Protokolle und Schriftverkehr der im TOP 6 der 98. Sitzung des BLFA-L erwähnten Bund-Länder-Arbeitsgruppe

Protokolle und Schriftverkehr der im TOP 6 der 98. Sitzung des Bund-Länder-Fachausschuss-Luftfahrt erwähnten Arbeitsgruppe zum Thema "Fliegen ohne Flugleiter und ohne sachkundige Person für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen gemäß § 49 und § 53 LuftVZO" unter der Leitung des BMVI LF 15.

Über eine Zusendung in Form eines PDF o. ä. würde ich mich sehr freuen.

Sollten die angeforderten Informationen bei Ihnen im Hause nicht vorhanden sein, so wäre ich dankbar für die Angabe, welche der erwähnten Landesbehörden federführend in der Sache geworden ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 14 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Protokolle und Sc…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle und Schriftverkehr der im TOP 6 der 98. Sitzung des BLFA-L erwähnten Bund-Länder-Arbeitsgruppe [#242390]
Datum
3. März 2022 15:49
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Protokolle und Schriftverkehr der im TOP 6 der 98. Sitzung des Bund-Länder-Fachausschuss-Luftfahrt erwähnten Arbeitsgruppe zum Thema "Fliegen ohne Flugleiter und ohne sachkundige Person für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen gemäß § 49 und § 53 LuftVZO" unter der Leitung des BMVI LF 15. Über eine Zusendung in Form eines PDF o. ä. würde ich mich sehr freuen. Sollten die angeforderten Informationen bei Ihnen im Hause nicht vorhanden sein, so wäre ich dankbar für die Angabe, welche der erwähnten Landesbehörden federführend in der Sache geworden ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242390/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Zwischennachricht / Kostenandrohung
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht / Kostenandrohung
Datum
16. März 2022
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischennachricht / Aktenzeichen Z25/286.2/1-1151 IFG // LF 15 / 6116.5/19 [#242390] Sehr geehrte Damen und He…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht / Aktenzeichen Z25/286.2/1-1151 IFG // LF 15 / 6116.5/19 [#242390]
Datum
18. März 2022 16:34
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Zwischennachricht vom 15. 3. 2022. Leider kann ich Ihre Kostenberechnung nicht nachvollziehen: M. E. handelt es sich hier um eine einfache Anfrage zu klar bezeichneten Protokollen der entsprechenden Arbeitsgruppe. Diese sollten in Ihrem Hause vorhanden sein und im Umfang vermutlich 30 Seiten nicht überschreiten (Es handelt sich um eine relativ "junge" Arbeitsgruppe, die erst seit dem Jahr 2018 aktiv ist.). Gleichzeitig handelt es sich bei dem Thema "Fliegen ohne Flugleiter und sachkundige Person" um ein Thema, zu dem in den angefragten Protokollen keinerlei auszusondernde persönliche Daten enthalten sein sollten. Weiterhin benötige reicht mir eine Übersendung in elektronischer Form als PDF o. ä. aus, so dass keinerlei Kopier- oder Druckkosten anfallen. Ich gehe somit davon aus, dass es sich bei meiner Anfrage um eine einfache Anfrage im Sinne des Gebührentatbestandes 1.1 des Teils A der Anlage zu § 1 Abs. 1 der IFGebV handelt. Ich halte daher meine Anfrage weiterhin aufrecht. Sollten Ihrer Ansicht trotzdem Gebühren anfallen, so bitte ich um Ausstellung eines klagefähigen Kostenbescheides. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242390/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischennachricht / Aktenzeichen Z25/286.2/1-1151 IFG // LF 15 / 6116.5/19 [#242390] Sehr geehrte Damen und He…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht / Aktenzeichen Z25/286.2/1-1151 IFG // LF 15 / 6116.5/19 [#242390]
Datum
23. April 2022 16:42
