Nutzung der iCloud in Bremer Schulen
Seitens der Senatorin für Kinder und Bildung wurde nach Prüfung durch deren behördlichen Datenschutzbeauftragten die Nutzung der iCloud des US-amerikanischen Konzerns Apple für personenbeziehbare Datenverarbeitung von Kindern/Jugendlichen, die der Schulpflicht unterliegen, durch die staatlichen Schulen gewährt: https://www.bildung.bremen.de/sixcms/media.php/13/9692-Mitteilung__296-2021.pdf
1) Die Kommunikation Ihrerseits mit der genannten Behörde betreffend dieser Freigabe.
2) Prüfungen, Bewertungen oder ähnliches Ihrerseits zur Nutzung der iCloud von Apple für personenbeziehbare Daten von Schüler*innen im Rahmen deren Schulpflicht durch staatliche Schulen.
3) Ihnen vorliegende Datenschutzfolgeabschätzungen zur Nutzung von iPads und/oder der iCloud von Apple durch staatliche Schulen.
Information nicht vorhanden
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Datum16. März 2022
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20. April 2022
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