VBG-Akademien: Aktuelle Informationen zum Seminarbetrieb (18.05.2022)
- Rechtsgrundlage für die Festlegungen in dem obigen Papier
- Rechtliche Begründung (angemessen, verhältnismäßig und wirksam) für diese Maßnahme: "Zu Beginn des Seminars findet für alle Teilnehmenden ein Selbsttest unter Aufsicht statt. Dieser Selbsttest wird von der VBG zur Verfügung gestellt und ist für alle Teilnehmenden verpflichtend. ..."
- Rechtliche Begründung (angemessen, verhältnismäßig und wirksam) für diese Maßnahme: "In allen Innenbereichen der VBG-Akademien ist aktuell das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Der persönliche Sitzplatz im Seminarraum ist hiervon ausgenommen." Hierzu die BAuA: "5.4 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) "Personenbezogene Schutzmaßnahmen in Form persönlicher Schutzausrüstung, z. B. eine Atemschutzmaske der Klasse FFP2, stellen nicht zuletzt aufgrund ihres belastendenden Charakters durch den erhöhten Atemwiderstand immer das letzte Mittel der Wahl dar und müssen auf das notwendige Mindestmaß beschränkt bleiben." https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/Handlungsempfehlungen-SARS-CoV2.html Warum bleiben solche Erkenntnisse unberücksichtigt?
Anfrage erfolgreich
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Datum13. Juli 2022
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16. August 2022
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