Geschwindigkeitsbegrenzungskilometer und Gesamtkilometer auf allen Autobahnen in Hessen

Die Summe an geschwindigkeitsbegrenzten Autobahnkilometer in Hessen - nach Möglichkeit mit Unterscheidung von temporären Begrenzungen (z.B. Baustellen) und permanenten Begrenzungen (z.B. Gefahrenstellen).
Dazu bitte noch die Gesamtkilometer der Autobahnen in Hessen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Juli 2022
  • Frist
    3. September 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Summe an …
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitsbegrenzungskilometer und Gesamtkilometer auf allen Autobahnen in Hessen [#255962]
Datum
30. Juli 2022 13:24
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Summe an geschwindigkeitsbegrenzten Autobahnkilometer in Hessen - nach Möglichkeit mit Unterscheidung von temporären Begrenzungen (z.B. Baustellen) und permanenten Begrenzungen (z.B. Gefahrenstellen). Dazu bitte noch die Gesamtkilometer der Autobahnen in Hessen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255962/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre unten stehende E-Mail vom 30.07.2022, in der Sie um …
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
WG: Geschwindigkeitsbegrenzungskilometer und Gesamtkilometer auf allen Autobahnen in Hessen [#255962]
Datum
2. August 2022 08:07
Status
Anfrage abgeschlossen
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7,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre unten stehende E-Mail vom 30.07.2022, in der Sie um die Angabe der Kilometerzahl von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Bundesautobahnen in Hessen sowie der Gesamtkilometer der durch Hessen verlaufenden Bundesautobahnen bitten. Zum 01.01.2021 hat der Bund im Zuge der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung die alleinige Verantwortung u. a. für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Erhaltung der Bundesautobahnen übernommen. Die Bundesautobahnen werden seit dem 01.01.2021 nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Überdies liegt auch die Zuständigkeit für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen auf Bundesautobahnen seit diesem Zeitpunkt beim Fernstraßen-Bundesamt bzw. bei der Autobahn GmbH des Bundes. Vor dem aufgezeigten Hintergrund bitte ich Sie, Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) zu richten. Mit freundlichen Grüßen