Zukünftige Nutzung der Hangars im Ehemaligen Flughafen

Trifft es zu, dass sich die Galerie Johann König und/oder die sog. „Messe in St. Agnes“ um eine Nutzung von Hangarflächen auf dem ehemaligen Flughafengelände bemüht? Wenn ja, um welche Flächen handelt es sich und unter welchen Bedingungen werden die Flächen vergeben?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Tempelhof Projekt GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zukünftige Nutzung der Hangars im Ehemaligen Flughafen [#251674]
Datum
18. Juni 2022 03:35
An
Tempelhof Projekt GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Trifft es zu, dass sich die Galerie Johann König und/oder die sog. „Messe in St. Agnes“ um eine Nutzung von Hangarflächen auf dem ehemaligen Flughafengelände bemüht? Wenn ja, um welche Flächen handelt es sich und unter welchen Bedingungen werden die Flächen vergeben?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251674/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Tempelhof Projekt GmbH
Akteneinsicht Sehr << Antragsteller:in >> ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Auskunft nach § 3 Abs. 1 …
Von
Tempelhof Projekt GmbH
Betreff
Akteneinsicht
Datum
28. Juni 2022 08:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Auskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz kann nicht entsprochen werden, da die Tempelhof Projekt GmbH nicht unter den Anwendungsbereich gem. § 2 Abs. 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetz fällt. Mit freundlichen Grüßen