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AKW Temelin-1 Dokumente Schweißnähte

Sehr geehrte Damen und Herren,

über FragdenStaat.de hat am 18.7. ein mir unbekannter Bürger
einen IFG Antrag auf Aktenkopie zu dem AKW Temelin gestellt:
https://fragdenstaat.de/a/23963

Ich stelle den Antrag, ausschließlich kostenfrei(!) Aktenkopien
zu erhalten:
A im Umfang des oben genannten Antrages,
B zusätzlich bitte ich um Auskünfte:
1. Dokumente, die die Frage der Rechtmäßigkeit des Betriebes
und Abweichungen von Genehmigungen, sowie die Möglichkeiten
von Rechtsmitteln gegen den Betrieb betreffen,
2. welche andere Stellen des Bundes oder der Länder
weitergehende Informationen zum AKW Temelin 1 haben
(bzw. haben könnten).

Die Kopien bitte ich elektronisch über Frag den Staat
zur Verfügung zu stellen.

Ich bitte Sie wegen öffentlichem Interesse nach § 2 "Befreiung
und Ermäßigung" IFGGebV sowohl bei meinem, als auch den
o.g. Antrag #23963 vollständig von der Erhebung von Gebühren
abzusehen.

Das öffentliche Interesse begründet sich u.a. durch:
I. unterschätze Risio durch AKWs:
https://arxiv.org/pdf/1504.02380.pdf

II. konkreter Verdacht Norm und rechtswidriger Ausführungen
von Schweißnähten beim AKW Temelin 1:
https://gruene-fichtelgebirge.de/userspace/BY/ov_marktredwitz/PDF/Majer_-_gutachterliche_Kurzstellungnahme_Temelin_28-08-2013.pdf

von Schweißnähten beim AKW Temelin 1:
https://gruene-fichtelgebirge.de/userspace/BY/ov_marktredwitz/PDF/Majer_-_gutachterliche_Kurzstellungnahme_Temelin_28-08-2013.pdf

Dieses Gutachten ist vom Ministerialdirigent a.D. Dieter Majer, ehem. technischer Leiter der deutschen Atomaufsicht. Im Auftrag von Sylvia Kotting-Uhl, MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in dem er 2013 feststellt:
---
Aufgrund des bisher bekannten Sachverhaltes ist die vorhandene Dokumentation
defizitär. Unabhängig davon, ob es zu einer vom Zeugen von Greenpeace
behaupteten illegalen Trennung der Schweißnaht 1-4-5 gekommen ist, spricht
einiges dafür, dass für alle Schweißnähte im Anschlussbereich des
Reaktordruckbehälters die erforderliche Qualität nicht nachgewiesen ist.
Der Nachweis ist nur möglich, wenn von der tschechischen Aufsichtsbehörde alle
Dokumentationsunterlagen veröffentlicht und diese von einem von der
Aufsichtsbehörde und Betreiber unabhängigen Sachverständigen überprüft werden.
---

Als Diplom Bauingenieur (FH) mit der Qualifikation
Schweißfachingenieur/"International Welding Engineer"
möchte die Ihnen vorliegende Dokumente sichten und
für die Öffentlichkeit kommentieren.

Weitergehende Gründe des öffentlichen Interesses kann
ich leicht darlegen.

Ich bitte um eine schriftliche Eingangsbestätigung.
Bitte informieren Sie mich umgehend, falls Sie weitere
Darlegungen für eine vollständige Gebührenbefreiung
benötigen.

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing.(FH) SFI/IWE Robert Michel

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. August 2017
  • Frist
    5. September 2017
  • 0 Follower:innen
Robert Michel
Sehr geehrte Damen und Herren, über FragdenStaat.de hat am 18.7. ein mir unbekannter Bürger einen IFG Antrag auf …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Robert Michel
Betreff
AKW Temelin-1 Dokumente Schweißnähte [#24224]
Datum
3. August 2017 22:43
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, über FragdenStaat.de hat am 18.7. ein mir unbekannter Bürger einen IFG Antrag auf Aktenkopie zu dem AKW Temelin gestellt: https://fragdenstaat.de/a/23963 Ich stelle den Antrag, ausschließlich kostenfrei(!) Aktenkopien zu erhalten: A im Umfang des oben genannten Antrages, B zusätzlich bitte ich um Auskünfte: 1. Dokumente, die die Frage der Rechtmäßigkeit des Betriebes und Abweichungen von Genehmigungen, sowie die Möglichkeiten von Rechtsmitteln gegen den Betrieb betreffen, 2. welche andere Stellen des Bundes oder der Länder weitergehende Informationen zum AKW Temelin 1 haben (bzw. haben könnten). Die Kopien bitte ich elektronisch über Frag den Staat zur Verfügung zu stellen. Ich bitte Sie wegen öffentlichem Interesse nach § 2 "Befreiung und Ermäßigung" IFGGebV sowohl bei meinem, als auch den o.g. Antrag #23963 vollständig von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Das öffentliche Interesse begründet sich u.a. durch: I. unterschätze Risio durch AKWs: https://arxiv.org/pdf/1504.02380.pdf II. konkreter Verdacht Norm und rechtswidriger Ausführungen von Schweißnähten beim AKW Temelin 1: https://gruene-fichtelgebirge.de/userspace/BY/ov_marktredwitz/PDF/Majer_-_gutachterliche_Kurzstellungnahme_Temelin_28-08-2013.pdf von Schweißnähten beim AKW Temelin 1: https://gruene-fichtelgebirge.de/userspace/BY/ov_marktredwitz/PDF/Majer_-_gutachterliche_Kurzstellungnahme_Temelin_28-08-2013.pdf Dieses Gutachten ist vom Ministerialdirigent a.D. Dieter Majer, ehem. technischer Leiter der deutschen Atomaufsicht. Im Auftrag von Sylvia Kotting-Uhl, MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in dem er 2013 feststellt: --- Aufgrund des bisher bekannten Sachverhaltes ist die vorhandene Dokumentation defizitär. Unabhängig davon, ob es zu einer vom Zeugen von Greenpeace behaupteten illegalen Trennung der Schweißnaht 1-4-5 gekommen ist, spricht einiges dafür, dass für alle Schweißnähte im Anschlussbereich des Reaktordruckbehälters die erforderliche Qualität nicht nachgewiesen ist. Der Nachweis ist nur möglich, wenn von der tschechischen Aufsichtsbehörde alle Dokumentationsunterlagen veröffentlicht und diese von einem von der Aufsichtsbehörde und Betreiber unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. --- Als Diplom Bauingenieur (FH) mit der Qualifikation Schweißfachingenieur/"International Welding Engineer" möchte die Ihnen vorliegende Dokumente sichten und für die Öffentlichkeit kommentieren. Weitergehende Gründe des öffentlichen Interesses kann ich leicht darlegen. Ich bitte um eine schriftliche Eingangsbestätigung. Bitte informieren Sie mich umgehend, falls Sie weitere Darlegungen für eine vollständige Gebührenbefreiung benötigen. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing.(FH) SFI/IWE Robert Michel
Robert Michel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage vom 03. August 2017 über "fragdenstaat.de"; hier: Zwischenbescheid Sehr geehrter Herr Miche…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 03. August 2017 über "fragdenstaat.de"; hier: Zwischenbescheid
Datum
15. August 2017 16:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michel, beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis und Bitte um Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
Robert Michel
AW: Ihre Anfrage vom 03. August 2017 über "fragdenstaat.de"; hier: Zwischenbescheid [#24224] Sehr geehrt…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Robert Michel
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 03. August 2017 über "fragdenstaat.de"; hier: Zwischenbescheid [#24224]
Datum
15. August 2017 23:50
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen herzlich für Ihre Nachricht und Rückfrage. Schweißprozesse unterliegen besonderer Qualifizierung, Zertifizierung wie auch Überwachung, bei dennen Namen und Unterschriften ein wesentliches Element sind. Ihre Frage einer Schwärzung personenbezogenen Daten läßt sich daher nicht so einfach pauschal beantworten. Ich schlage vor, dass ich morgen versuchen werde, telefonisch mit Ihnen Rücksprache zu halten. Mit freundlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) SFI/IWE Robert Michel Anfragenr: 24224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Michel
AW: AW: Ihre Anfrage vom 03. August 2017 über "fragdenstaat.de"; hier: Zwischenbescheid [#24224] Sehr ge…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Robert Michel
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage vom 03. August 2017 über "fragdenstaat.de"; hier: Zwischenbescheid [#24224]
Datum
23. August 2017 14:41
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke für unser Telefonat, wie darin besprochen, möchte ich ein persönliches Treffen in Ihrem Ministerium (Bonn) vorschlagen. Telefonisch erwies sich die Verständigung über den Umfang der Daten und die zu schwärzenden Einträge, abstrakt, ohne genaue Kenntnis der Daten als schwierig. Hierzu zwei Fragen: 1. Wäre bei dem Treffen eine Einsichtnahme als grobe Sichtung in ungeschwärzte Akten mit Abgabe einer Verschwiegenheits- erklärung denkbar? 2. Ich gehe davon aus, dass in den Akten zu den Schweißnähten Namen und Unterschrift von Schweißer, Aufsichtspersonen und Prüfer enthalten sind. Ich sehe hier überwiegendes Informationsinteresse i.S. § 5 IFG sowohl für mich als Antragsteller, als auch für die Allgemeinheit (d.h. Aktenkopie ohne Schwärzung dieser Daten und ohne Verschwiegenheitserklärung hierzu) Hintergrund ist, dass nur ungeschwärzt die notwendige Dokumentation der Schweißprozesse prüfbar sind. Reicht Ihnen mit Kenntnis der besonderen Obliegenheiten bei Schweißkonstruktionen diese Begründung? Gerne können Sie für diesen Fall bei der BfDI Rücksprache halten. Mit freundlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) SFI/IWE Robert Michel Anfragenr: 24224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage # 24224 vom 03.August 2017 über fragdenstaat.de, hier: Zwischenbescheid vom 15.08.2017, Ihre Email vo…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage # 24224 vom 03.August 2017 über fragdenstaat.de, hier: Zwischenbescheid vom 15.08.2017, Ihre Email vom 23 .08.2017;
Datum
28. August 2017 15:55
Status
Warte auf Antwort
AG RS I 4 - 40012 / # 24224 Sehr geehrter Herr Michel, danke für Ihre Nachricht zu unserem Telefongespräch am 22. August 2017 und Ihrem Angebot für eine persönliche Sichtung von Akten hier im Bundesumweltministerium Bonn. Bezugnehmend auf unseren Zwischenbescheid vom 15.08.2017, Ihnen zugesandt über "fragdenstaat.de" mit Email vom 15. 08.2017, habe ich Sie in unserem Telefongespräch nochmals darum gebeten, - unabhängig von Ihrem mündlichen Angebot persönlich zu sichten - unsere vorsorgliche Frage für die weitere Bearbeitung Ihres Antrages zu beantworten, ob Sie damit einverstanden sind, dass herausgegebene Unterlagen mit Schwärzungen im Hinblick auf personenbezogene Daten Dritter, sowie der Namen, Rufnummern und Mailadressen der Bearbeiter übermittelt werden. Dies hätte die Bearbeitung beschleunigt. Ich verstehe Ihre Mail vom 23.08.2017 nunmehr so, dass Sie dies ablehnen, weil Sie auch insofern ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit geltend machen. Daher bin ich nunmehr rechtlich verpflichtet - vor einer zu treffenden Abwägungsentscheidung - die Stellungnahme aller etwa in ihren Rechten Betroffener einzuholen. Sollte ich Sie falsch interpretiert haben, bitte ich um rasche Mitteilung. Darüber hinaus bitte ich Sie mit Blick auf die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage vom 03. August 2017 darum, Ihre Frage zu B. Ziffer 1 näher zu konkretisieren, weil diese aus sich selbst heraus für eine weitere Bearbeitung leider zu unbestimmt ist. Herzlichen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Robert Michel
AW: Ihre Anfrage # 24224 vom 03.August 2017 über fragdenstaat.de, hier: Zwischenbescheid vom 15.08.2017, Ihre Emai…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Robert Michel
Betreff
AW: Ihre Anfrage # 24224 vom 03.August 2017 über fragdenstaat.de, hier: Zwischenbescheid vom 15.08.2017, Ihre Email vom 23 .08.2017; [#24224]
Datum
29. August 2017 13:32
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre gestrige Antwort, hierzu: 1.) die Option "persönliche Sichtung von Akten" lassen Sie unkommentiert im Raum stehen 2.) findet § 5 Abs. 1 IFG und der Pflicht des BUMB als auskunftpflichtige Stelle sowohl das Informationsinteresse als auch schutzwürdige Interesse Dritte abzuwegen keine Beachtung 3.) überrascht mich Ihre Rechtsauffassung, dass Sie "numehr rechtlich verpflichtet - vor einer zu treffenden Abwägeentscheidung - die Stellungnahme aller etwa in ihren Rechten Betroffenen einzuholen" 4.) überrascht mich ihre Bitte um rasche Mitteilung, die so klingt, als ob wenn ich mich nicht innerhalb kurzer Zeit melde, Sie entscheiden, dass die möglichen Betroffenen kontaktieren werden. 5.) Sie bitten um Konkretisierung meiner IFG Anfrage vom 3.8. Punkt 1.) zu 1.-4.) Ob dem BMUB Akten zu den Schweißnähten des AKWs vorliegen, der Umfang und Struktur dieser Akten liegt für mich noch völlig im Dunkeln. Daher fällt mir schwer, die Notwendigkeit, Folgen und Aufwand von Schwärzungen genauer einzuschätzen. Bereits vor dem IFG war es möglich, per Verschwiegenheitserklärung Akten einzusehen, z.B. zu Wissenschaftlichen Zwecken oder als Gutachter. Ich bitte i.S. von § 25 VwVfG sowie des IFG und BDSG um Erläuterung zu dieser Option, bestehende Praxis im BUMB. zu 2.) Zu Ihre Prüfpflicht aus § 5 IFG, welche Kriterien, Prüfmuster und Erfahrungen liegen im BMUB zum § 5 IFG vor? S. hierzu meine Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/24474 Ich sehe es als Aufgabe des BMUB objektiv kriterien Abzuarbeiten und sie mir als Antragsteller (§ 25 VwVfG) darzustellen, sowie mir als Antragsteller rechtliches Gehör zu gewähren. Als Beispiel für eine Prüfung: Frage1: Enthalten die Akten personenbezogende Daten i.S. § 3 BDSG? = Ja => § 5 IFG Frage2: Enthalten die Akten daten i.S. § 3 Abs. 9 BDSG? = Nein => § 5 Abs 1 Satz 2 kommt nicht zur Anwendung. => § 5 Abs 1 Satz 1 zählt. => Informationsinteresse und Interesse betroffener Dritte ist abzuwägen. Frage3: § 3 Abs 2 IFG relevant? = Nein. Frage4: § 3 Abs 3 IFG erfüllt? Haben Schweißaufsichtspersonen und Schweißer haben die gleiche Stellung i.S. § 3 Abs. 3.? = Ja. => Informationsinteresse überwiegt für in § 3 Abs.3 genannten Daten. Frage5: § 3 Abs 4 IFG erfüllt? s. Frage 4: = Ja Frage6: Enthalten die Akten weitere personenbezogene Daten, die nicht unter § 3 Abs. 3,4 IFG fallen? = Ja. Unterschriften. => s. § 3 Abs. 1 Satz 1 IFG. Frage7: Gründe für einen Informationszugang zu Unterschriften: = Ja. 1. Die Dokumentierung der Schweißprozesse ist nur mit vorhandenen Unterschriften gültig und vollständig. Durch Schwärzung wird ein wesentliches Element der Prozessdokumentation unzugänglich. 2. geht von AKW eine sehr große Gefahr für Leib und Leben vieler Menschen, sowie großer, internationaler finanzieller Schäden aus. => welche Gründe sieht die BMUB bei Dritten? Frage8: Besteht Informationsinteresse der Allgemeinheit (§ 5 Rn. 40 ff. IFG Schoch 2. Auflage)? = Ja. AKW stellen eine große Gefährdung da. Es geht um Dokumente, mit denen mögliche sicherheitsrelevante Abweichungen aufgedeckt werden können. => überwiegen des Informationsinteresses i.S. § 5 Abs. 1 Satz 1. Fazit: => Zugang ist ungeschwärzt gewähren. Zu 5.) Sie schreiben "Dokumente, die die Frage der Rechtmäßigkeit des Betriebes und Abweichungen von Genehmigungen, sowie die Möglichkeiten von Rechtsmitteln gegen den Betrieb betreffen," (Von AKW Temelin-1) sei zu unbestimmt. Ich bitte daher um einer Übersicht der Dokumente, die dem BMUB zum AKW Temelin-1 vorliegen, sowie Kopie der wesentlichsten Dokumente die a) die Abweichungen von der Genehmigung betreffen b) die Rechtsmittel gegen die Betriebsgenehmigung betreffen. Vor einer (weiteren) Entscheidung des BMUB über meinen Antrag bitte ich um Information zu Ihrem Prüfmusters und Argumente. Ich bitte um rechtliches Gehör, vor allem, falls notwendig, weitere Gründe darzulegen. Mit freundlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) SFI/IWE Robert Michel Anfragenr: 24224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Michel
AW: AW: Ihre Anfrage # 24224 vom 03.August 2017 über fragdenstaat.de, hier: Zwischenbescheid vom 15.08.2017, Ihre …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Robert Michel
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage # 24224 vom 03.August 2017 über fragdenstaat.de, hier: Zwischenbescheid vom 15.08.2017, Ihre Email vom 23 .08.2017; [#24224]
Datum
11. September 2017 01:22
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Akzeptierung der Schwärzung personenbezogener Daten für diesen Antrag. Sehr geehrt<< Anrede >> leider haben Sie meinen konstruktiven Vorschlag zu einem persönlichen Gespräch nicht aufgegriffen, noch mir bisher genauere Angaben zum Aktenumfang bezüglich der Anfrage zu den Schweißnähten genacht. Zur genaueren Beurteilung des Umfanges möchte Ihre Nachricht vom 15. und 28. August aufgreifen und hierzu einer Schwärzung personenbezogener Daten zustimmen. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass mein Antrag ausschließlich gebührenfreie Auskunft (auch für Auslagen) aufgrund besonderen öffentlichen Interesses i.S. IFGGebV umfasst. Siehe hierzu auch mein IFG Anfrag beim BMUB zum §2 IFGGebV vom 4.9.2017: https://fragdenstaat.de/a/24523 Parallel zu dieser Anfrage zu exititierenden Informationen möchte ich nach § 25 VwVfG kurzfristig um die Nennung von objektiven Kritierien für besonderes öffentliches Interesses i.S.v. §2 IFGGebV nach Ansicht Ihres Ministeriums bitten. Mit freundlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) SFI/IWE Robert Michel Anfragenr: 24224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
AW: Ihre Anfrage # 24224 vom 03.August 2017 über fragdenstaat.de, hier: Zwischennachricht Sehr geehrter Herr Miche…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Ihre Anfrage # 24224 vom 03.August 2017 über fragdenstaat.de, hier: Zwischennachricht
Datum
15. September 2017 11:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michel, beigefügtes Schreiben übersende zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage #24224 vom 03.August 2017 über fragdenstaat.de, hier: Zwischennachricht vom 09. Oktober 2017 Sehr gee…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage #24224 vom 03.August 2017 über fragdenstaat.de, hier: Zwischennachricht vom 09. Oktober 2017
Datum
9. Oktober 2017 16:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Michel, beigefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage #24224 vom 3. August 2017 über fragdenstaat.de, hier: Bescheid vom 14. Dezember 2017 Sehr geehrter He…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage #24224 vom 3. August 2017 über fragdenstaat.de, hier: Bescheid vom 14. Dezember 2017
Datum
14. Dezember 2017 11:42
Status
geschwärzt
779,6 KB
7,7 MB
geschwärzt
1,7 MB
Sehr geehrter Herr Michel, angefügt übersende ich Ihnen den Bescheid nebst Anlagen zu Ihrer Anfrage über "fragdenstaat.de" #24224. Mit freundlichen Grüßen