Richtlinien zu Erwerb von Software und Regelung zum Management von Lizenzen

Laut Ergänzungsband zu den Bemerkungen 2021 des Bundesrechnungshofes hat die Bundeswehr seit 2006 mehr als 50 Mio. Euro für ungenutzte Software eines bestimmten Anbieters bezahlt. [1, 2] Als Konsequenz hat [das BMVg] im Mai 2021 unter anderem genauer vorgegeben, was die Bundeswehr beim Erwerb der Software beachten muss. Diese Vorgaben sollen zudem in eine Regelung zum Management von Lizenzen des Anbieters einfließen. [3]

Ich bitte daher um die im Mai 2021 verabschiedeten Vorgaben zum Erwerb von Software sowie um die Regelung zum Management von Softwarelizenzen.

[1] https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2021-ergaenzungsband/pressemitteilung
[2] https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2021-ergaenzungsband/einzelplanbezogene-pruefungsergebnisse/bundesministerium-der-verteidigung/2021-50
[3] https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2021-ergaenzungsband/einzelplanbezogene-pruefungsergebnisse/bundesministerium-der-verteidigung/2021-50/@@download/langfassung_pdf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Ergänzungsba…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Richtlinien zu Erwerb von Software und Regelung zum Management von Lizenzen [#253779]
Datum
21. Juli 2022 10:47
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Ergänzungsband zu den Bemerkungen 2021 des Bundesrechnungshofes hat die Bundeswehr seit 2006 mehr als 50 Mio. Euro für ungenutzte Software eines bestimmten Anbieters bezahlt. [1, 2] Als Konsequenz hat [das BMVg] im Mai 2021 unter anderem genauer vorgegeben, was die Bundeswehr beim Erwerb der Software beachten muss. Diese Vorgaben sollen zudem in eine Regelung zum Management von Lizenzen des Anbieters einfließen. [3] Ich bitte daher um die im Mai 2021 verabschiedeten Vorgaben zum Erwerb von Software sowie um die Regelung zum Management von Softwarelizenzen. [1] https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2021-ergaenzungsband/pressemitteilung [2] https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2021-ergaenzungsband/einzelplanbezogene-pruefungsergebnisse/bundesministerium-der-verteidigung/2021-50 [3] https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2021-ergaenzungsband/einzelplanbezogene-pruefungsergebnisse/bundesministerium-der-verteidigung/2021-50/@@download/langfassung_pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/253779/upload/038673b32448b0eb2dc4cfd629cdaa7d67514c88/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sundgauallee 112, 79110 Freiburg
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V230 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Ju…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Richtlinien zu Erwerb von Software und Regelung zum Management von Lizenzen [#253779]
Datum
26. Juli 2022 09:23
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V230 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Juli 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 21. Juli 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V230 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Richtlinien zu Erwerb von Software und Regelun…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG / Richtlinien zu Erwerb von Software und Regelung zum Management von Lizenzen [#253779]
Datum
23. August 2022 06:06
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Richtlinien zu Erwerb von Software und Regelung zum Management von Lizenzen“ vom 21.07.2022 (#253779) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V230 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Ju…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: AW: IFG / Richtlinien zu Erwerb von Software und Regelung zum Management von Lizenzen [#253779]
Datum
1. September 2022 08:59
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V230 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Juli 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 21. Juli 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen und Urlaubsabwesenheiten für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Richtlinien zu Erwerb von Software und Regelun…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: IFG / Richtlinien zu Erwerb von Software und Regelung zum Management von Lizenzen [#253779]
Datum
1. Oktober 2022 12:02
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Richtlinien zu Erwerb von Software und Regelung zum Management von Lizenzen“ vom 21.07.2022 (#253779) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V230 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Ju…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Richtlinien zu Erwerb von Software und Regelung zum Management von Lizenzen [#253779]
Datum
4. Oktober 2022 11:40
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V230 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Juli 2022 Sehr [geschwärzt], leider war es bisher noch nicht möglich, den o.g. Antrag abschließend zu bearbeiten. Wie bereits mit meiner E-Mail vom 1. September 2022 mitgeteilt, kommt es aus den benannten Gründen derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten. Mit Blick auf die Verzögerung bei der Bearbeitung Ihres Antrages bitte ich Sie um Entschuldigung. Selbstverständlich sind wir bemüht, die Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten. Ich möchte Sie daher weiterhin um Geduld bitten und bedanke mich nochmals für Ihr Verständnis. [geschwärzt] [geschwärzt] ____________________________________________________________ [geschwärzt] ____________________________________________________________ R I 1 Bundesministerium der Verteidigung Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin Telefon: +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] Bundeswehrkennzahl: [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] cc: [geschwärzt] Internet: https://www.bmvg.de ----- Weitergeleitet von [geschwärzt] am 21.09.2022 20:04 ----- Von: [geschwärzt] An: [geschwärzt] Kopie: [geschwärzt] Datum: 01.09.2022 08:59 Betreff: WG: AW: IFG / Richtlinien zu Erwerb von Software und Regelung zum Management von Lizenzen [#253779] OFFEN – AMTS- & DIENSTGEHEIMNIS PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V230 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Juli 2022 Sehr [geschwärzt], ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 21. Juli 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen und Urlaubsabwesenheiten für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt], [geschwärzt]] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] > > [geschwärzt] [geschwärzt] > > [[geschwärzt]] [geschwärzt] > [[geschwärzt]] [geschwärzt] > [[geschwärzt]] [geschwärzt] > > [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] > > [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] > > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] > > [geschwärzt] [geschwärzt]! > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Richtlinien zu Erwerb von Software und Regelung zum Management von Lizenzen“ [#253779]
Datum
1. November 2022 15:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/253779/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht noch nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 253779.pdf Anfragenr: 253779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253779/
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V230 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vo…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Richtlinien zu Erwerb von Software und Regelung zum Management von Lizenzen [#253779]
Datum
3. November 2022 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V230 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Juli 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 21. Juli 2022 (Bezug). Anbei übersende ich Ihnen antragsgemäß die im Mai 2021 verabschiedeten Vorgaben zum "Lizenzmanagement im Programm SASPF". Wie auch im Bericht des BRH bereits anonymisiert, wurden auch hier personen- und firmenbezogene Daten geschwärzt. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-727/002 II#0124 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Richtlinien zu Erwerb von Software und Regelung zum Management von Lizenzen“ [#253779] # IFG-727/002 II#0124
Datum
3. November 2022 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-727/002 II#0124 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

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Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim BMVg vom 21.07.2022 # IFG-727/002 II#0…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim BMVg vom 21.07.2022 # IFG-727/002 II#0124
Datum
22. November 2022 18:29
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-727/002 II#0124 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen