Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, ich habe mal eine Frage und eine Bitte für die Entstehung eines Pop-up-Radweg auf dem Pfälzischer Ring, zwischen Deutz und Buchforst. Aufgrund der sehr hohen Benzinkosten, wäre es toll, wenn auch die Menschen, die auf der rechtsrheinischen Stadtseite wohnen, mit dem Fahrrad zur Arbeit, oder in die Innenstadt / linke Rheinseite auch im Dunkeln gut hin kämen bzw zurück. Ab 17:00 Uhr ist es dunkel und man kommt nur durch den unheimlichen Weg über den Parkplatz der Messe und der dunklen Schrebergartenwege in die Stadt.
Buchforst, Buchheim, Holweide, Dellbrück u.s.w ist somit von der Stadt was Radwege angeht abgeschnitten. Der Pfälzische Ring ist wenig von Autos befahren und 3-spurig und somit optimal für die Abtrennung eines Pop-up- Radweges geeignet. Ich denke, dann würden viel mehr Menschen mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 242597
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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