CAD-Dateien der Planung Benhauser Straße

- CAD-Dateien der Neuplanung der Benhauser Straße in elektronischer Form und einem CAD-fähigen Format (so wie es bei der Stadtverwaltung vorliegt)

=> Dateien für beide Varianten

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    23. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CAD-Dateien der Planung Benhauser Straße [#244417]
Datum
23. März 2022 14:14
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- CAD-Dateien der Neuplanung der Benhauser Straße in elektronischer Form und einem CAD-fähigen Format (so wie es bei der Stadtverwaltung vorliegt) => Dateien für beide Varianten
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244417/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Paderborn
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW vom 23.03.2022 (#244417) Antrag nach dem Informationsfreihei…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW vom 23.03.2022 (#244417)
Datum
21. April 2022 08:00
Status
Anfrage abgeschlossen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW vom 23.03.2022 (#244417) Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 23.03.2022 haben Sie auf Grundlage des IFG NRW einen Antrag auf Vorlage von „CAD-Dateien der Neuplanung der Benhauser Straße in elektronischer Form und einem CAD-fähigen Format (so wie es bei der Stadtverwaltung vorliegt)“ gestellt. Gem. § 4 IFG NRW besteht nach Maßgabe des Gesetzes ein umfassender Anspruch auf Zugang zu den bei der Stadt Paderborn vorhandenen amtlichen Informationen. Allerdings sieht das IFG NRW keinen uneingeschränkten Informationszugang vor, da ansonsten die Beachtung der gesetzlichen Ausnahmetatbestände der §§ 6 – 9 IFG NRW nicht gewährleistet werden könnte. Für die Baumaßnahme Benhauser Straße liegt eine CAD-Datei ausschließlich beim Straßen- und Brückenbauamt vor. Diese enthält derzeit ca. 450 Folien, Blöcke und Referenzen mit unterschiedlichsten, für die Projektabwicklung relevanten Informationen. Hierzu können u.a. zählen: 1. Angaben über Eigentümer*innen von Grundstücken im Planungsbereich. 2. Die Namen der an dem Projekt bzw. der Dateibearbeitung beteiligten Mitarbeiter*innen der Stadt Paderborn sowie externen Planungsbeteiligten sowie in Einzelfällen deren Unterschriften. 3. Daten der mit der Bearbeitung von Baugenehmigungen von Vorhaben im Planungsbereich beteiligten Architekt*innen und städtischen Mitarbeiter*innen sowie ggfs. deren Unterschriften und Angaben zu vorliegenden, aber noch nicht abschließend bearbeiteten Bauanträgen. 4. Informationen des Stadtentwässerungsbetriebes Paderborn zu Hausanschlussleitungen sowie Kanälen und deren Flussrichtung der Grundstücke im Planungsgebiet. 5. Details zu Gas-, Strom- und Wasserversorgungsleitungen des Versorgungsunternehmens Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG. Bei den vorgenannten Informationen handelt es sich in erster Linie um personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Ziffer 1 der Datenschutz-Grundverordnung, die grundsätzlich dem Datenschutz unterliegen. Deren Offenbarung wird nur durch eine der Ausnahmen von § 9 Buchstaben a – e) IFG NRW gerechtfertigt. Einschlägig ist hier offensichtlich Buchstabe e), wonach personenbezogene Daten dann herausgegeben werden dürfen, wenn die antragstellende Person ein rechtliches Interesse geltend macht und überwiegend schutzwürdige Belange des Betroffenen nicht überwiegen. Ihr o.g. Antrag enthält jedoch weder explizite Angaben noch sonstige Ausführungen, die ein rechtliches Interesse Ihrerseits erkennen lassen würden. Des Weiteren ist, ggfs. unter Einholung einer Stellungnahme der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu prüfen, ob die genannten Angaben zur Gas,- Strom- und Wasserversorgung als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse anzusehen sind, die in den Schutzbereich des § 8 IFG NRW fallen. Nach gängiger Rechtsprechung werden als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Bevor Ihnen die Neuplanung der Benhauser Straße in einem CAD-fähigem Format als dwg-Datei oder dxf-Datei zur Verfügung gestellt werden kann, sind die Inhalte vollumfänglich zu sichten und zu prüfen, ob diese Ihnen zugänglich zu machen sind oder zumindest Teile hiervon den vorgenannten oder ggfs. weiteren Ausnahmetatbeständen des IFG NRW unterliegen. Im zuletzt genannten Fall sind die Informationen, soweit das aufgrund der gegebenen technischen Rahmenbedingungen derartiger Dateiformate möglich ist, zu sperren oder gänzlich zu löschen. Für die Erledigung dieser Aufgaben ist nach einer ersten überschlägigen Schätzung von einem Vorbereitungs- bzw. Verwaltungsaufwand von ca. 4 Stunden auszugehen. Nach § 11 IFG NRW werden für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Gebühren erhoben. Diese bemessen sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW (VerwGebO IFG NRW vom 19.02.2002) und dem Runderlass des Ministeriums des Innern – 14-36.08.06 – vom 17.04.2018 mit den dort genannten Richtwerten zu den individuellen mitarbeiterspezifischen Stundenverrechnungssätzen (s. angefügte Anlage). Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Gebührengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) unberührt. Zunächst möchte ich auf Ihre Bitte eingehen, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von einer Gebührenerhebung abzusehen. Dies begründen Sie mit der Billigkeit und insbesondere mit dem Umstand, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll. Eine Ermäßigung bzw. Befreiung ist nach dem Wortlaut der VerwGebO IFG NRW möglich, wenn dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, geboten erscheint. Dass die in Rede stehenden Informationen angabegemäß in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen, stellt keine soziale Härte oder eine vergleichbare außergewöhnliche Belastung im Sinne der zuvor genannten Vorschrift dar. Folglich sind die Voraussetzungen für eine Ermäßigung bzw. Befreiung auf Grundlage von § 2 VerwGebO IFG NRW nach jetzigem Kenntnisstand nicht erfüllt. Des Weiteren sieht der Gebührentarif der VerwGebO IFG NRW eine Gebührenfreiheit ausschließlich in einfachen Fällen vor. Eine Auskunft ist dann als einfach im Sinne des Gebührentarifs anzusehen, wenn hierfür lediglich ein unerheblicher Aufwand anfällt. In Rechtsprechung und Literatur wird die Auffassung vertreten, dass ein Verwaltungsaufwand bis zu einer zeitlichen Grenze von 15 Minuten als unerheblich zu qualifizieren ist (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 25.06.2004, AZ 11 K 1254/03 mit Hinweis auf Susenberger, GebG NRW, 2000, Anm. 5 zu § 7, vgl. ebenfalls Anwendungshinweis der LDI NRW zu § 11 IFG NRW, Ziffer 1 - Gebührenerhebung). Im Übrigen sind die unter den maßgeblichen Ziffern des Gebührentarifs aufgeführten Gebühren zwischen 10 € bis maximal 1.000 € zu erheben. Maßgebliches Kriterium ist folglich der Umfang des Aufwandes für die Vorbereitung und Gewährung des beantragten Informationszugangs. Unter Berücksichtigung meiner eingangs gemachten Ausführungen sehe ich für die von Ihnen beantragte Amtshandlung Ziffer 1.3.3 des Gebührentarifs zur VerwGebO IFG NRW als einschlägig an. Demnach kann für die Ermöglichung der Einsichtnahme in sonstige Informationsträger bei außergewöhnlichem Aufwand, insbesondere, wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen, eine Gebühr zwischen 10 € und 1.000 € erhoben werden. Ich möchte Sie allerdings ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine konkrete Gebührenfestsetzung erst dann möglich sein wird, wenn die CAD-Datei vollumfänglich gesichtet und bearbeitet worden ist und im Detail feststeht, in welchem Umfang dadurch Vorbereitungs- bzw. Verwaltungsaufwand tatsächlich verursacht wurde und welche Beamt*innen welcher Laufbahngruppe bzw. vergleichbar eingruppierte Tarifbeschäftigte mit den Arbeiten betraut wurden. Zudem sind in diesem Zusammenhang die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der amtlichen Informationen sowie auf Antrag Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (§ 9 GebG NRW). Insofern ist von hier ebenfalls zu prüfen, ob die festzusetzende Gebühr ggfs. zu ermäßigen ist. Bevor gebührenrelevante Amtshandlungen veranlasst werden, bitte ich daher um Stellungnahme, wie mit Ihrem Antrag weiter verfahren werden soll. In diesem Zusammenhang können Sie mir ebenfalls mitteilen, ob bei Ihnen relevante Gebührenermäßigungstatbestände vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Paderborn
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW vom 23.03.2022 (#244417) - Anlage Sehr Antragsteller/in im …
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW vom 23.03.2022 (#244417) - Anlage
Datum
21. April 2022 08:23
Status
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Sehr Antragsteller/in im Anhang die noch fehlende Anlage "Runderlass des Ministeriums des Innern mit den dort genannten Richtwerten zu den individuellen mitarbeiterspezifischen Stundenverrechnungssätzen" im Nachgang zu meiner letzten Mail. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW vom 23.03.2022 (#244417) - Anlage [#244417] Sehr <<…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
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Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW vom 23.03.2022 (#244417) - Anlage [#244417]
Datum
21. April 2022 15:26
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke für die verständliche und umfangreiche Erläuterung zum Antrag. Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich vom Informationszugang ab und ziehe meinen Antrag zurück. Der Aufwand dürfte hier den Informationsgewinn nicht rechtfertigen. Dies nicht zuletzt, da die relevanten PDF-Dateien der Planung bereits auch proaktiv von der Stadt veröffentlicht wurden. Dafür vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244417/