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle und Schriftverkehr der im TOP 6 der 98. Sitzung des BLFA-L erwähnten Bund-Länder-Arbeitsgruppe“ vom 03.03.2022 (#242390) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Ebenfalls habe ich nach meiner Rückantwort vom 18. März 2022 keinerlei Reaktionen von Ihnen erhalten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen Z25/286.2/1-1151 IFG // LF 15 / 6116.5/19 Erinnerung an Referatsleiterin persönlich geschrieben
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Aktenzeichen Z25/286.2/1-1151 IFG // LF 15 / 6116.5/19
Datum
4. Mai 2022
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Erinnerung an Referatsleiterin persönlich geschrieben
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsanfrage Verspätung der Anfrage wegen Corona
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage
Datum
5. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
Verspätung der Anfrage wegen Corona
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
AZ: Z25/286.2/1-1151 IFG Sehr << Antragsteller:in >> mit dieser Nachricht erhalten Sie einen Besche…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: 1151 IFG WG: Protokolle und Schriftverkehr der im TOP 6 der 98. Sitzung des BLFA-L erwähnten Bund-Länder-Arbeitsgruppe [#242390]
Datum
10. Mai 2022 14:58
Status
Warte auf Antwort
AZ: Z25/286.2/1-1151 IFG Sehr << Antragsteller:in >> mit dieser Nachricht erhalten Sie einen Bescheid inkl. Anlage zu Ihrer IFG Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Übersendung des Schriftverkehrs. Nach einer groben Sichtung fiel mir alle…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 1151 IFG WG: Protokolle und Schriftverkehr der im TOP 6 der 98. Sitzung des BLFA-L erwähnten Bund-Länder-Arbeitsgruppe [#242390]
Datum
13. Mai 2022 16:09
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Übersendung des Schriftverkehrs. Nach einer groben Sichtung fiel mir allerdings noch ein Punkt auf: Auf Seite 105 des Schriftverkehrs wird in einer e-Mail vom 22. Oktober 2021 18:07 Uhr von Ref-LF 15 an den Verteiler BLAG ADR die Einschätzung Ihres Hauses zu dem Thema komplett geschwärzt. Auch findet sich die in der Mail erwähnte Anlage mit einem ersten Vorschlag und weiteren Begründungen nicht in den freigegebenen Unterlagen. Ich kann hier keinen schützenswerten persönlichen Daten oder Geschäftsgeheimnisse von externen Unternehmen erkennen. Daher bitte ich hiermit um Herausgabe einer in diesen Punkten ungeschwärzten Version inklusive des erwähnten Anhanges oder um Erstellung eines Ablehnungsbescheides in dieser Sache. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Az: Z25/286.2/1-1151 IFG Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir wie fo…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
WG: 1151 IFG WG: Protokolle und Schriftverkehr der im TOP 6 der 98. Sitzung des BLFA-L erwähnten Bund-Länder-Arbeitsgruppe [#242390]
Datum
2. Juni 2022 08:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: Z25/286.2/1-1151 IFG Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir wie folgt beantworten möchten. 1. Entgegen Ihrer Annahme beziehen sich die auf Seite 105 geschwärzten Textpassagen auf eine mögliche Überarbeitung der Gemeinsamen Empfehlung des Bundes und der Länder für das Feuerlösch- und technische Rettungswesen auf Regionalen Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätzen mit Linien- und/oder Pauschalflugverkehr. Diese Empfehlungen stehen nicht im Zusammenhang mit TOP 6 der 98. Sitzung des BLFA-L und enthalten auch inhaltlich keinen Bezug zur Frage des "Fliegen ohne Flugleiter und ohne sachkundige Person für das Feuerlösch- und Rettungswesen[..]". Die Schwärzung wird daher unsererseits als korrekt bewertet. 2. die in der Nachricht erwähnte Anlage finden Sie im Anhang dieser Nachricht. Mit freundlichen Grüßen