Anfrage zu genauen Projektbedingungen im Rahmen des Projektes "Soziale Stadt".

ich erbitte Informationen bzgl. der Projektförderungsbedingungen zu "Baumaßnahmen" auf dem Großen Dreesch in Schwerin, die in Zusammenhang mit Bildender Kunst entstanden waren. Es handelt sich nicht um Kunst am Bau, jedenfalls ist angegeben dass alle Maßnahmen im Zuge dieses Projektes gefördert und bezahlt wurden.

Hat man angegeben, dass dort in dem Quartier eine bildende Künstlerin involviert war, die eine solch bedeutende Maßnahme wie das anbringen überdimensionaler Kunstwerke rechtfertigen würde, die im Zuge dieses Projektes dann vergütet und der Überschuss an die Besitzer der Häuser ausgeschüttet werden könnte?

Wenn ja, wer soll diese Person sein und ist dort irgendwo fälschlicherweise mein Name angegeben worden oder behauptet worden, es gäbe eine Zusammenarbeit zu einer "Künstlergruppe oder Künstlerfamilie" mit offizieller Künstlertätigkeit, insbesondere einer Zusammenarbeit mit Verwertungsgesellschaften, was erst einen hohen Wert der Arbeiten im Zuge eines solchen Projektes rechtfertigen würde?

Wer sind die Initiatoren und Begünstigten in diesen Projekten gewesen und gibt es Dokumente? Insbesondere solche bei denen meine Unterschrift gefälscht worden sein könnte?!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
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Silvia Martini
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich erbitte Infor…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
Silvia Martini
Betreff
Anfrage zu genauen Projektbedingungen im Rahmen des Projektes "Soziale Stadt". [#246424]
Datum
16. April 2022 10:29
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich erbitte Informationen bzgl. der Projektförderungsbedingungen zu "Baumaßnahmen" auf dem Großen Dreesch in Schwerin, die in Zusammenhang mit Bildender Kunst entstanden waren. Es handelt sich nicht um Kunst am Bau, jedenfalls ist angegeben dass alle Maßnahmen im Zuge dieses Projektes gefördert und bezahlt wurden. Hat man angegeben, dass dort in dem Quartier eine bildende Künstlerin involviert war, die eine solch bedeutende Maßnahme wie das anbringen überdimensionaler Kunstwerke rechtfertigen würde, die im Zuge dieses Projektes dann vergütet und der Überschuss an die Besitzer der Häuser ausgeschüttet werden könnte? Wenn ja, wer soll diese Person sein und ist dort irgendwo fälschlicherweise mein Name angegeben worden oder behauptet worden, es gäbe eine Zusammenarbeit zu einer "Künstlergruppe oder Künstlerfamilie" mit offizieller Künstlertätigkeit, insbesondere einer Zusammenarbeit mit Verwertungsgesellschaften, was erst einen hohen Wert der Arbeiten im Zuge eines solchen Projektes rechtfertigen würde? Wer sind die Initiatoren und Begünstigten in diesen Projekten gewesen und gibt es Dokumente? Insbesondere solche bei denen meine Unterschrift gefälscht worden sein könnte?!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Silvia Martini Anfragenr: 246424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246424/ Postanschrift Silvia Martini << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Silvia Martini

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Silvia Martini
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu genauen Projektbedingungen im Rahme…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
Silvia Martini
Betreff
AW: Anfrage zu genauen Projektbedingungen im Rahmen des Projektes "Soziale Stadt". [#246424]
Datum
21. Mai 2022 04:48
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu genauen Projektbedingungen im Rahmen des Projektes "Soziale Stadt".“ vom 16.04.2022 (#246424) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Silvia Martini