BASEL III: nuklearen Risiken (z.B. AKW-GAU)

BASEL III: nuklearen Risiken (z.B. AKW-GAU)

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------

II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

nukleare Risiken, z.B. AKW Störfälle, stellen für Banken und Versicherungen
existenzielle Risiken da, z.B. für/durch:
A. das operative Geschäft,
B. das Eigenkapital,
C. Ausfälle von Kredite/Investitionen durch Insolvenz der Kreditnehmer/wertloswerden der finanzierten Objekte (Immobilien, Firmen)

Banken und Versicherungen müssen gemäß Basel III einmal im Jahr der Bankenaufsicht berichten über:
D. proaktive Risikoanalyse ihres Geschäfts,
E. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder Reduzierung.

Ihre Behörde liegen somit zur Fragestellung sicherlich Informationen vor und es wäre zu erwarten, dass Ihre Behörde selbständig zu nukelaren Risiken gearbeitet, Szenarien durchgespielt und Bewertungskriterien Aufgestellt hat.

Ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF als Antwort an FragdenStaat.de:

1. Informationen die sich mit nuklearen Risiken beschäftigen,
2. Informationen zum internationalen Abkommen für Finanzmarktstabilität,
Basel III, u.A. Verordnung (EU) NR 575/2013, Richtlinie 2013/36/EU
in Bezug auf nukleare Risiken.
3. Informationen die sich mit Auswirkungen der AKW-Störfälle in Fukushima
beschäftigen

Beispielsweise hat der auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
der Europäischen Ausschusses für Systemrisiken ESRB (und seinem ASC)
https://www.esrb.europa.eu/about/html/index.en.html
Das Advisory Scientific Committee
https://www.esrb.europa.eu/about/orga/asc/html/index.en.html
bereits eine Studie zur Auswirkung des Klimawandels
auf die Finanzmarktstabilität bearbeitet:
http://www.esrb.europa.eu/pub/pdf/asc/Reports_ASC_6_1602.pdf

Spätestens nach den GAUs in Tschernobyl und Fukushima ist klar,
das AKW-Störfälle extreme Auswirkungen auf den Finanzmarkt
haben. 2011 hatte Japan großes Glück mit Windrichtung.

Mit freunlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) SFI/IWE Robert Michel

[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. September 2017
  • Frist
    17. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
Robert Michel
BASEL III: nuklearen Risiken (z.B. AKW-GAU) I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Si…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Robert Michel
Betreff
BASEL III: nuklearen Risiken (z.B. AKW-GAU) [#24587]
Datum
13. September 2017 11:11
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
BASEL III: nuklearen Risiken (z.B. AKW-GAU) I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden, 2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.", 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, nukleare Risiken, z.B. AKW Störfälle, stellen für Banken und Versicherungen existenzielle Risiken da, z.B. für/durch: A. das operative Geschäft, B. das Eigenkapital, C. Ausfälle von Kredite/Investitionen durch Insolvenz der Kreditnehmer/wertloswerden der finanzierten Objekte (Immobilien, Firmen) Banken und Versicherungen müssen gemäß Basel III einmal im Jahr der Bankenaufsicht berichten über: D. proaktive Risikoanalyse ihres Geschäfts, E. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder Reduzierung. Ihre Behörde liegen somit zur Fragestellung sicherlich Informationen vor und es wäre zu erwarten, dass Ihre Behörde selbständig zu nukelaren Risiken gearbeitet, Szenarien durchgespielt und Bewertungskriterien Aufgestellt hat. Ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF als Antwort an FragdenStaat.de: 1. Informationen die sich mit nuklearen Risiken beschäftigen, 2. Informationen zum internationalen Abkommen für Finanzmarktstabilität, Basel III, u.A. Verordnung (EU) NR 575/2013, Richtlinie 2013/36/EU in Bezug auf nukleare Risiken. 3. Informationen die sich mit Auswirkungen der AKW-Störfälle in Fukushima beschäftigen Beispielsweise hat der auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 der Europäischen Ausschusses für Systemrisiken ESRB (und seinem ASC) https://www.esrb.europa.eu/about/html/index.en.html Das Advisory Scientific Committee https://www.esrb.europa.eu/about/orga/asc/html/index.en.html bereits eine Studie zur Auswirkung des Klimawandels auf die Finanzmarktstabilität bearbeitet: http://www.esrb.europa.eu/pub/pdf/asc/Reports_ASC_6_1602.pdf Spätestens nach den GAUs in Tschernobyl und Fukushima ist klar, das AKW-Störfälle extreme Auswirkungen auf den Finanzmarkt haben. 2011 hatte Japan großes Glück mit Windrichtung. Mit freunlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) SFI/IWE Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.
Robert Michel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 13. September 2017 Anliegendes Schreiben erhalten Sie…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 13. September 2017
Datum
13. Oktober 2017 12:12
Status
Warte auf Antwort
Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html<http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html> allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.
Robert Michel
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Robert Michel
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „BASEL III: nuklearen Risiken (z.B. AKW-GAU)“ [#24587]
Datum
13. Oktober 2017 14:33
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24587 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … 1.) meine IFG Anfrage der Punkte 1.) 3.) beziehen sich im Wortlaut nicht "jeweils im Hinblick auf Banken und Versicherungen" - der Betreff des Schreibens und Erläuterungen schränkt nicht die Art der Anfgefragten gespeicherten Informationen der Auskunftspflichtigen Stelle ein. 2.) Zum Verständnis, "Informationen die sich mit Auswirkungen der AKW-Störfälle in Fukushima beschäftigen" bedeutet nicht "Informationen die sich mit Auswirkungen in (nr) Fukushima der AKW-Störfälle in Fukushima beschäftigen. 3.) Auf der Webseite des Ministeriums finden sich zahlreiche Dokumente, die nicht nur meiner IFG Anfrage passen, sondern belegen, dass das Miniserium aktiv und umfangreich mit Informationen zu meiner Anfrage zu tun hat. A) --- Costs of land contamination: The destruction of the Fukushima Daiichi nuclear power plant in March 2011, caused by an earthquake and subsequent tsunami, resulted in massive radioactive contamination of land. The precise value of the abandoned cities, towns, agricultural lands, businesses, homes and property located within the roughly 800 km2 of the exclusion zones has not been established. Estimates of the total economic loss range from US$250-500 billion.[21] --- http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/G20-Dokumente/Hamburg_Hintergrunddokumente/Improving-Availability-Usefullness-Public-Environmentel-Data.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Dieses Dokument wurde für den G20 Gipfel dieses Jahres in Hamburg erstellt und veröffentlicht, was zeigt, dass Themen meiner IFG Anfragen auch Themen bei dem G20 Gipfel waren. Dass dieses Dokument nicht vom BMF selbst erstellt wurde spielt für meine IFG Anfrage keine Rolle. B) --- The revamping of the Embalse Nuclear Power Plant began at the end of 2015 and it’s expected to add 30 years of service. The programmed works include several improvements, inter alia: a) post - Fukushima security measures, that will improve active and passive security, b) an increase of 35 MW in the plant generation capacity --- http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/G20-Dokumente/Hamburg_Wachstumsstrategien/ARG-Growth-Strategy.pdf?__blob=publicationFile&v=3 C) --- Financing for the protective shell at the Chernobyl nuclear plant The G7 is committed to maintaining a high level of nuclear safety. In 2015, G7 leaders pledged in particular to ensure the completion of a new protective shell at the damaged Chernobyl nuclear power plant. Financing for the New Safe Confinement project at Chernobyl was secured at an international donor conference held under the German G7 presidency on 29 April 2015. Together, the G7 states and the EU pledged €--Euro165 million in funding. The European Bank for Reconstruction and Development (EBRD) has already approved €350 million for the project. A funding gap of €100 million remains, and the EBRD has issued a guarantee to cover this amount if all or part of it cannot be met through third-country pledges. --- http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/EN/Standardartikel/Topics/International_affairs/Articles/2016-02-10-germanys-g7-presidency.html Eine vollständige Verneinung, das keine Informationen vorhanden seinen ist daher - absolut unglaubwürdig - nicht plausibel - und für jeden mit Internetzugang widerlegbar. Ich bitte die BfDI daher um Vermittlung und direkte Aufforderung zum unverzüglichen Informationszugang. Wenn möglich möge ein Mitarbeiter der BfDI selbst diese Auskunfspflichtige Stelle nach Informationen inspizieren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Robert Michel Anfragenr: 24587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. November 2017 10:37
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
397,7 KB

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Robert Michel
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke für Ihre Rückmeldung, fristgerecht habe ich Widerspruch eingelegt. …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Robert Michel
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »BASEL III: nuklearen Risiken (z.B. AKW-GAU)« [#24587] # 15-729/002 II#0195 [#24587]
Datum
16. November 2017 12:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke für Ihre Rückmeldung, fristgerecht habe ich Widerspruch eingelegt. Ich bitte Sie dennoch, das Ministerium um Stellun gnahme im Rahmen einer Vermittlung anzuschreiben. Bestimmtheit Das Bundesfinanzministerium hatte am 13. Oktober _nicht_ geantwortet, der Antrag sei zu unbestimmt, sondern, dass keine Informationen vorliegen. s. § 7 IFG Rnd 23 "Die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrages sind nicht allzu hoch. Der Antragsteller kennt die ihn interessierende Verwaltungsvorgänge und den Akteninhalt nicht, sondern will sich ja gerade darüber informieren; ist die begehrte Information hinreichend deutlich umschrieben, genügt dies für die Bestimmtheit des Antrags..." Somit ist Ihr Hinweis ersteinmal nicht von Relevanz. Meinen Punkt 2 des Schreibens vom 13. Oktober soll nicht weiter berücksichtigt werden. Zum Argument A vom 13. Oktober noch eine Erläuterung, wenn sich für das G20 Treffen eine Studie mit dem Thema "Costs of land contamination" beschäftigt und öffentlich auf der Webseite zugänglich ist, ist es nahheliegend, dass es bei der Auskunftspflichtigen Stellen weitere Informationen bei der Vorbereitung, während und im Nachgang des G20 Treffens zu diesem Thema gibt, z.B. Beschluss, Zustimmung oder Aufruf zu dieser Studie, oder gar weiterreichende, bisher nichtöffentliche Informationen. Mit freundlichen Grüßen Robert Michel Anfragenr: 24587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Michel, ich habe das BMF am 21.11.17 um Stellungnahme zu Ihrer Anfrage gebeten und werde wiede…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »BASEL III: nuklearen Risiken (z.B. AKW-GAU)« [#24587] # 15-729/002 II#0195 [#24587]
Datum
22. November 2017 12:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michel, ich habe das BMF am 21.11.17 um Stellungnahme zu Ihrer Anfrage gebeten und werde wieder auf Sie zukommen, sobald mir diese vorliegt. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag beim Bundesministerium der Finanzen Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsf…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag beim Bundesministerium der Finanzen
Datum
14. März 2018 15:27
Status
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-729/002 II#0195 Sehr geehrter Herr Michel, zu Ihrem Antrag beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) habe ich ein Schreiben der Behörde erhalten. Darin wird mir dargelegt, dass die von Ihnen gewünschten Informationen nicht vorhanden seien. Eine kostenfrei Bereitstellung aller Informationen, die von Ihrem Antragsgegenstand in lediglich einem Punkt berührt sind erscheint mir nicht möglich. Vor diesem Hintergrund möchte ich darauf hinweisen, dass durch eine Konkretisierung Ihres Antrags im Widerspruchsverfahren ggf. ein teilweiser und kostenfreier Informationszugang möglich ist. Mit freundlichen Grüßen