Verspätungen, Umleitungen und Ausfälle aufgrund unterbesetzter Stellwerke

Anfrage an: DB Netz AG

- die Anzahl an Tagen, möglichst aufgeschlüsselt nach Schichten, an denen die Stellwerke Mannheim Hbf und Ludwigshafen(Rhein) Hbf unterbesetzt oder nicht besetzt waren.
- die dadurch entstanden Zugausfälle, auch Teilausfälle, Umleitungen und Verspätungsminuten, sortiert nach Datum

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anzahl an T…
An DB Netz AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verspätungen, Umleitungen und Ausfälle aufgrund unterbesetzter Stellwerke [#255253]
Datum
24. Juli 2022 12:25
An
DB Netz AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl an Tagen, möglichst aufgeschlüsselt nach Schichten, an denen die Stellwerke Mannheim Hbf und Ludwigshafen(Rhein) Hbf unterbesetzt oder nicht besetzt waren. - die dadurch entstanden Zugausfälle, auch Teilausfälle, Umleitungen und Verspätungsminuten, sortiert nach Datum
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255253/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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DB Netz AG
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E--Mail vom 24.07.2022, mit der Sie folgendes Infor…
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: Verspätungen, Umleitungen und Ausfälle aufgrund unterbesetzter Stellwerke [#255253]
Datum
22. August 2022 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E--Mail vom 24.07.2022, mit der Sie folgendes Informationsersuchen an uns gerichtet haben: ********************************************************************************** Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anzahl an Tagen, möglichst aufgeschlüsselt nach Schichten, an denen die Stellwerke Mannheim Hbf und Ludwigshafen(Rhein) Hbf unterbesetzt oder nicht besetzt waren. - die dadurch entstanden Zugausfälle, auch Teilausfälle, Umleitungen und Verspätungsminuten, sortiert nach Datum ************************************************************************************ Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass die Deutsche Bahn keine auskunftspflichtige Stelle nach dem IFG/VIG ist. Ein Auskunftsanspruch nach dem IFG/VIG besteht allein gegenüber der zuständigen Behörde des Bundes. Auch ein Anspruch nach dem UIG besteht nicht, da selbst bei weiter Auslegung kein Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG begehrt wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen die gewünschten Informationen daher nicht zur Verfügung stellen können. Freundliche Grüße