Störfall: Trinkwasserkontamination im Industriepark Nienburg
Antrag nach dem NUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir folgende Informationen zur Trinkwasserkontamination im Industriepark Nienburg zu:
Am 27. Juni 2022 gab es einen Vorfall im Industriepark Nienburg, der zu einer Trinkwasserkontamination mit Schwefelkohlenstoff (Kohlenstoffdisulfid) in einem dort ansässigen Betrieb bzw. dessen Trinkwasserleitung führte. Hierzu habe ich einige Nachfragen:
1) Wann (Datum + Uhrzeit) wurde die Kontamination vom Betrieb festgestellt und wann (Datum + Uhrzeit) wurden Sie und/oder die Gewerbeaufsicht darüber informiert? Welche Mengen an Schwefelkohlenstoff wurden schätzungsweise eingeleitet?
2) In welchen Intervallen führen Sie eine Gewerbeaufsicht durch? Wann haben Sie im Rahmen der Gewerbeaufsicht die letzte Begehung des Industrieparks Nienburg durchgeführt? Welche Punkte werden in so einer Begehung geprüft? Gibt es hierzu eine Checkliste? Bitte fügen Sie das komplette Protokoll der letzten Begehung bei.
3) Welche Betriebe in Ihrem Zuständigkeitsbereich verarbeiten Schwefelkohlenstoff in welchen Mengen (kg/Jahr)? Schwefelkohlenstoff ist ein GHS-Gefahrstoff. Gibt es hier spezielle behördliche Anforderungen, z.B. zusätzliche Dokumentation, Erstellung eines Sicherheitskonzeptes, etc.? Bitte teilen Sie dazu alle Informationen, die Ihnen vorliegen.
4) Schwefelkohlenstoff hat eine schlechte Löslichkeit in Wasser (1900 mg/l). In der Trinkwasserverordnung kann ich keinen Grenzwert für Schwefelkohlenstoff erkennen. Der MAK-Wert laut GESTIS-Stoffdatenbank beträgt 16 mg/m3 (Luft). Bitte teilen Sie alle Messprotokolle (Zeitpunkt, Messstelle, Werte), die Ihnen zu diesem Störfall vorliegen. Welche maximale Konzentration im Trinkwasser erachten Sie als sicher bzw. welchen Grenzwert legen Sie hier fest oder empfehlen Sie?
5) Durch das Spülen der kontaminierten Leitungen wird der Schwefelkohlenstoff auch in die Kanalisation abgeleitet. Welche Schäden oder Auswirkungen z.B. auf die Kläranlage erwarten Sie hier? Wie werden Sie das weiter beobachten und wo werden diese Daten für die Öffentlichkeit dokumentiert?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum6. Juli 2022
-
9. August 2022
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Störfall: Trinkwasserkontamination im Industriepark Nienburg [#252758]
- Datum
- 6. Juli 2022 08:37
- An
- Landkreis Nienburg (Weser) - FD 414 Sozialmedizin, Hygiene und Umwelt
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Störfall: Trinkwasserkontamination im Industriepark Nienburg [#252758]
- Datum
- 9. Juli 2022 19:24
- An
- Landkreis Nienburg (Weser) - FD 414 Sozialmedizin, Hygiene und Umwelt
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Landkreis Nienburg (Weser) - FD 414 Sozialmedizin, Hygiene und Umwelt
- Betreff
- Störfall: Trinkwasserkontamination im Industriepark Nienburg [#252758]
- Datum
- 13. Juli 2022 12:45
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Störfall: Trinkwasserkontamination im Industriepark Nienburg [#252758]
- Datum
- 10. August 2022 09:39
- An
- Landkreis Nienburg (Weser) - FD 414 Sozialmedizin, Hygiene und Umwelt
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- Landkreis Nienburg (Weser) - FD 414 Sozialmedizin, Hygiene und Umwelt
- Betreff
- Störfall: Trinkwasserkontamination im Industriepark Nienburg [#252758]
- Datum
- 11. August 2022 12:48
- Status
- Warte auf Antwort
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- Landkreis Nienburg (Weser) - FD 414 Sozialmedizin, Hygiene und Umwelt
- Betreff
- AW: Störfall: Trinkwasserkontamination im Industriepark Nienburg [#252758]
- Datum
- 17. August 2022 13:48
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Störfall: Trinkwasserkontamination im Industriepark Nienburg [#252758]
- Datum
- 17. August 2022 14:29
- An
- Landkreis Nienburg (Weser) - FD 414 Sozialmedizin, Hygiene und Umwelt
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Landkreis Nienburg (Weser) - FD 414 Sozialmedizin, Hygiene und Umwelt
- Betreff
- AW: Störfall: Trinkwasserkontamination im Industriepark Nienburg [#252758]
- Datum
- 18. August 2022 14:35
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
- Betreff
- Anfragennummer 252758
- Datum
- 19. August 2022 15:34
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
- Betreff
- UIG Anfrage 17.08.2022
- Datum
- 16. September 2022 12:44
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
- Betreff
- Anfrage nach dem UIG
- Datum
- 26. Oktober 2022 09:03
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Anfrage nach dem UIG [#252758]
- Datum
- 10. November 2022 14:02
- An
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
- Betreff
- UIG Anfrage
- Datum
- 1. Dezember 2022 10:51
- Status
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