Pressemitteilung vom 11.07.2022 - Veröffentlichung der AIP-VFR (BAF)

Mit Freude habe ich die durch die DFS Deutschle Flugsicherung GmbH angekündigte [1], kostenlose Veröffentlichung der AIP-VFR ab Januar 2023 zur Kenntnis genommen. Leider sind einige Fragen unbeantwortet geblieben. Eine ähnliche Anfrage habe ich bereits an die DFS Deutschle Flugsicherung GmbH gesendet. In dieser Anfrage geht es daher v.a. um eine mögliche Beteiligung Ihrerseits an dieser Entscheidung.

- Welche Rolle hatte Ihre Behörde bei der Entscheidung zur kostenfreien Veröffentlichung der AIP-VFR ab Januar 2023?
- Welche Entscheidungen, Empfehlungen und/oder Vorgaben hat Ihre Behörde in diesem Prozess getroffen, gegeben oder gemacht?

Darüber hinaus würde ich gerne Ihre Beteiligung und die Hintergründe nachvollziehen können. Bitte senden Sie mir alle Informationen, Schriftverkehr, interne und externe Korrespondenz, Protokolle, Tischvorlagen und Gesprächsnotizen rund um den Entscheidungsprozess zur o.g. Veröffentlichung ab Januar 2023 zu. Dies umfasst insbesondere die Kommunikation zu diesem Thema mit der R. Eisenschmidt GmbH.

[1] https://www.dfs.de/homepage/de/medien/presse/2022/11-juli-2022-luftfahrthandbuch-sichtflug-kostenfrei/

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit Freude habe i…
An Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pressemitteilung vom 11.07.2022 - Veröffentlichung der AIP-VFR (BAF) [#253106]
Datum
12. Juli 2022 11:38
An
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit Freude habe ich die durch die DFS Deutschle Flugsicherung GmbH angekündigte [1], kostenlose Veröffentlichung der AIP-VFR ab Januar 2023 zur Kenntnis genommen. Leider sind einige Fragen unbeantwortet geblieben. Eine ähnliche Anfrage habe ich bereits an die DFS Deutschle Flugsicherung GmbH gesendet. In dieser Anfrage geht es daher v.a. um eine mögliche Beteiligung Ihrerseits an dieser Entscheidung. - Welche Rolle hatte Ihre Behörde bei der Entscheidung zur kostenfreien Veröffentlichung der AIP-VFR ab Januar 2023? - Welche Entscheidungen, Empfehlungen und/oder Vorgaben hat Ihre Behörde in diesem Prozess getroffen, gegeben oder gemacht? Darüber hinaus würde ich gerne Ihre Beteiligung und die Hintergründe nachvollziehen können. Bitte senden Sie mir alle Informationen, Schriftverkehr, interne und externe Korrespondenz, Protokolle, Tischvorlagen und Gesprächsnotizen rund um den Entscheidungsprozess zur o.g. Veröffentlichung ab Januar 2023 zu. Dies umfasst insbesondere die Kommunikation zu diesem Thema mit der R. Eisenschmidt GmbH. [1] https://www.dfs.de/homepage/de/medien/presse/2022/11-juli-2022-luftfahrthandbuch-sichtflug-kostenfrei/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253106/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
LFR/1.15.1/0004-002/22 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres unt…
Von
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Betreff
WG: Pressemitteilung vom 11.07.2022 - Veröffentlichung der AIP-VFR (BAF) [#253106]
Datum
14. Juli 2022 08:41
Status
Warte auf Antwort
LFR/1.15.1/0004-002/22 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres unten stehenden Antrags vom 12. Juli 2022 über fragdenstaat.de (#253106) zu o.g. Thema. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
LFR/1.15.1/0004-005/22 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren unten stehenden Antrag…
Von
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Betreff
WG: Pressemitteilung vom 11.07.2022 - Veröffentlichung der AIP-VFR (BAF) [#253106]
Datum
11. August 2022 15:24
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,5 MB
LFR/1.15.1/0004-005/22 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren unten stehenden Antrag vom 12.07.2022 und übersende Ihnen anliegend meinen Bescheid vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen