Erkenntnisse der BKK proVita "Erhebliche Untererfassung von Verdachtsfällen für Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung beim PEI"

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

In einem Schreiben vom 21. Februar 2021 hat der Vorstand der BKK proVita, Herr Andreas Schöfbeck, das PEI auf die Annahme aufmerksam gemacht, dass es eine sehr
erhebliche Untererfassung von Verdachtsfällen für Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung gibt und seinem Schreiben eine Auswertung beigefügt.

- Schreiben von BKK pro Vita Vorstand and PEI: https://www.welt.de/bin/brief%20PEI_bin-237107021.pdf
- Analyse BKK proVita: https://www.welt.de/bin/Nebenwirkungen_bin-237107199.pdf
- Die Daten wurden von Datenspezialist Tom Lausen für BKK proVita Vorstand Schöfbeck analysiert und vom ihm im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages vorgetragen: https://www.bundestag.de/resource/blob/883938/7d235144f04619373179440fcd21422b/20_14_0013-8-_ESV-Tom-Lausen_IfSG-data.pdf

Bitte teilen Sie mir mit, inwieweit die Kassenärztliche Vereinigung Daten, ICD Codes, an das PEI geliefert hat bzw. das PEI diese Daten aktiv angefordert hat, um entsprechende Auswertungen vornehmen und Aussagen machen zu können, ob die Covid-Impfungen grundsätzlich ein Problem sind, ob Krankheiten/Nebenwirkungen bei Geimpften häufiger auftreten als bei Ungeimpften etc. gem. den Vorgaben in den Gesetzesbegleitmaterialien. Falls dies noch nicht geschehen ist, wann das PEI gedenkt, dies zu tun.

Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass angesichts dieser Tatsachen sich die Verantwortlichen nicht mehr darauf berufen können, Ihr Unterlassen der rechtlich gebotenen Handlungen beruhe auf gutem Glauben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. April 2022
  • Frist
    24. Mai 2022
  • 2 Follower:innen
Felicitas von Au
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einem Schreibe…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Felicitas von Au
Betreff
Erkenntnisse der BKK proVita "Erhebliche Untererfassung von Verdachtsfällen für Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung beim PEI" [#246662]
Datum
19. April 2022 22:59
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einem Schreiben vom 21. Februar 2021 hat der Vorstand der BKK proVita, Herr Andreas Schöfbeck, das PEI auf die Annahme aufmerksam gemacht, dass es eine sehr erhebliche Untererfassung von Verdachtsfällen für Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung gibt und seinem Schreiben eine Auswertung beigefügt. - Schreiben von BKK pro Vita Vorstand and PEI: https://www.welt.de/bin/brief%20PEI_bin-237107021.pdf - Analyse BKK proVita: https://www.welt.de/bin/Nebenwirkungen_bin-237107199.pdf - Die Daten wurden von Datenspezialist Tom Lausen für BKK proVita Vorstand Schöfbeck analysiert und vom ihm im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages vorgetragen: https://www.bundestag.de/resource/blob/883938/7d235144f04619373179440fcd21422b/20_14_0013-8-_ESV-Tom-Lausen_IfSG-data.pdf Bitte teilen Sie mir mit, inwieweit die Kassenärztliche Vereinigung Daten, ICD Codes, an das PEI geliefert hat bzw. das PEI diese Daten aktiv angefordert hat, um entsprechende Auswertungen vornehmen und Aussagen machen zu können, ob die Covid-Impfungen grundsätzlich ein Problem sind, ob Krankheiten/Nebenwirkungen bei Geimpften häufiger auftreten als bei Ungeimpften etc. gem. den Vorgaben in den Gesetzesbegleitmaterialien. Falls dies noch nicht geschehen ist, wann das PEI gedenkt, dies zu tun. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass angesichts dieser Tatsachen sich die Verantwortlichen nicht mehr darauf berufen können, Ihr Unterlassen der rechtlich gebotenen Handlungen beruhe auf gutem Glauben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felicitas von Au Anfragenr: 246662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246662/ Postanschrift Felicitas von Au << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felicitas von Au

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Felicitas von Au
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse der BKK proVita "Erhebliche Unter…
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Felicitas von Au
Betreff
AW: Erkenntnisse der BKK proVita "Erhebliche Untererfassung von Verdachtsfällen für Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung beim PEI" [#246662]
Datum
24. Mai 2022 20:10
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erkenntnisse der BKK proVita "Erhebliche Untererfassung von Verdachtsfällen für Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung beim PEI"“ vom 19.04.2022 (#246662) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Felicitas von Au