Nutzungsvertrag Stiftung für Kunst und Kultur e.V. Hangar 2&3 Tempelhof Projekt GmbH

den Nutzungsvertrag zwischen dem Verein Stiftung für Kunst und Kultur und der Tempelhof Projekt GmbH für die Hangars 2 & 3.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Mai 2022
  • Frist
    16. August 2022
  • Kosten dieser Information:
    10,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Zoe Claire Miller
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
Zoe Claire Miller
Betreff
Nutzungsvertrag Stiftung für Kunst und Kultur e.V. Hangar 2&3 Tempelhof Projekt GmbH [#248182]
Datum
3. Mai 2022 15:00
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Nutzungsvertrag zwischen dem Verein Stiftung für Kunst und Kultur und der Tempelhof Projekt GmbH für die Hangars 2 & 3.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Zoe Claire Miller Anfragenr: 248182 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Zoe Claire Miller [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Zoe Claire Miller
Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrte Frau Miller, die inhaltlich fachliche Zuständigkeit für die Tempelhof Projekt GmbH liegt bei der Sen…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
WG: Nutzungsvertrag Stiftung für Kunst und Kultur e.V. Hangar 2&3 Tempelhof Projekt GmbH [#248182]
Datum
9. Mai 2022 09:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Miller, die inhaltlich fachliche Zuständigkeit für die Tempelhof Projekt GmbH liegt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Ich würde Ihre Anfrage daher zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen weiterleiten, wofür ich Ihr Einverständnis zur Weitergabe Ihrer Daten benötige. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich daher um eine kurzfristige Bestätigung zur Weiterleitung Ihrer Daten. Mit freundlichen Grüßen
Zoe Claire Miller
Sehr << Anrede >> Gerne können Sie meine Daten an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen un…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
Zoe Claire Miller
Betreff
AW: WG: Nutzungsvertrag Stiftung für Kunst und Kultur e.V. Hangar 2&3 Tempelhof Projekt GmbH [#248182]
Datum
9. Mai 2022 09:05
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Gerne können Sie meine Daten an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Danke für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Zoe Claire Miller Anfragenr: 248182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248182/
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Akteneinsicht nach IFG - Ihr Antrag vom 3. Mai 2022 Dem Antrag nach Offenlegung des Vertrags zwischen Tempelhof Pr…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht nach IFG - Ihr Antrag vom 3. Mai 2022
Datum
12. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
707,5 KB
Dem Antrag nach Offenlegung des Vertrags zwischen Tempelhof Projekt GmbH und dem Verein Stiftung für Kunst und Kultur kann nicht entsprochen werden da: Der Nutzungsvertrag der Senatsverwaltung nicht vorliegt; das Geheimhaltungsinteresse überweige, denn die Informationen seien wettbewerbsrelevant & schutzwürdig.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz / Antrag vom 3. Mai 2022: Akteneinsicht in den Nutzung…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz / Antrag vom 3. Mai 2022: Akteneinsicht in den Nutzungsvertrag zwischen dem Verein „Stiftung für Kunst und Kultur“ (Walter Smerling) und der Tempelhof Projekt GmbH / Abl
Datum
8. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
Widerspruch: Die Tempelhof Projekt GmbH ist eine 100%-ige Tochter des Landes Berlin und der Abteilung B II von SenStadt direkt nachgeordnet, den Vertrag zu beschaffen sollte kein Problem sein. Das öffentliche Interesse ist höher zu bewerten als die Geheimniswahrung, denn es gibt ein dringendes öffentliches Interesse an den Einnahmeverlusten des Landes durch die kostenlose und subventionierte Nutzung der Hangars, sowie der Intransparenz ihrer Vergabe. Keines der zwei Vertragspartner befindet sich in einer Wettbewerbsposition, dieses Argument greift nicht.

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Widerspruchsbescheid Der Widerspruch wird zurückgewiesen. Mein Widerspruch sei zulässig aber unbegründet. Die Sena…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
5. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Der Widerspruch wird zurückgewiesen. Mein Widerspruch sei zulässig aber unbegründet. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen führt die von mir angeforderten Akten nicht. Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig (10€), Klage kann innerhalb eines Monats erhoben werden.