Corona-Maßnahmen

Anhand welcher Risikoanalyse beschloss die Stadtverwaltung die Maskenpflicht und 3G-Regel zum Betreten des Rathauses und Maskenpflicht für Eltern und Mitarbeiter der städtischen Kindertagesstätten, obwohl die Corona-Schutzverordnung des Landes und das IfSG des Bundes solche Maßnahmen für öffentliche Einrichtungen außerhalb des Gesundheitssystems nicht vorgesehen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. August 2022
  • Frist
    17. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Maßnahmen [#257016]
Datum
13. August 2022 19:49
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anhand welcher Risikoanalyse beschloss die Stadtverwaltung die Maskenpflicht und 3G-Regel zum Betreten des Rathauses und Maskenpflicht für Eltern und Mitarbeiter der städtischen Kindertagesstätten, obwohl die Corona-Schutzverordnung des Landes und das IfSG des Bundes solche Maßnahmen für öffentliche Einrichtungen außerhalb des Gesundheitssystems nicht vorgesehen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257016/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Maßnahmen“ vom 13.08.2022 (#257016) wur…
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corona-Maßnahmen [#257016]
Datum
18. September 2022 10:33
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Maßnahmen“ vom 13.08.2022 (#257016) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Gütersloh
Ihre Anfrage zu Corona-Schutzmaßnahmen der Stadt Gütersloh Sehr << Antragsteller:in >> wir danken Ihn…
Von
Kommunalverwaltung Gütersloh
Betreff
Ihre Anfrage zu Corona-Schutzmaßnahmen der Stadt Gütersloh
Datum
28. September 2022 14:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir danken Ihnen für Ihr Interesse an den Corona-Schutzmaßnahmen der Stadt Gütersloh. Zum Schutz unserer Mitarbeiter*innen und Bürger*innen haben wir gemäß der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO), Paragraph § 2 "Eigenverantwortung, Empfehlungen, Begriffsbestimmung" Absatz 3, zusätzliche verbindliche Hygienemaßnahmen im Rahmen des Hausrechts festgelegt. Weitere Informationen zum Corona-Virus erhalten Sie auf der Website des Landes NRW: https://www.land.nrw/corona Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage zu Corona-Schutzmaßnahmen der Stadt Gütersloh [#257016] Sehr geehrte Damen und Herren, Letztendli…
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Corona-Schutzmaßnahmen der Stadt Gütersloh [#257016]
Datum
28. September 2022 21:31
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Letztendlich geben Sie hiermit zu, dass Sie für verschärfte Restriktionen, die über das Maß der im Infektionsschutz festgelegten Maßnahmen hinausgehen keine Risikoanalyse betreiben haben, sondern diese willkürlich verhängt haben. Dies führt sicherlich nicht zu einem besseren Vertrauen in die Behörden und in die Verhältnismäßigkeit Ihrer Entscheidungen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257016/