Umsetzung von internationalen Abkommen und digitale Prozeßaufzeichnung

Sehr geehrter Herr Justizminister Buschmann,
haben Sie die Absicht, längst gültige internationael Abkommen in deutsches Recht umzusetzen? Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Bei meinem letzten Termin beim LSG Berlin-Brandenburg hat der Richter mir die digitale Aufzeichnung expliziet verboten, dann aber ca. die letzte halbe Stunde nichts mehr zu Protokoll genommen, da er mit der Zeit nicht hingekommen wäre.
Daher muß es dringend gesetzlich geregelt werden, daß auch die anderen als die Richter, das Verfahren digital aufzeichnen können. Also Kläger, Beklagte, Zeugen und Zuhörer.
Viele Grüße

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  • Datum
    2. April 2022
  • Frist
    6. Mai 2022
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Horst Murken
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrter Her…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Horst Murken
Betreff
Umsetzung von internationalen Abkommen und digitale Prozeßaufzeichnung [#245334]
Datum
2. April 2022 13:29
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrter Herr Justizminister Buschmann, haben Sie die Absicht, längst gültige internationael Abkommen in deutsches Recht umzusetzen? Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK, Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte, ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Bei meinem letzten Termin beim LSG Berlin-Brandenburg hat der Richter mir die digitale Aufzeichnung expliziet verboten, dann aber ca. die letzte halbe Stunde nichts mehr zu Protokoll genommen, da er mit der Zeit nicht hingekommen wäre. Daher muß es dringend gesetzlich geregelt werden, daß auch die anderen als die Richter, das Verfahren digital aufzeichnen können. Also Kläger, Beklagte, Zeugen und Zuhörer. Viele Grüße
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Horst Murken Anfragenr: 245334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245334/ Postanschrift Horst Murken << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Horst Murken
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Murken, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. April 2022 an Herrn Minister der Justiz Dr. Buschm…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Umsetzung von internationalen Abkommen und digitale Prozeßaufzeichnung [#245334] - BMJ-ID: [27142002]
Datum
5. April 2022 13:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Murken, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. April 2022 an Herrn Minister der Justiz Dr. Buschmann. Ihm gehen Bürgeranliegen in sehr großer Anzahl zu. Deshalb bitte ich um Ihr Verständnis, dass der Minister nicht selbst die Beantwortung übernehmen kann, sondern mir diese Aufgabe übertragen wurde. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass das Bundesministerium der Justiz (BMJ) in erster Linie mit Fragen der Gesetzgebung befasst ist. Es bereitet neue Gesetze und Verordnungen vor und entwirft Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen. Dagegen kann das BMJ keine Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen leisten. Dies ist den rechtsberatenden Berufen, insbesondere den Rechtsanwälten, vorbehalten. Das Bundesjustizministerium wird noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Einführung einer digitalen Inhaltsdokumentation des Strafprozesses vorlegen. Grundlage hierfür ist der Bericht der in der vergangenen Legislaturperiode eingesetzten Expertengruppe zur Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung, den Sie auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums unter https://www.bmj.de/SharedDocs/Artikel... <https://www.bmj.de/SharedDocs/Artikel...> abrufen können. Inwieweit es auch für den Zivilprozess gesetzliche Änderungen geben wird, steht noch nicht fest. In Hinblick auf sozialgerichtliche Verfahren liegt dies im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Zu Ihrer Information und für etwaige Rückfragen übersende ich Ihnen die Kontaktdaten: Ministerium für Arbeit und Soziales 11017 Berlin Telefon: 03018 527-0 Telefax: 03018 527-1830 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Sehr geehrte Damen und Herren, in einem Rechtsstaat muß erkennbar sein, welche natürliche Person ein Schreiben ve…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Horst Murken
Betreff
AW: Re: Umsetzung von internationalen Abkommen und digitale Prozeßaufzeichnung [#245334] - BMJ-ID: [27142002] [#245334]
Datum
5. April 2022 13:58
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in einem Rechtsstaat muß erkennbar sein, welche natürliche Person ein Schreiben verantwortet. Auch ist dies nur eine Antwort auf ein Teil meiner Anfrage. Es geht mir auch darum, zu erfahren, wann denn endlich die internationalen Abkommen in deutsches Recht umgesetzt wird. Mit freundlichen Grüßen Horst Murken Anfragenr: 245334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245334/ Postanschrift Horst Murken << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Horst Murken
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung von internationalen Abkommen und dig…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Horst Murken
Betreff
AW: Re: Umsetzung von internationalen Abkommen und digitale Prozeßaufzeichnung [#245334] - BMJ-ID: [27142002] [#245334]
Datum
6. Mai 2022 03:10
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung von internationalen Abkommen und digitale Prozeßaufzeichnung“ vom 02.04.2022 (#245334) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Horst Murken
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Murken, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5. April 2022. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeran…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Umsetzung von internationalen Abkommen und digitale Prozeßaufzeichnung [#245334] [#245334] - BMJ-ID: [27550002]
Datum
11. Mai 2022 12:20
Status
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Sehr geehrter Herr Murken, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5. April 2022. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um eine Anregung zur Gesetzesregelung. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Meiner Antwort möchte ich auch voranstellen, dass Fragestellungen der Sozialgerichtsbarkeit nicht in die Zuständigkeit des BMJ fallen. Bitte wenden Sie sich hierzu bitte an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Zu Ton- und Filmaufnahmen in Gerichtsverfahren im Allgemeinen kann ich Ihnen jedoch das Folgende mitteilen: § 169 Abs. 1 S. 2 GVG, welcher auch bei der Sozialgerichtsbarkeit gemäß §§ 61 Abs. 1, 202 SGG entsprechende Anwendung findet, sieht ein grundsätzliches Verbot für Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts vor. Sinn und Zweck des Verbots ist es, die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten, aber auch der Zeugen zu schützen und zu wahren. Zudem soll eine Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung verhindert, da die Unbefangenheit der Aussageperson negativ beeinflusst werden könnte, und ein ungestörter Ablauf der Verhandlung gewährleistet werden. Das Verbot umfasst nicht Aufzeichnungen für justizinterne Zwecke und solche Aufzeichnungen, die lediglich zur Vorbereitung von Anträgen der Verfahrensbeteiligten (aber nicht zur öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung) gedacht sind. Das Anfertigen von Aufnahmen als Gedächtnisstütze ist grundsätzlich zulässig. Allerdings muss dabei ein Missbrauch sicher ausgeschlossen werden kann. Darüber hinaus darf im Einzelfall eine Beeinträchtigung der Wahrheits- und Rechtsfindung oder von Persönlichkeitsrechten der Beteiligten nicht billigend in Kauf genommen werden. Es bedarf deshalb zumindest des Einverständnisses des Vorsitzenden Richters. Die Zustimmung gilt jedoch nicht für die gesamte Verhandlung, sondern beschränkt sich nur auf bestimmte Teile. Die Entscheidung über die Erlaubnis oder das Verbot von Ton- und Filmaufnahmen trifft der Vorsitzende nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen seiner sitzungspolizeilichen Befugnisse. Bei der Entscheidung wird auch die Frage berücksichtigt, ob eine Gefahr der Veröffentlichung der Videoaufnahmen besteht. Ein Rechtsanspruch auf eine Aufnahme besteht nicht. Die nationalen Regelungen verstoßen nicht gegen internationales Recht, insbesondere nicht gegen die Menschrechtskonvention, die Europäische Sozialcharta, UN-Behindertenrechtskonvention, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie gegen sonstige Abkommen oder Verträge. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung von internationalen Abkommen und dig…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Horst Murken
Betreff
AW: Re: Umsetzung von internationalen Abkommen und digitale Prozeßaufzeichnung [#245334] [#245334] - BMJ-ID: [27550002] [#245334]
Datum
8. November 2022 02:49
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung von internationalen Abkommen und digitale Prozeßaufzeichnung“ vom 02.04.2022 (#245334) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 187 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Horst Murken
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Murken, vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 8. November 2022. Wir haben Ihnen bereits am 5. April …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Umsetzung von internationalen Abkommen und digitale Prozeßaufzeichnung [#245334] - BMJ-ID: [29651002]
Datum
18. November 2022 11:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Murken, vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 8. November 2022. Wir haben Ihnen bereits am 5. April 2022 auf Ihre Anfrage vom 2. April 2022 geantwortet. Insofern möchte ich auf diese Antwort hinweisen. Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Sehr geehrte Damen und Herren, bei Schreiben muß erkennbar sein, welche natürliche Person dieses verantwortet, § …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Horst Murken
Betreff
AW: Re: Umsetzung von internationalen Abkommen und digitale Prozeßaufzeichnung [#245334] - BMJ-ID: [29651002] [#245334]
Datum
18. November 2022 13:20
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bei Schreiben muß erkennbar sein, welche natürliche Person dieses verantwortet, § 126 BGB und § 130 ZPO. Daß sich selbst das Bundesministerium für Justiz nicht an Gesetze hält, ist bedenklich. Wenn Sie auf irgendwelche Schreiben verweisen, die ich angeblich bekommen haben, hängen Sie diese doch einfach an. Bei meinen letzten fünf Terninen beim LSG in Potsdam wurde mir die Aufzeichnung mit einem Diktiergerät verboten, da die Richter das Recht beugen wollten und es auch gemacht hat. Dieses Unrecht scheint niemanden zu interessieren. Am 20.2.2008 wurde ich zum Krüppel gemacht und mir wird weiterhin jede Hilfe verweigert. Auch vom Bundesministerium für Justiz. Mit freundlichen Grüßen Horst Murken Anfragenr: 245334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245334/ Postanschrift Horst Murken << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Murken, auch für Ihre Nachricht vom 18. November 2022 danke ich Ihnen. Gern übersende ich no…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Re: Umsetzung von internationalen Abkommen und digitale Prozeßaufzeichnung [#245334] [#245334] - BMJ-ID: [29693002]
Datum
22. November 2022 08:09
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
antwort11-mai2022.pdf
56,8 KB
Sehr geehrter Herr Murken, auch für Ihre Nachricht vom 18. November 2022 danke ich Ihnen. Gern übersende ich nochmals das Antwortschreiben vom 11. Mai 2022. Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Sehr geehrte Damen und Herren, wo ist dieses Schreiben? Mit freundlichen Grüßen Horst Murken Anfragenr: 24533…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Horst Murken
Betreff
AW: Re: Umsetzung von internationalen Abkommen und digitale Prozeßaufzeichnung [#245334] [#245334] - BMJ-ID: [29693002] [#245334]
Datum
22. November 2022 14:19
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wo ist dieses Schreiben? Mit freundlichen Grüßen Horst Murken Anfragenr: 245334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245334/ Postanschrift Horst Murken << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Murken, Ihre E-Mail vom 22.11.2022 haben Sie an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
WG: Re: Umsetzung von internationalen Abkommen und digitale Prozeßaufzeichnung [#245334] [#245334] - BMJ-ID: [29693002] [#245334]
Datum
23. November 2022 10:10
Status
Sehr geehrter Herr Murken, Ihre E-Mail vom 22.11.2022 haben Sie an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gerichtet. Aus dem Betreff schließe ich, dass es Ihnen um eine IFG-Anfrage an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) geht. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Nachfrage an das BMJ. Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Sehr geehrte Damen und Herren, das BMJ hat mich an Sie verwiesen, da mir durch die Sozialgerichte jede Hilfe verw…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Horst Murken
Betreff
AW: WG: Re: Umsetzung von internationalen Abkommen und digitale Prozeßaufzeichnung [#245334] [#245334] - BMJ-ID: [29693002] [#245334]
Datum
23. November 2022 12:14
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, das BMJ hat mich an Sie verwiesen, da mir durch die Sozialgerichte jede Hilfe verweigert wird. Ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht und mir wird weiterhin jede Hilfe verweigert, ein klarer Verstoß gegen internationale Abkommen, die eine sofortige Hilfe für Opfer von Terror und Gewalt vorschreiben und durch Art. 25 GG auch hier gelten. Mit freundlichen Grüßen Horst Murken Anfragenr: 245334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245334/
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Murken, leider lässt sich Ihr Anliegen aus Ihren E-Mails vom 22. und 23.11.2022 nicht erkennen…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: WG: Re: Umsetzung von internationalen Abkommen und digitale Prozeßaufzeichnung [#245334] [#245334] - BMJ-ID: [29693002] [#245334]
Datum
30. November 2022 11:30
Status
Sehr geehrter Herr Murken, leider lässt sich Ihr Anliegen aus Ihren E-Mails vom 22. und 23.11.2022 nicht erkennen. Damit ich Ihre Anfrage an das zuständige Fachreferat weiterleiten kann, bitte ich Sie, Ihr Anliegen gegenüber dem BMAS zu konkretisieren. Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde am 20.2.2008 rechtswidrig von Polizisten angegriffen und zum Krüppel gem…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Horst Murken
Betreff
AW: WG: Re: Umsetzung von internationalen Abkommen und digitale Prozeßaufzeichnung [#245334] [#245334] - BMJ-ID: [29693002] [#245334]
Datum
30. November 2022 16:18
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde am 20.2.2008 rechtswidrig von Polizisten angegriffen und zum Krüppel gemacht. Mir wird seit dem jede Hilfe verweigert. Was davon verstehen Sie nicht? Mit freundlichen Grüßen Horst Murken Anfragenr: 245334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245334/

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Horst Murken
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung von internationalen Abkommen und digitale Prozeßaufzeich…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Horst Murken
Betreff
AW: WG: Re: Umsetzung von internationalen Abkommen und digitale Prozeßaufzeichnung [#245334] [#245334] - BMJ-ID: [29693002] [#245334]
Datum
30. Mai 2023 03:47
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung von internationalen Abkommen und digitale Prozeßaufzeichnung“ vom 02.04.2022 (#245334) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 390 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Horst Murken