Offizielle Informationskanäle der nordrhein-westfälischen Polizei
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Auswahlkriterien, die zur Auswahl von Facebook, Instagram, Twitter, YouTube und TikTok als offizielle Informationskanäle der nordrhein-westfälischen Polizei führten
- Wenn erstellt: die Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von Facebook, Instagram, Twitter, YouTube und TikTok als offizielle Informationskanäle der nordrhein-westfälischen Polizei;
- Wenn nicht erstellt: Die Gründe, warum keine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erstellt wurde
- die Verträge über die Verwendung von Facebook, Instagram, Twitter, YouTube und TikTok als offizielle Informationskanäle der nordrhein-westfälischen Polizei
- alle Kommunikation mit der / dem nordrhein-westfälischen Landesbeauftragten für den Datenschutz über die Verwendung von Facebook, Instagram, Twitter, YouTube und TikTok als offizielle Informationskanäle der nordrhein-westfälischen Polizei
- alle Kommunikation mit den Unternehmen hinter den genannten sozialen Netzwerken über die Verwendung von Facebook, Instagram, Twitter, YouTube und TikTok als offizielle Informationskanäle der nordrhein-westfälischen Polizei, besonders mit Bezug der geteilten datenschutzrechtlichen Verantwortung.
- alle internen Dokumente, die sich mit dem datenschutzrechtlichen Einsatz von Facebook, Instagram, Twitter, YouTube und TikTok auseinandersetzen
- alle Dokumente, die sich mit dem (zusätzlichen) Einsatz anderer sozialer Netzwerke, wie Mastodon, Pixelfed, Mobilizon oder PeerTube (zusammengefasst unter dem Sammelbegriff Fediverse) als offizielle Informationskanäle der nordrhein-westfälischen Polizei auseinandersetzen.
- alle Dokumente, aus denen sich die Rechtsgrundlage nach DSGVO und seit dem 01.12.2021 nach TTDSG für Facebook, Instagram, Twitter, YouTube und TikTok als offizielle Informationskanäle der nordrhein-westfälischen Polizei ergibt;
Falls sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung nach DSGVO / TTDSG / BDSG (neu) stützt auch das Muster-Einwilligungsformular.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum1. August 2022
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3. September 2022
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