Hintergrund zum Widerspruchbescheid vom 30.03.22, Vermittlungsbudget

Ich erbitte, mir ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget zuzuschicken, und wenn es datenschutzrechtlich möglich ist, auch beispielhafte, anonymisierte Bescheide (von Studenten oder anderen Empfängern), die ähnliche Leistungen aus dem Budget erhalten haben.

Die Kosten eines möglichen Prozesses stehen meiner Ansicht nach in keinem Verhältnis zu der Leistung von vergleichsweise geringem Umfang, die erbracht werden konnte.

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  • Datum
    31. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich erbitte, mir …
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Von
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Betreff
Hintergrund zum Widerspruchbescheid vom 30.03.22, Vermittlungsbudget [#245146]
Datum
31. März 2022 15:56
An
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich erbitte, mir ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget zuzuschicken, und wenn es datenschutzrechtlich möglich ist, auch beispielhafte, anonymisierte Bescheide (von Studenten oder anderen Empfängern), die ähnliche Leistungen aus dem Budget erhalten haben. Die Kosten eines möglichen Prozesses stehen meiner Ansicht nach in keinem Verhältnis zu der Leistung von vergleichsweise geringem Umfang, die erbracht werden konnte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245146/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter team.arbeit.hamburg
Betreff
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Datum
31. März 2022 15:56
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