Kosten der Unterkunft nach § 12 WoGG plus 10% Sicherheitszuschlag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Landessozialgericht NRW hat in seiner Entscheidung L 6 AS 120/17 am 23.06.2022 festgestellt, dass der Märkische Kreis nie ein Konzept hatte, dass nach den Vorgaben des Bundessozialgerichts als schlüssig gelten kann.
Dies führt zwingend zu einer umfangreichen Neubewertung sämtlicher vorgegebener Mietobergrenzen seit 2013.
Der Märkische Kreis hat in Verbindung mit dem Jobcenter Märkischer Kreis regelmäßig solche Mietobergrenzen als Handlungsgrundlage veröffentlicht. Nicht ein einziger Wert ist derzeit rechtskonform verbindlich.
1. Bitte übersenden Sie mit alle korrigierten Tabellen/Übersichten mit den ergänzten Werten gem. § 12 WoGG plus 10% Sicherheitszuschlag sobald die neuen Mietobergrenzen nachgebessert wurden.
2. Bitte übersenden Sie mir alle Protokolle, Berichte und Notizen zu Besprechungen der Verhandlung durch Hr. Lindemann als Prozessbevollmächtigen,
3. weiterhin die Besprechungen sobald das Urteil vorliegt und die Konsequenzen besprochen werden.
4. Die Vortäuschung falscher Tatsachen mit der Absicht der hundertfachen Vermögensschädigung stellt wohl einen Straftatbestand im Sinne des StGB dar. Bitte benennen die die Termine des Sozialausschusses in dem das Thema besprochen werden soll.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Obwohl der Märkische Kreis jahrelang daran beteiligt war Leistungsempfänger durch falsche Tatsachenbehauptungen über zu genehmigende Kosten der Unterkunft irre zu leisten, fällt das Interesse an Korrektur und Aufarbeitung dürftig aus.
Trotz Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung hält der Kreis an Irreführung fest.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum3. Juli 2022
-
6. August 2022
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!