Signalisierung Rechtsabbieger Rheinold-Hagen-Straße/B 56
Die Einmündung der Reinold-Hagen-Straße in die B 56 verfügt über einen inzwischen signalisierten Rechtsabbieger. Das Lichtsignal für den Rad- und Fußverkehr ist allerdings nicht mit dem Lichtsignal über die restlichen Fahrstreifen der Reinold-Hagen-Straße gekoppelt. Außerdem sind am Radweg auf jeder Seite des Rechtsabbiegers je ein Zeichen 205 (Vorfahrt achten) angebracht. Der Radweg entlang der B 56, zwischen Reinold-Hagen-Straße und Kautexstraße, ist mit einem Zeichen 240 nutzungspflichtig, daraus ergibt sich ein Fahrbahnverbot. Durch diese Signalisierung müssen Radfahrer:innen und Fußgänger:innen immer getrennt ein Signal anfordern, um den Rechtsabbieger zu queren.
Dies ist unüblich und erscheint mir rechtswidrig. Radwege, die eine Straße begleiten, müssen auch an der Vorfahrtsregelung der begleiten Straße teilnehmen.
Ich bitte Sie mir die rechtliche Begründung für diese Ausnahme zukommen zu lassen. Eine Zusammenschaltung der Signalisierung und Entfernen der Zeichen 205 erfüllt diese Anfrage ebenfalls.
Anfrage erfolgreich
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Datum19. April 2022
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21. Mai 2022
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