Cell-Broadcast / DE-Alert: Schnittstelle zu den Mobilfunkbetreibern

In der Zeitschrift c't, Heft 11/2022, heißt es auf Seite 49:

"
Cell-Broadcast: Test am Alarmtag

Der für die Verbreitung von Warn- und Katastrophenmeldungen an Mobilfunkgeräte vorgesehene Kurznachrichtendienst Cell-Broadcast wird hierzulande laut dem deutschen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) beim landesweiten Warntag 2022 das erste Mal getestet.
Das genaue Datum steht zwar noch nicht fest, doch das BBK peilt September an.
So wird das System nicht pünktlich zum Stichtag des EU-Kodexes für elektronische Kommunikation am 21. Juni starten:
Das BBK rechnet damit, dass die Schnittstelle zu den Mobilfunkbetreibern bis zum 30. Juni fertig ist.
Nach den Fluten in Mitteleuropa im Juli 2021 hatte die damalige Bundesregierung die Einführung nach langen Diskussionen beschlossen.
Damals kamen über 220 Menschen ums Leben - viele, weil sie keine Warnung erhielten.
Kritik wurde laut, weil Deutschland auf nachzurüstende Smartphone-Apps für iOS und Android setzt und nicht auf Cell-Broadcast, das als Teil der GSM-, UMTS-, LTE-und 5G-Spezifikationen herstellerunabhängig und ohne Internetverbindung auf allen Mobiltelefonen weltweit funktioniert.
"

Mein Frage:

Zitat: "So wird das System nicht pünktlich zum Stichtag des EU-Kodexes für elektronische Kommunikation am 21. Juni starten:
Das BBK rechnet damit, dass die Schnittstelle zu den Mobilfunkbetreibern bis zum 30. Juni fertig ist."
Wie ist der aktuelle Stand zu der Schnittstelle zu den Mobilfunkbetreibern ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Zeitschrif…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Cell-Broadcast / DE-Alert: Schnittstelle zu den Mobilfunkbetreibern [#256702]
Datum
8. August 2022 23:14
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Zeitschrift c't, Heft 11/2022, heißt es auf Seite 49: " Cell-Broadcast: Test am Alarmtag Der für die Verbreitung von Warn- und Katastrophenmeldungen an Mobilfunkgeräte vorgesehene Kurznachrichtendienst Cell-Broadcast wird hierzulande laut dem deutschen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) beim landesweiten Warntag 2022 das erste Mal getestet. Das genaue Datum steht zwar noch nicht fest, doch das BBK peilt September an. So wird das System nicht pünktlich zum Stichtag des EU-Kodexes für elektronische Kommunikation am 21. Juni starten: Das BBK rechnet damit, dass die Schnittstelle zu den Mobilfunkbetreibern bis zum 30. Juni fertig ist. Nach den Fluten in Mitteleuropa im Juli 2021 hatte die damalige Bundesregierung die Einführung nach langen Diskussionen beschlossen. Damals kamen über 220 Menschen ums Leben - viele, weil sie keine Warnung erhielten. Kritik wurde laut, weil Deutschland auf nachzurüstende Smartphone-Apps für iOS und Android setzt und nicht auf Cell-Broadcast, das als Teil der GSM-, UMTS-, LTE-und 5G-Spezifikationen herstellerunabhängig und ohne Internetverbindung auf allen Mobiltelefonen weltweit funktioniert. " Mein Frage: Zitat: "So wird das System nicht pünktlich zum Stichtag des EU-Kodexes für elektronische Kommunikation am 21. Juni starten: Das BBK rechnet damit, dass die Schnittstelle zu den Mobilfunkbetreibern bis zum 30. Juni fertig ist." Wie ist der aktuelle Stand zu der Schnittstelle zu den Mobilfunkbetreibern ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256702/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Das BBK hat durch Montage entsprechender …
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Cell-Broadcast / DE-Alert: Schnittstelle zu den Mobilfunkbetreibern [#256702]
Datum
11. August 2022 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Das BBK hat durch Montage entsprechender technischer Einrichtungen in Liegenschaften der Mobilfunknetzbetreiber die Voraussetzungen für die Verbindung des Modularen Warnsystems mit den drei in Betrieb befindlichen Mobilfunknetzen geschaffen. Der Beginn des Wirkbetriebs von Cell-Broadcasting ist entsprechend den Voraussetzungen des § 164a TKG für Februar 2023 vorgesehen. Wir hoffen, Ihre Anfrage hiermit abschließend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre ausführliche Antwort. Mit f…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]Cell-Broadcast / DE-Alert: Schnittstelle zu den Mobilfunkbetreibern [#256702]
Datum
12. August 2022 10:10
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256702/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>