möchten darauf folgende Antwort geben: Ein Einsatz von Ersatzbrennstoffen infolge eines Ausfalls der Versorgung mit Erdgas wurde bisher nicht erwogen. Für den Einsatz von Erdgas als Energieträger für die Wärme- und Stromproduktion ist es notwendig, die Gasinfrastruktur auf die physikalisch-technischen Eigenschaften von Erdgas auszulegen. Ein Einsatz anderer Energieträger – abgesehen von der Frage nach geeigneten Versorgungsquellen – wäre von der Frage abhängig, inwieweit diese entsprechende Eigenschaften aufweisen. Das BMWK prüft angesichts der gegenwärtigen Lage z.B. den verstärkten Einsatz von Biogas im Wärmemarkt. Bereits die Umstellung von niedrig-kaloriertem Erdgas (L-Gas) auf hoch-kaloriertes Erdgas in Deutschland (die sog. Marktraumumstellung) ist ein langer und aufwendiger Prozess, in dem knapp 5 Millionen Geräte umgerüstet werden müssen. Weitere Informationen zur Marktraumumstellung können Sie dem Monitoringbericht 2021 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes entnehmen. Auch eine Umstellung auf Wasserstoff bedarf einer sorgfältigen Planung und Vorbereitung, da die gesamte Gasinfrastruktur auf die Eignung für Wasserstoff geprüft werden muss (H2-ready). Weitere Informationen dazu finden Sie beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW). Mit freundlichen Grüßen