Aktenpläne sowie Links zu Aktenordnungen und Verzeichnissen
den Inhalt des eigentlich gemäß Paragraph 17 Absatz 5 Satz 2 IFG (Berlin) veröffentlichungspflichtigen Aktenplans der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport
und
den Inhalt des eigentlich gemäß Paragraph 17 Absatz 5 Satz 2 IFG (Berlin) veröffentlichungspflichtig gewesenen Aktenplans der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der laut der entsprechenden Internetseite der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport (URL: https://www.berlin.de/sen/inneres/service/aktenplan/ ) unter der dort hinterlegten Adresse (Download-URL: https://www.berlin.de/b-intern.de/sen/inneres/interne-dienste/innerer-dienst/downloadbereich/aktenplan-seninnds.pdf ) aufrufbar gewesen sein sollte und bei meinen Versuchen des Herunterladens lediglich durch die folgende Fehlermeldung ersetzt wurde:
--- Zitat-Anfang der Fehlermeldung zur URL: https://www.berlin.de/b-intern.de/sen/inneres/interne-dienste/innerer-dienst/downloadbereich/aktenplan-seninnds.pdf mit Stand vom 2022-04-17 ---
403
Forbidden
--- Zitat-Ende ---,
und
die in den Akten der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport verzeichneten Standorte, Fundstellen und Adressen der von ihr gemäß Paragraph 17 Absatz 5 Satz 1 IFG (Berlin) zu führenden Verzeichnisse und der von ihr gemäß Paragraph 17 Absatz 5 Satz 2 IFG (Berlin) allgemein zugänglich zu machenden und im Internet zu veröffentlichenden Register, Aktenpläne, Aktenordnungen, Aktenverzeichnisse, Einsenderverzeichnisse, Tagebücher und Verzeichnisse im Sinne von Paragraph 17 Absatz 5 Satz 1 IFG (Berlin)
und
die Inhalte der Vorschriften und sonstigen Akten der Senatsverwaltung für die Regelung der Verfahrensweisen und der Handlungsweisen bei der Führung von Verzeichnissen gemäß Paragraph 17 Absatz 5 Satz 1 IFG (Berlin) und bei der allgemeinen Zugänglichmachung von Registern, Aktenplänen, Aktenordnungen, Aktenverzeichnissen, Einsenderverzeichnissen, Tagebüchern und Verzeichnissen im Sinne von Paragraph 17 Absatz 5 Satz 1 IFG (Berlin) und bei deren Veröffentlichung im Internet gemäß Paragraph 17 Absatz 5 Satz 2 IFG (Berlin) einschließlich der Angabe der Rechtsquellen und Fundstellen dieser Inhalte.
Die Aktenauskunft sollte vorzugsweise in elektronischer Form per E-Mail oder online via FragdenStaat nebst entsprechenden Anhängen sowie auch zum Nutzen aller sonstigen diese Informationen nutzenden Menschen durch Veröffentlichung über die Internetseiten der Senatsverwaltung erfolgen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum17. April 2022
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21. Mai 2022
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