Datenweitergabe von PP Köln an Stadt Köln im Rahmen von ZeMAG
Ausweislich folgender Präsentation vom 03.03.2020,
besteht seit dem 13.05.2019 eine Kooperationsvereinbarung zwischen der
Stadt Köln und dem PP Köln.
Zitat: "Die unmittelbare Kooperation mit der Polizei in einer gemeinsamen Geschäftsstelle ist in der praktizierten Form bundesweit einzigartig".
Zitat: "Die direkte Anbindung an die Dezernatsebene bietet schnelle Abstimmungs-
und Handlungsmöglichkeiten".
Die Stadt Köln hat am 27.04.2020 eine eigene Gefährderdatenbank mit der
Bezeichnung "ZeMAG" in Betrieb genommen, mit derzeit rund 200 Personeneinträgen.
Fragen an das PP Köln:
1. Existiert ein Datenfluss aus polizeilichen Informationssystemen
in Richtung der Stadt Köln?
2. Führen Abfragen in der Software "ZeMAG" zu Anfragen an polizeiliche Informationssysteme des PP Köln?
3. Falls nein, sind solche Erweiterungen in Zukunft beabsichtigt?
4. Ist die Kämmerei der Stadt Köln berechtigt, Personenüberprüfungen
durch das PP Köln vorzunehmen? Konkret: Werden Schuldner vor Ortsterminen
durch das PP Köln in polizeilichen Informationssystemen überprüft und
werden diese Informationen weitergegeben an die Stadt Köln?
5. Bei Beantwortung von Fragen mit "ja": Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Anfrage erfolgreich
-
Datum25. Juni 2022
-
29. Juli 2022
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Datenweitergabe von PP Köln an Stadt Köln im Rahmen von ZeMAG [#252090]
- Datum
- 25. Juni 2022 09:06
- An
- Polizeipräsidium Köln
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Datenweitergabe von PP Köln an Stadt Köln im Rahmen von ZeMAG [#252090]
- Datum
- 29. Juni 2022 07:18
- An
- Polizeipräsidium Köln
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Polizeipräsidium Köln
- Betreff
- Auskunftsersuchen IFG - NRW
- Datum
- 29. Juni 2022 15:27
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 41/22 [#252090]
- Datum
- 29. Juli 2022 10:10
- An
- Polizeipräsidium Köln
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Datenweitergabe von PP Köln an Stadt Köln im Rahmen von ZeMAG“ [#252090]
- Datum
- 2. August 2022 09:40
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Datenweitergabe von PP Köln an Stadt Köln im Rahmen von ZeMAG“ [#252090]
- Datum
- 2. August 2022 09:50
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
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- Von
- Polizeipräsidium Köln
- Betreff
- Auskunftsersuchen nach dem IFG - NRW
- Datum
- 2. August 2022 13:42
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 02.08.2022, #252090
- Datum
- 8. August 2022 14:12
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- 209.2.3.1.5-5439/22 Fragen zur Datenweitergabe von PP Köln an Stadt Köln im Rahmen von ZeMAG
- Datum
- 17. August 2022 10:07
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Polizeipräsidium Köln
- Betreff
- Ihr IFG-Auskunftsersuchen vom 25.06.2022
- Datum
- 24. August 2022 10:00
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Ihr Az. 209.2.3.1.5-5439/22 [#252090]
- Datum
- 24. August 2022 15:03
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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