Landeskrankenhausplan BW

1) den aktuellen (!) Landeskrankenhausplan (tabellarisches Verzeichnis incl. der ausgewiesenen Planbetten/-plätze und Fachbereiche). Der auf Ihrer Webseite befindliche ist mit Stand 2019 - unter anderem durch Krankenhausschließungen, Bettenreduktion, etc. - nicht mehr aktuell.

2) eine aktuelle Übersicht für das Jahr 2022 zu bewilligten Investitionsmaßnahmen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz inklusive des genehmigten Budgets bzw. der Höhe des Förderbetrags der einzelnen Projekte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2022
  • Frist
    7. September 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) den aktuell…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landeskrankenhausplan BW [#256410]
Datum
5. August 2022 14:44
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) den aktuellen (!) Landeskrankenhausplan (tabellarisches Verzeichnis incl. der ausgewiesenen Planbetten/-plätze und Fachbereiche). Der auf Ihrer Webseite befindliche ist mit Stand 2019 - unter anderem durch Krankenhausschließungen, Bettenreduktion, etc. - nicht mehr aktuell. 2) eine aktuelle Übersicht für das Jahr 2022 zu bewilligten Investitionsmaßnahmen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz inklusive des genehmigten Budgets bzw. der Höhe des Förderbetrags der einzelnen Projekte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256410/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landeskrankenhausplan BW“ vom 05.08.2022 (#256…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Landeskrankenhausplan BW [#256410]
Datum
7. September 2022 14:33
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landeskrankenhausplan BW“ vom 05.08.2022 (#256410) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landeskrankenhausplan BW“ vom 05.08.2022 (#256…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Landeskrankenhausplan BW [#256410]
Datum
7. September 2022 14:33
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landeskrankenhausplan BW“ vom 05.08.2022 (#256410) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landeskrankenhausplan BW“ vom 05.08.2022 (#256410) wurde von Ihnen…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Landeskrankenhausplan BW [#256410]
Datum
9. März 2023 17:51
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landeskrankenhausplan BW“ vom 05.08.2022 (#256410) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 184 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
AZ: SM52-5442-5/1/12 Ihr Zeichen/Anfragenr. 256410 Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen D…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage nach LIFG: Landeskrankenhausplan BW [#256410]
Datum
25. Mai 2023 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
AZ: SM52-5442-5/1/12 Ihr Zeichen/Anfragenr. 256410 Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihr Auskunftsersuchen vom 5. August 2022 auf Aktenauskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Gerne bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg. Aufgrund pandemiebedingter Aufgabenschwerpunkte wie auch der wechselnden Personalstruktur verblieb Ihre Anfrage leider lange in unserem Haus. Für die daraus resultierenden Verzögerungen bitten wir vielmals um Entschuldigung. Ihren ersten Anfragepunkt haben wir inzwischen bereits über Ihre Anfrage-Nr. 271188 (unser AZ SM52-5441-1/3/8) beantwortet. In Bezug auf Ihren zweiten Anfragepunkt teilen wir Ihnen folgendes mit: Das Jahreskrankenhausbauprogramm (JKHBP) 2022 wurde mit einer ersten Tranche im letzten Sommer im Ministerrat verabschiedet. Dafür wird ein Volumen von 140 Millionen Euro bereitgestellt. Dies betrifft nur einen Teil der insgesamt 248 Millionen Euro des Gesamtprogramms. Die angespannte Lage in der Baubranche aufgrund der Corona- und Ukrainekrisen wirkt sich auch unmittelbar auf den Krankenhausbau aus. Insbesondere sind Baumaßnahmen betroffen, die aktuell in der Bauphase sind. Daher wird die zweite Tranche ausschließlich zur Nachförderung laufender Projekte eingesetzt werden. In der beigefügten Tabelle (siehe Anlage "JKHBP 2022 Übersicht, 1. Tranche") sind die entsprechenden Projekte enthalten. Die baufachliche Prüfung der einzelnen Projekte erfolgt derzeit. Die Bewilligung erfolgt auf Basis dieser Stellungnahmen. An dieser Stelle verweisen wir ergänzend auch auf den im letzten Jahr erfolgten Bericht zur Krankenhausfinanzierung: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/2000/17_2737_D.pdf Mit freundlichen Grüßen