Anfrage zur Nutzung von Abwässern

in den Zeiten immer knapper werdender Grundwasserreserven sollten künftig neue Wege einer intensiven Nutzung vorhandener Wasserreserven erschlossen werden.
Dabei darf die landwirtschaftliche Nutzung von Abwässern aus der Siedlungswasserwirtschaft kein Tabu sein.
Europäische Klärwerke für häusliches Abwasser sind weltweit die effektivsten Werke zur Aufbereitung von Siedlungsabwässern.
In diesem Zusammenhang frage ich an:

1. Ist es gesetzlich möglich, Siedlungsabwässer nach der mechanischen Reinigung, der anschließenden Nitratreinigung und Phosphatfällung, also nach den ersten drei Reinigungsstufen, auf landwirtschaftlichen Flächen zu verregnen und damit auf natürliche Art und Weise dem Wasserkreislauf vor Ort wieder zuzuführen?
2. Wenn Nein, warum nicht? Warum ist die Wasserableitung in die Vorflut und die damit verbundene Ableitung aus dem heimischen Kreislauf besser?
3. Wenn Ja, wo gibt es in Deutschland dazu Modellprojekte?
4. Würde sind eine Verregenung von vorgeklärtem Siedlungsabwasser nicht günstig auf die Abwassergebühren auswirken? Könnten die damit gewonnenen Einnahmen der Zweckverbände nicht kostenauflösend in deren Gebührenkalkulation einfließen?
5. Welche konkreten Forschungs- und Entwicklungsansätze werden aktuell von der Bundesregierung gefördert, in Bezug auf eine Nachnutzung von Siedlungsabwässern?

Für eine zeitnahe Rückmeldung bedanke ich mich,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
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Thomas Kaiser
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in den Zeiten imm…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Thomas Kaiser
Betreff
Anfrage zur Nutzung von Abwässern [#254864]
Datum
23. Juli 2022 10:17
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in den Zeiten immer knapper werdender Grundwasserreserven sollten künftig neue Wege einer intensiven Nutzung vorhandener Wasserreserven erschlossen werden. Dabei darf die landwirtschaftliche Nutzung von Abwässern aus der Siedlungswasserwirtschaft kein Tabu sein. Europäische Klärwerke für häusliches Abwasser sind weltweit die effektivsten Werke zur Aufbereitung von Siedlungsabwässern. In diesem Zusammenhang frage ich an: 1. Ist es gesetzlich möglich, Siedlungsabwässer nach der mechanischen Reinigung, der anschließenden Nitratreinigung und Phosphatfällung, also nach den ersten drei Reinigungsstufen, auf landwirtschaftlichen Flächen zu verregnen und damit auf natürliche Art und Weise dem Wasserkreislauf vor Ort wieder zuzuführen? 2. Wenn Nein, warum nicht? Warum ist die Wasserableitung in die Vorflut und die damit verbundene Ableitung aus dem heimischen Kreislauf besser? 3. Wenn Ja, wo gibt es in Deutschland dazu Modellprojekte? 4. Würde sind eine Verregenung von vorgeklärtem Siedlungsabwasser nicht günstig auf die Abwassergebühren auswirken? Könnten die damit gewonnenen Einnahmen der Zweckverbände nicht kostenauflösend in deren Gebührenkalkulation einfließen? 5. Welche konkreten Forschungs- und Entwicklungsansätze werden aktuell von der Bundesregierung gefördert, in Bezug auf eine Nachnutzung von Siedlungsabwässern? Für eine zeitnahe Rückmeldung bedanke ich mich,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Kaiser Anfragenr: 254864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254864/ Postanschrift Thomas Kaiser << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Kaiser

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Kaiser, ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 23.07.2…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Anfrage zur Nutzung von Abwässern [#254864]
Datum
25. Juli 2022 08:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kaiser, ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 23.07.2022 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen