Offizielle Informationskanäle der Bundesregierung
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Auswahlkriterien, die zur Auswahl von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der Bundesregierung führten
- Wenn erstellt: die Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der Bundesregierung; ansonsten: -
- Wenn nicht erstellt: Die Gründe, warum keine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erstellt wurde
- die Verträge über die Verwendung von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der Bundesregierung
- alle Kommunikation mit der / dem BfDI über die Verwendung von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der Bundesregierung
- alle Kommunikation mit den Unternehmen hinter den genannten sozialen Netzwerken über die Verwendung von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der Bundesregierung
- alle internen Dokumente, die sich mit dem datenschutzrechtlichen Einsatz von Facebook, Instagram, Twitter und YouTube auseinandersetzen
- alle Dokumente, aus denen sich die Rechtsgrundlage nach DSGVO und seit dem 01.12.2021 nach TTDSG für Facebook, Instagram, Twitter und YouTube als offizielle Informationskanäle der Bundesregierung ergibt;
Falls sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung nach DSGVO / TTDSG / BDSG stützt auch das Muster-Einwilligungsformular
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum8. Juni 2022
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12. Juli 2022
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