Jugendvertretung in Recklinghausen

Meine Anfrage handelt sich Inhaltlich um Jugendvertretungen.

1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament, Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum)
1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ?
1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ?
1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung?
1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen?
1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ?
1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben?
1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese?
1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden?
1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)?
1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht?
1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen?

2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen?
2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jugendvertretung in Recklinghausen [#242694]
Datum
8. März 2022 08:50
An
Kommunalverwaltung Recklinghausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Anfrage handelt sich Inhaltlich um Jugendvertretungen. 1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament, Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum) 1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ? 1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ? 1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung? 1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen? 1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ? 1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben? 1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese? 1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden? 1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)? 1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht? 1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen? 2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen? 2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242694/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Recklinghausen
Anfrage Kinder- und Jugendparlament Recklinghausen Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Int…
Von
Kommunalverwaltung Recklinghausen
Betreff
Anfrage Kinder- und Jugendparlament Recklinghausen
Datum
8. März 2022 12:01
Status
Warte auf Antwort
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22,4 KB
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5,8 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an unserem Jugendparlament. Wie ich sehe, hat Monheim auch eine Form der Kinder und Jugendbeteiligung. Bezüglich Ihrer Fragen, würde ich ein Telefonat vorschlagen, im persönlichen Gespräch lassen sich solche Fragen einfacher klären und erläutern. Mit freundlichen Grüßen,

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Kommunalverwaltung Recklinghausen
Sehr Antragsteller/in herzlichen Dank für das nette Telefonat. Anbei die Beantwortung der Fragen. 1) Gibt es i…
Von
Kommunalverwaltung Recklinghausen
Betreff
AW: Jugendvertretung in Recklinghausen [#242694]
Datum
8. März 2022 16:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in herzlichen Dank für das nette Telefonat. Anbei die Beantwortung der Fragen. 1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament, Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum) Ja 1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ? Seit 2001 gibt es in der Stadt Recklinghausen ein Kinder und Jugendparlament. 1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ? Zu Beginn der Legislaturperiode werden 59 Mitglieder an den weiterführenden Schulen und in den Jugendzentren gewählt. Die Kinder und Jugendlichen sind zwischen 10 und 21 Jahren Die Zahl 59 geht auf die tatsächliche Zahl der Politiker:innen im Jahr 2001 im Rat Recklinghausen zurück. 1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung? Seit dem 07.11.2001 1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen? Drei Jahre. Gewählt wird in den Schulen und Jugendzentren nach den Sommerferien. Die Schulen und Jugendzentren haben 6 Wochen Zeit, die gewählten Mitglieder zu benennen. 1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ? Ratsbeschluss 1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben? Ja 1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese? Pro Jahr hat das KiJuPa ein Budget von knapp 11.000€ 1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden? Die Ausgaben werden immer in Absprache mit der Koordinatorin getroffen. Größere Ausgaben werden durch das Parlament legitimiert. 1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)? Nein, dafür erhalten Sie kostenlose Fahrten, Materialien, etc. 1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht? Leider nur im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie. Im Ausschuss für Bildung und Sport sind wir lediglich Gäste 1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen? An den öffentlichen Teilen ja, an den nichtöffentlichen Teilen nicht. 2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen? 2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung? Ich wünsche Ihnen mit der Auswertung und der Umsetzung viel Erfolg, mit freundlichen Grüßen,