Abschneiden in Digitalisierungsrankings

Anfrage an: Stadt Gelsenkirchen

- Sämtliche interne Kommunikation im Bezug auf das Ziel, das Abschneiden im Bitkom Smart City Index zu bewerten oder einzuordnen in den Jahren 2020, 2021 und 2022.

- Sämtliche Dokumente in Verbindung mit Aufträgen an externe Dienstleister zur Einordnung des Abschneidens in Digitalisierungsrankings und zur Verbesserung dieses Abschneidens in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Gemeint ist insbesondere der Smart-City-Index des BITKOM, aber auch andere Rankings, sofern zutreffend.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2022
  • Frist
    20. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Gelsenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschneiden in Digitalisierungsrankings [#257373]
Datum
18. August 2022 21:28
An
Stadt Gelsenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche interne Kommunikation im Bezug auf das Ziel, das Abschneiden im Bitkom Smart City Index zu bewerten oder einzuordnen in den Jahren 2020, 2021 und 2022. - Sämtliche Dokumente in Verbindung mit Aufträgen an externe Dienstleister zur Einordnung des Abschneidens in Digitalisierungsrankings und zur Verbesserung dieses Abschneidens in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Gemeint ist insbesondere der Smart-City-Index des BITKOM, aber auch andere Rankings, sofern zutreffend.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257373/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Gelsenkirchen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zum Bitkom Smart City Ranking (und ggf. weiteren Rankings) …
Von
Stadt Gelsenkirchen
Betreff
Abschneiden in Digitalisierungsrankings [#257373]
Datum
22. August 2022 11:58
Status
Warte auf Antwort
image001.png
19,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zum Bitkom Smart City Ranking (und ggf. weiteren Rankings) hat uns heute erreicht und wir geben Ihnen gerne Auskunft über unser Vorgehen. Als Stabsstelle Vernetzte Stadt in Gelsenkirchen sind wir für die Bereiche E-Government und Smart City zuständig. Dementsprechend erreicht uns auch die jährliche Abfrage zum Bitkom Smart City Index mit der (online) Excel Tabelle, für die wir - stellvertretend für die gesamte Stadt Gelsenkirchen - die relevanten Informationen zusammentragen. Damit wir möglichst genaue Informationen zu den einzelnen Themengebieten erhalten, teilen wir die Tabelle auf und schicken die unterschiedlichen Abschnitte (und teilweise auch einzelnen Fragen) an die jeweiligen AnsprechpartnerInnen innerhalb der Stadt Gelsenkirchen mit der Bitte um Beantwortung. Die Rückmeldungen bzw. beantworteten Fragen der KollegInnen werden dann von uns zusammengeführt und schließlich in die vorgegebene Tabelle eingetragen. Die so zusammengetragenen Informationen stellen wir auch Haselhorst Assoc. für ihr Smart City Ranking zur Verfügung. Ansonsten werden die Infos Wir haben zu keinem Zeitpunkt externe Dienstleister für diesen Prozess beauftragt. Zudem fand bis auf die kurzen Mails an die ausgewählten AnsprechpartnerInnen keine interne Kommunikation statt. Die Mails wurden lediglich mit dem Hinweis ergänzt, dass die Mithilfe der KollegInnen dazu beiträgt, einen guten Platz im Ranking zu belegen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! Allerdings scheint mir, sie haben meine Anfrage verse…
An Stadt Gelsenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abschneiden in Digitalisierungsrankings [#257373]
Datum
28. September 2022 21:37
An
Stadt Gelsenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! Allerdings scheint mir, sie haben meine Anfrage versehentlich als Bürger*innenanfrage statt als Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW bearbeitet. Ich bitte Sie, die Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetzt zu bearbeiten und mir die Dokumente zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257373/

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Stadt Gelsenkirchen
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe noch mal recherchiert und konnte einige Dokumente für Sie zusamm…
Von
Stadt Gelsenkirchen
Betreff
AW: Abschneiden in Digitalisierungsrankings [#257373]
Datum
12. Oktober 2022 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
wgsmartcityindex2021gelsenkirchenvorn.eml
46,3 KB
wgsmartcityindex2022gelsenkirchenisthiddenchampionimbereichitundkommunikation.msg
89,5 KB
image001.png
19,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich habe noch mal recherchiert und konnte einige Dokumente für Sie zusammenstellen. Wie bereits beschrieben, tragen wir stellvertretend für die gesamte Stadt Gelsenkirchen die Informationen für den Smart City Index zusammen. Dafür bitten wir KollegenInnen aus verschiedenen Fachbereichen um Unterstützung. Das Rundschreiben an die AnsprechpartnerInnen für die Jahre 2021 und 2022 habe ich im Anhang mitgeschickt. Für das Jahr 2020 liegt kein Rundschreiben vor. Nach Veröffentlichung des SCI in den Jahren 2021 und 2022 wurde eine Rundmail/Dankesmail an die beteiligten Personen verschickt, in der auch die Ergebnisse für die Stadt Gelsenkirchen grobzusammengefasst wurden. Auch diese Mails finden Sie im Anhang. Ansonsten fand keine weitere interne Kommunikation statt und es liegen auch keine weiteren Unterlagen vor. Da wir zu keinem Zeitpunkt externe Dienstleister für diesen Prozess beauftragt haben, liegen auch keine entsprechenden Unterlagen vor. Ich habe der Mail aber noch einige öffentlich zugängliche Pressemeldungen der Stadt Gelsenkirchen angehangen, in denen die Platzierung der Stadt Gelsenkirchen in Digitalisierungsrankings thematisiert wurde. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Viele Grüße